Autor Thema: BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr 3  (Read 1779 times)

netzguru

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BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr 3
« am: 20.11.2024 19:55 »
Hallo zusammen

Es soll eine Änderung BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr 3 kommen,der Freibetrag wegfällt.
Sodas die Unfallrente in voller Höhe anzurechnen ist.

Die Info habe ich von BanstPT erhalten.

Leider finde ich dazu nichts im Internet.

Wann ist diese Änderung beschlossen und wo ist es Verkündet worden.

Danke
netzguru

Firematthias

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Antw:BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr 3
« Antwort #1 am: 24.11.2024 12:05 »
Die zu erwartende Änderung sieht man hier und kann dann ggf. frühere Fassungen vergleichen.

https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/05_Normen_und_Vertraege/02_A-B/BeamtVG/0055/0055_2025_01_01.html

Rechtsgrundlage: Artikel 69 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021 (BGBl. I S. 3932)

Hier mal die Änderungen im BeamtVG im Detail:

https://www.buzer.de/gesetz/14947/a277407.htm

Grüße




Casa

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Antw:BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr 3
« Antwort #2 am: 24.11.2024 21:17 »
Helfen könnten ein korrekter Satzbau, die Erklärung was "BanstPT" ist und warum die Antwort auf die Frage relevant ist.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

netzguru

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Antw:BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr 3
« Antwort #3 am: 24.11.2024 22:59 »
Hallo,

die BanstPT ist für die Pensionen der Post, Postbank (Deutsche Bank) und Telekom zuständig.

Von meiner Unfallrente wird alles auf die Pension angerechnet bis auf 2/3 der Grundrente, das sind 114 € die wegfallen sollen.
Ab 1.1.2025 alles angerechnet und dadurch bin ich dann unter dem Bürgergeld.