Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen

(1/3) > >>

philip1991:
Moin zusammen,

ich arbeite seit Juli 2021 im öffentlichen Dienst:

01.07.21 - 01.10.21: Praktikum bei einer Behörde, unbezahlt
01.12.21 - 01.05.22: Projektmitarbeiter bei einer Behörde, TV-L 12
01.05.22 - 01.03.23: Wissenschaftlicher Mitarbeit an einer Universität, TV-L 13
1 Monat arbeitslos
01.04.23 - 01.06.24: Sachbearbeiter bei einem Bezirksamt, TV-L 11
1 Monat arbeitslos
01.07.24 - heute     : Sachbearbeiter bei der Feuerwehr, TV-L 11

Ich bin zurzeit in Entgeltgruppe 11, Stufe 1.
Sollte ich nicht eigentlich in Stufe 3 sein, da ich schon seit Juli 2021 (also mehr als drei Jahren), einschlägige Erfahrung gesammelt habe?

Mir wurde gesagt, meine Einstufung in Stufe 1 wäre durch meine 1-monatigen Unterbrechungen begründet, meine Tätigkeiten hätten lückenlos sein sollen.

Kann das so stimmen?

MoinMoin:
Bei dieser Unterbrechung wäre mE eine einschlägige Berufserfahrung noch vorhanden.
Lass dir doch mal die Stelle im TV zeigen, wo es ums lückenlose geht?

Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

Als förderliche Zeiten hätte man sie natürlich locker anerkennen können, dafür ist es aber nun zu spät.


philip1991:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.11.2024 09:56 ---Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

--- End quote ---

Ich war als Wissenschaflter in einem Forschungsprojekt angestellt und meine Tätigkeiten waren thematisch sehr nah dran an dem, was ich jetzt bei der Feuerwehr mache. Ich sehe da eigentlich keinen Grund, das nicht als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen.
Und genauso ist es bei allen anderen Tätigkeiten meiner Laufbahn, meine Aufgaben waren immer sehr ähnlich.

fair:
Du kannst es jetzt noch schriftlich einfordern (bis Ende des Jahres, 6-monatige Ausschlussfrist), dass dir deine vorherigen Tätigkeiten als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden.

Es wäre natürlich sinnvoll gewesen, das bereits im Zuge der Einstellung zu verhandeln. Die Prüfung der Einschlägigkeit lässt sich aber jetzt noch nachholen. Offensichtlich lag da nämlich ein Denkfehler der Behörde vor: Unterbrechungen sind nicht bereits bei einem Monat schädlich, sondern erst ab 6 Monaten (Protokollerklärung Nr. 3 zu TV-L § 16 Absatz 2).

Das Praktikum fand als Teil des Studiums statt? Dann kann es vermutlich nicht anerkannt werden.
Alles danach kann prinzipiell anerkannt werden, wenn sie die Einschlägigkeit bejahen wollen.

Eventuell kann dazu auch der Personalrat involviert werden. Anders als bei den förderlichen Zeiten ist es prinzipiell eine Tatsachenentscheidung und keine reine Ermessensentscheidung. Hat aber natürlich auch eine subjektive Komponente, allzuviel Hoffnung möchte ich dir nicht machen, die größten Chancen hat man immer, wenn sie es wollen und passend machen (= die Formulare entsprechend ausfüllen, dass die gewünschte Stufe herauskommt).

Förderliche Zeiten wiederum können jetzt nicht mehr anerkannt werden, da du bereits eingestellt bist. Plan B wäre daher wegbewerben und ggf Zahlung einer Zulage, um Stufe 3 vorwegzugewähren (angesichts des vorliegenden Stellenangebots, um dich zu halten).

Wenn alle richtigen Vortätigkeiten als einschlägig anerkannt würden, erhieltest du ab 1. Februar das Entgelt der Stufe 3. Das heißt, bei einem Arbeitsvertrag ab 1.2. könnte der neue Arbeitgeber dich unter Anerkennung einschlägiger oder förderlicher Zeiten direkt in die Stufe 3 einstellen. Sofern einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird, auch schon vorher, die Stufenlaufzeit läuft dann weiter (sofern auch deine aktuelle Stelle eine befristete ist, bei unbefristeter geht das nicht) und der Stufenaufstieg erfolgt dann ebenfalls zum 1.2.

philip1991:

--- Zitat von: fair am 20.11.2024 11:22 ---Das Praktikum fand als Teil des Studiums statt? Dann kann es vermutlich nicht anerkannt werden.

--- End quote ---

Das Praktikum war Teil einer Weiterbildung. Macht das einen Unterschied?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version