Autor Thema: Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen  (Read 2683 times)

philip1991

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Moin zusammen,

ich arbeite seit Juli 2021 im öffentlichen Dienst:

01.07.21 - 01.10.21: Praktikum bei einer Behörde, unbezahlt
01.12.21 - 01.05.22: Projektmitarbeiter bei einer Behörde, TV-L 12
01.05.22 - 01.03.23: Wissenschaftlicher Mitarbeit an einer Universität, TV-L 13
1 Monat arbeitslos
01.04.23 - 01.06.24: Sachbearbeiter bei einem Bezirksamt, TV-L 11
1 Monat arbeitslos
01.07.24 - heute     : Sachbearbeiter bei der Feuerwehr, TV-L 11

Ich bin zurzeit in Entgeltgruppe 11, Stufe 1.
Sollte ich nicht eigentlich in Stufe 3 sein, da ich schon seit Juli 2021 (also mehr als drei Jahren), einschlägige Erfahrung gesammelt habe?

Mir wurde gesagt, meine Einstufung in Stufe 1 wäre durch meine 1-monatigen Unterbrechungen begründet, meine Tätigkeiten hätten lückenlos sein sollen.

Kann das so stimmen?

MoinMoin

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #1 am: 20.11.2024 09:56 »
Bei dieser Unterbrechung wäre mE eine einschlägige Berufserfahrung noch vorhanden.
Lass dir doch mal die Stelle im TV zeigen, wo es ums lückenlose geht?

Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

Als förderliche Zeiten hätte man sie natürlich locker anerkennen können, dafür ist es aber nun zu spät.



philip1991

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #2 am: 20.11.2024 11:10 »
Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

Ich war als Wissenschaflter in einem Forschungsprojekt angestellt und meine Tätigkeiten waren thematisch sehr nah dran an dem, was ich jetzt bei der Feuerwehr mache. Ich sehe da eigentlich keinen Grund, das nicht als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen.
Und genauso ist es bei allen anderen Tätigkeiten meiner Laufbahn, meine Aufgaben waren immer sehr ähnlich.

fair

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #3 am: 20.11.2024 11:22 »
Du kannst es jetzt noch schriftlich einfordern (bis Ende des Jahres, 6-monatige Ausschlussfrist), dass dir deine vorherigen Tätigkeiten als einschlägige Berufserfahrung anerkannt werden.

Es wäre natürlich sinnvoll gewesen, das bereits im Zuge der Einstellung zu verhandeln. Die Prüfung der Einschlägigkeit lässt sich aber jetzt noch nachholen. Offensichtlich lag da nämlich ein Denkfehler der Behörde vor: Unterbrechungen sind nicht bereits bei einem Monat schädlich, sondern erst ab 6 Monaten (Protokollerklärung Nr. 3 zu TV-L § 16 Absatz 2).

Das Praktikum fand als Teil des Studiums statt? Dann kann es vermutlich nicht anerkannt werden.
Alles danach kann prinzipiell anerkannt werden, wenn sie die Einschlägigkeit bejahen wollen.

Eventuell kann dazu auch der Personalrat involviert werden. Anders als bei den förderlichen Zeiten ist es prinzipiell eine Tatsachenentscheidung und keine reine Ermessensentscheidung. Hat aber natürlich auch eine subjektive Komponente, allzuviel Hoffnung möchte ich dir nicht machen, die größten Chancen hat man immer, wenn sie es wollen und passend machen (= die Formulare entsprechend ausfüllen, dass die gewünschte Stufe herauskommt).

Förderliche Zeiten wiederum können jetzt nicht mehr anerkannt werden, da du bereits eingestellt bist. Plan B wäre daher wegbewerben und ggf Zahlung einer Zulage, um Stufe 3 vorwegzugewähren (angesichts des vorliegenden Stellenangebots, um dich zu halten).

Wenn alle richtigen Vortätigkeiten als einschlägig anerkannt würden, erhieltest du ab 1. Februar das Entgelt der Stufe 3. Das heißt, bei einem Arbeitsvertrag ab 1.2. könnte der neue Arbeitgeber dich unter Anerkennung einschlägiger oder förderlicher Zeiten direkt in die Stufe 3 einstellen. Sofern einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird, auch schon vorher, die Stufenlaufzeit läuft dann weiter (sofern auch deine aktuelle Stelle eine befristete ist, bei unbefristeter geht das nicht) und der Stufenaufstieg erfolgt dann ebenfalls zum 1.2.
« Last Edit: 20.11.2024 11:37 von fair »

philip1991

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #4 am: 20.11.2024 11:33 »
Das Praktikum fand als Teil des Studiums statt? Dann kann es vermutlich nicht anerkannt werden.

Das Praktikum war Teil einer Weiterbildung. Macht das einen Unterschied?

fair

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #5 am: 20.11.2024 11:38 »
Hat m.E. das gleiche Ergebnis, für die Anerkennung von Berufserfahrung zählt erst alles ab Abschluss. Eventuell gilt anderes, wenn du schon vorher einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss hattest.

