Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Durchschnittsarbeitszeit als Grundlage der Arbeitszeiterfassung & Urlaubstage

<< < (3/4) > >>

ElBarto:
"Städtischer Betrieb" klingt nach Bauhof oder so.
Die Arbeitszeiten aber eher nach einem Amt mit festen Öffnungszeiten.

Schau doch mal an der Eingangstür ob da Öffnungszeiten genannt sind.

Was Fehlzeiten angeht würde ich aber meinen die tägliche Arbeitszeit sollte gutgeschrieben werden.

SimsiBumbu:

--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2024 08:10 ---"Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden. "

--- End quote ---

Mit 10,5 Stunden am Montag würde man auch gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Daher sind die regelmäßigen Arbeitszeiten sicherlich nicht über eine DV festgelegt. Da würde der Arbeitgeber vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen.

Bei unserer Zeiterfassung wäre aber eine Arbeitszeit über 10 Stunden gar nicht möglich, sondern müsste im Einzelfall genehmigt und manuell erfasst werden.

ohjeee:

--- Zitat von: Iunius am 21.11.2024 11:01 ---
--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2024 08:10 ---So wie du es beschreibst, gehst du offensichtlich von starren Arbeitszeiten aus

"Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden. "

Ich gehe davon aus, dass die Person einfach so arbeitet, weil sie es so möchte oder?
Oder ist das so festgeschrieben vom Arbeitgeber?
Ich würde darauf tippen, dass dem Arbeitnehmer die Einteilung seiner Arbeitszeit frei obliegt (er halt irgendwie die 39 Stunden vollmachen muss). Teilweise werden halt Rahmenzeiten (beispielsweise 6-20 Uhr) vorgegeben, innerhalb derer nur gearbeitet werden darf. Und auch ist es teilweise so, dass bestimmte Kernarbeitszeiten (zumindest von Vollzeitkräften) abgedeckt werden müssen.

Die Dienstvereinbarung regelt, wie die Sollarbeitszeit über die Tage verteilt wird.

Der Ausgleich findet schon statt, weil eine Woche Urlaub so immer zu 39:00 Stunden führt (oder auch eine Woche krank sein).
Wenn diese Person nun ab Mittwoch krank ist bzw. Urlaub hat, macht er Plus. Das ist insofern aber ja auch korrekt, weil er montags und dienstags über der Soll-Arbeitszeit lag.

Also insofern bei euch keine starren Arbeitszeiten vorgegeben werden, ist das so korrekt. Guck mal nach einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung, wie es dort geregelt wird

--- End quote ---

Hier besteht offensichtlich ein Missverständnis:

Die Dienstpläne hier sind durch den Arbeitgeber festgelegt. Es gibt weder Gleitzeit noch Vertrauensarbeitszeit.
Und es gibt keine Dienstvereinbarung, sondern der Arbeitgeber nutzt für die Dienstplangestaltungen ausschließlich sein Direktionsrecht.

 - wenn es eine entsprechende Dienstvereinbarung gäbe würde ich hier nicht fragen :) -

Um das zu verdeutlichen: mag sein, dass es bei anderen auch so gehandhabt wird (auf Basis einer Dienstvereinbarung ja auch möglich) aber ich habe in meiner Prüfung hier Personen die sich in 3 Wochen je ihren kürzesten Arbeitstag Urlaub genommen haben um dann aus den gutgeschriebenen Stunden zwei weitere freie Tage zu generieren.
Und ich hab hier Personen die mit 20 Stunden im Minus sein sollen (geht ja auch nicht, Dienstvereinbarung fehlt) weil sie an 4 Tagen krank waren.

--- End quote ---
wenn das so angewiesen ist, darf durch bspw. Krankheit kein Nachteil entstehen und die Sollarbeitszeit müsste ausgeglichen werden.
Wir hatten hier bis vor wenigen Jahren auch eine Regelung (ca. 9h von Mo-Do und Fr 5h) und bei Krank oder Urlaub gab es dann auch die 9 und freitags 5. Seit ca. 1 Jahr gibts die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit und man baut quasi die ersten 4 Tage Gleitzeit auf um am Freitag abzugleiten, was aber auch bedeutet, dass man bei Krankheit die ersten Tage der Woche nicht genug Gleitzeit für den Freitag hat.
Jedenfalls, zu deinem Thema: Wenn die Arbeitszeiten so durch Dienstplan festgelegt sind, sind diese auch bei Krankheit entsprechend zu berücksichtigen. Bei Urlaub gab es (meine ich) eine ausnahme

MoinMoin:

--- Zitat von: Iunius am 20.11.2024 19:57 ---Beispiel:
Person A (100%) arbeitet:
Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden.

--- End quote ---
Wenn das die individuell vereinbarte Verteilung der Wochenarbeitszeit ist, oder dienstplanmäßigen so vom AG angeordnet wurde, dann müssen auch diese Stunden an Feiertagen, Urlaub und Krankheit abgerechnet werden.
Da müsste man feststellen wo wie genau diese Verteilung niedergelegt ist.

Wenn das die individuellen getätigten Arbeitszeiten sind und eine Gleichverteilung der AZ vorliegt (also 7,9 pro Tag) dann wird halt 7,9 abgerechnet, egal ob er sonst 6 oder 10 arbeitet.

Elur:

--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2024 08:10 ---So wie du es beschreibst, gehst du offensichtlich von starren Arbeitszeiten aus

"Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden. "

Ich gehe davon aus, dass die Person einfach so arbeitet, weil sie es so möchte oder?
Oder ist das so festgeschrieben vom Arbeitgeber?
Ich würde darauf tippen, dass dem Arbeitnehmer die Einteilung seiner Arbeitszeit frei obliegt (er halt irgendwie die 39 Stunden vollmachen muss). Teilweise werden halt Rahmenzeiten (beispielsweise 6-20 Uhr) vorgegeben, innerhalb derer nur gearbeitet werden darf. Und auch ist es teilweise so, dass bestimmte Kernarbeitszeiten (zumindest von Vollzeitkräften) abgedeckt werden müssen.

Die Dienstvereinbarung regelt, wie die Sollarbeitszeit über die Tage verteilt wird.

Der Ausgleich findet schon statt, weil eine Woche Urlaub so immer zu 39:00 Stunden führt (oder auch eine Woche krank sein).
Wenn diese Person nun ab Mittwoch krank ist bzw. Urlaub hat, macht er Plus. Das ist insofern aber ja auch korrekt, weil er montags und dienstags über der Soll-Arbeitszeit lag.

Also insofern bei euch keine starren Arbeitszeiten vorgegeben werden, ist das so korrekt. Guck mal nach einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung, wie es dort geregelt wird

--- End quote ---

In meinen 35 Berufsjahren habe ich sowas glücklicherweise auch noch nie erlebt. Ich habe in 7 oder 8 verschiedenen Behörden gearbeitet, viele Jahre in Teilzeit und oftmals auch mit unterschiedlichen Stunden an den jeweiligen Tagen. Aber im Urlaub oder bei Krankheit genau die durchschnittliche Sollarbeitszeit dieses Tages herangezogen.  Das hätte ich mir nicht bieten lassen, dass im Urlaub oder bei Krankheit Minusstunden entstehen.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version