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Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen

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fair:
Hat m.E. das gleiche Ergebnis, für die Anerkennung von Berufserfahrung zählt erst alles ab Abschluss. Eventuell gilt anderes, wenn du schon vorher einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss hattest.

Das Finanzministerium deines Bundeslandes müsste zum TV-L § 16 Durchführungshinweise haben, da kann man das nachlesen. Hier zum Beispiel für Niedersachsen, Stand 2013 allerdings:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf

Dort steht etwas, dass dir evtl helfen könnte:


--- Zitat ---Ausbildungszeiten können das Erfordernis der "einschlägigen Berufserfahrung" nicht
erfüllen. Als einzige Ausnahme von diesem Grundsatz haben die
Tarifvertragsparteien ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige
Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom
12. Oktober 2006 als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung anerkannt (vgl.
Protokollerklärung Nr. 2 zu § 16 Absatz 2). Dies betrifft allerdings nur ein Praktikum in
dem konkreten Aufgabenbereich der neuen Tätigkeit.
--- End quote ---

Das müsstest du prüfen, ob das ggf zutrifft.

Organisator:

--- Zitat von: philip1991 am 20.11.2024 11:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 20.11.2024 09:56 ---Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

--- End quote ---

Ich war als Wissenschaflter in einem Forschungsprojekt angestellt und meine Tätigkeiten waren thematisch sehr nah dran an dem, was ich jetzt bei der Feuerwehr mache. Ich sehe da eigentlich keinen Grund, das nicht als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen.
Und genauso ist es bei allen anderen Tätigkeiten meiner Laufbahn, meine Aufgaben waren immer sehr ähnlich.

--- End quote ---

Einschlägig bedeutet, dass die bisherige Tätigkeit im Wesentlichen fortgesetzt werden kann. Wissenschaftliche Tätigkeiten in einem Forschungsprojekt und als Sachbearbeiter sind dafür zu unterschiedlich.

philip1991:

--- Zitat von: fair am 20.11.2024 11:38 ---Hat m.E. das gleiche Ergebnis, für die Anerkennung von Berufserfahrung zählt erst alles ab Abschluss. Eventuell gilt anderes, wenn du schon vorher einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss hattest.

--- End quote ---

Ich habe vorher ein Masterstudium abgeschlossen.
Schon nach dem Masterstudium wäre ich meine späteren Tätigkeiten qualifiziert gewesen, in der Weiterbildung habe ich mich nur noch weiter spezialisiert.

philip1991:

--- Zitat von: Organisator am 20.11.2024 11:44 ---
--- Zitat von: philip1991 am 20.11.2024 11:10 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 20.11.2024 09:56 ---Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

--- End quote ---

Ich war als Wissenschaflter in einem Forschungsprojekt angestellt und meine Tätigkeiten waren thematisch sehr nah dran an dem, was ich jetzt bei der Feuerwehr mache. Ich sehe da eigentlich keinen Grund, das nicht als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen.
Und genauso ist es bei allen anderen Tätigkeiten meiner Laufbahn, meine Aufgaben waren immer sehr ähnlich.

--- End quote ---

Einschlägig bedeutet, dass die bisherige Tätigkeit im Wesentlichen fortgesetzt werden kann. Wissenschaftliche Tätigkeiten in einem Forschungsprojekt und als Sachbearbeiter sind dafür zu unterschiedlich.

--- End quote ---

Beim Bezirksamt, wo ich auch als Sachbearbeiter tätig war (01.04.23 - 01.06.24), wurde ich tatsächlich auf Stufe 2 hochgestuft. Dort wurde meine Berufserfahrung als WIMi als Einschlägig anerkannt.

Albeles:
Also die 3 Monate Praktikum machen den Kohl eh nicht fett. Aber mit einem Master in E11 wäre mir persönlich zu wenig.  :o

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