Das Finanzministerium deines Bundeslandes müsste zum TV-L § 16 Durchführungshinweise haben, da kann man das nachlesen. Hier zum Beispiel für Niedersachsen, Stand 2013 allerdings:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf

Dort steht etwas, dass dir evtl helfen könnte:

Zitat
Ausbildungszeiten können das Erfordernis der "einschlägigen Berufserfahrung" nicht
erfüllen. Als einzige Ausnahme von diesem Grundsatz haben die
Tarifvertragsparteien ein Berufspraktikum nach dem Tarifvertrag über die vorläufige
Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom
12. Oktober 2006 als Erwerb einschlägiger Berufserfahrung anerkannt (vgl.
Protokollerklärung Nr. 2 zu § 16 Absatz 2). Dies betrifft allerdings nur ein Praktikum in
dem konkreten Aufgabenbereich der neuen Tätigkeit.

Das müsstest du prüfen, ob das ggf zutrifft.
« Last Edit: 20.11.2024 11:45 von fair »

Organisator

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #6 am: 20.11.2024 11:44 »
Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

Ich war als Wissenschaflter in einem Forschungsprojekt angestellt und meine Tätigkeiten waren thematisch sehr nah dran an dem, was ich jetzt bei der Feuerwehr mache. Ich sehe da eigentlich keinen Grund, das nicht als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen.
Und genauso ist es bei allen anderen Tätigkeiten meiner Laufbahn, meine Aufgaben waren immer sehr ähnlich.

Einschlägig bedeutet, dass die bisherige Tätigkeit im Wesentlichen fortgesetzt werden kann. Wissenschaftliche Tätigkeiten in einem Forschungsprojekt und als Sachbearbeiter sind dafür zu unterschiedlich.

philip1991

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #7 am: 20.11.2024 11:46 »
Hat m.E. das gleiche Ergebnis, für die Anerkennung von Berufserfahrung zählt erst alles ab Abschluss. Eventuell gilt anderes, wenn du schon vorher einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss hattest.

Ich habe vorher ein Masterstudium abgeschlossen.
Schon nach dem Masterstudium wäre ich meine späteren Tätigkeiten qualifiziert gewesen, in der Weiterbildung habe ich mich nur noch weiter spezialisiert.

philip1991

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #8 am: 20.11.2024 11:51 »
Sind denn die Tätigkeiten als WiMi für die Tätigkeiten als SB bei der Feuerwehr einschlägige Berufserfahrung?

Ich war als Wissenschaflter in einem Forschungsprojekt angestellt und meine Tätigkeiten waren thematisch sehr nah dran an dem, was ich jetzt bei der Feuerwehr mache. Ich sehe da eigentlich keinen Grund, das nicht als einschlägige Berufserfahrung anzuerkennen.
Und genauso ist es bei allen anderen Tätigkeiten meiner Laufbahn, meine Aufgaben waren immer sehr ähnlich.

Einschlägig bedeutet, dass die bisherige Tätigkeit im Wesentlichen fortgesetzt werden kann. Wissenschaftliche Tätigkeiten in einem Forschungsprojekt und als Sachbearbeiter sind dafür zu unterschiedlich.

Beim Bezirksamt, wo ich auch als Sachbearbeiter tätig war (01.04.23 - 01.06.24), wurde ich tatsächlich auf Stufe 2 hochgestuft. Dort wurde meine Berufserfahrung als WIMi als Einschlägig anerkannt.

Albeles

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #9 am: 20.11.2024 13:18 »
Also die 3 Monate Praktikum machen den Kohl eh nicht fett. Aber mit einem Master in E11 wäre mir persönlich zu wenig.  :o

philip1991

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #10 am: 01.01.2025 13:24 »
Also die 3 Monate Praktikum machen den Kohl eh nicht fett. Aber mit einem Master in E11 wäre mir persönlich zu wenig.  :o

haha tatsächlich arbeite ich daran  ;D

Erstmal vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Ich habe nächste Woche ein Bewerbungsgespräch, diesmal für eine TV-L 13 Stelle  ;)
Ich möchte natürlich, dass hier meine drei Jahre Erfahrung angerechnet werden und ich diesmal möchte ich alles richtig machen und meine Aufstufung schon im Zuge der Einstellung verhandeln.

Wann wäre der beste Zeitpunkt dafür?
Intuitiv dachte ich bei der Vertragsunterschreibung, aber da ist es ja wahrscheinlich schon zu spät oder?


Viele Grüße und frohes Neues!

egotrip

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Antw:Aufstufung: Erfahrung mit (kurzen) Unterbrechungen
« Antwort #11 am: 02.01.2025 06:18 »
Wann wäre der beste Zeitpunkt dafür?
Intuitiv dachte ich bei der Vertragsunterschreibung, aber da ist es ja wahrscheinlich schon zu spät oder?
Viele Grüße und frohes Neues!

Die Stufe verhandelt man im Vorstellungsgespräch.
Da macht man dann klar, dass mal für eine 3 kommt, drunter aber nicht.

Ich weiß aber bisher nicht, wo die einschlägige Erfahrung für die 13 her kommen soll.
Wenn ich das im Eröffnungsbeitrag einmal verfolge, so kommen mit Unterbrechnungen immer nur wenige Monate zusammen, die für mich ein Einarbeitungszeitraum wären, ohne dafür einschlägige Erfahrung anerkennen zu wollen.
Förderlich bestimmt, das will ich gar nicht in Frage stellen, aber nicht einschlägig.

Mein Gefühl als ehemaliger Personalrat sagt mir, dass ich da allem über der Stufe 1 keine Zustimmung geben würde.
Eventuell einer Stufe 2, wenn das vorherige 12er und 13er Zeugnis entsprechend herausragend ist.
Dann muss aber auch gut sein.