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Durchschnittsarbeitszeit als Grundlage der Arbeitszeiterfassung & Urlaubstage

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Schokokeks:
Wie die einzelne Person in der Gleitzeit ihre ihre 39 Stunden innerhalb des möglichen Korridors legt, ist zum Glück oftmals der Person selbst überlassen, das ist ja der Sinn dahinter im Gegensatz zu "Dienst nach Vorschrift".

Anders sieht es bei Fehlzeiten wie Urlaub oder Krankheit aus, diese sind für alle Personen in der Regel gleich und fest verankert, in Summe eben pro Woche 39 im TVöD. Wie die aufgeteilt werden, steht in der entsprechenden DV und ist dann für die Einzeltage entsprechend gültig und anzuwenden.

Und wie sollen durch Urlaub Minusstunden anfallen, wenn richtigerweise an diesem Tag die Soll-Arbeitszeit angesetzt wird? 🤔

Klingt eher nach einem Versäumnis bzw. Planungsfehler des AN, wenn er seine Gleitzeit ungünstig legt...

brian:
So lange die unterschiedlichen Arbeitsstunden nicht festgeschrieben sind im Arbeitsvertrag oder Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit , ist natürlich die durchschnittliche Arbeitszeit zu nehmen. Alles andere ist doch Gleitzeit.

BEAliMenTER:

--- Zitat von: KlammeKassen am 20.11.2024 20:52 ---Ist doch eigentlich normal oder nicht?

Ich arbeite auch Mo-Fr immer zwischen 8,5 und 9,5 Stunden und FR 6 Stunden (mache also jede Woche ca. 1-2 Stunden Plus, die ich dann immer mal wieder abbaue).

In der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit ist bei uns geregelt, dass die SOLL-Zeit jeden Arbeitstag 7:48 beträgt (5 x 7:48 = 39:00 Stunden). Wenn ich nun freitags krank bin, ist das für mich quasi "Glück", da ich mehr Sollzeit gutgeschrieben bekomme als ich eigentlich arbeiten würde.

Bin ich aber montags krank, bekomme ich weniger als ich sonst durchschnittlich montags arbeite. Mit Feiertagen ist es dann auch so. Letztlich gleicht sich so etwas aus....

Es gibt bei anderen öD Arbeitgebern aber auch andere Dienstvereinbarungen mit der Verteilung der Soll-Arbeitszeit, beispielsweise Mo-Do 8,5 h und Fr 5 h

Manche haben auch einen SchlaDo und daher donnerstags grundsätzlich mehr Arbeitszeit als Soll-Arbeitszeit hinterlegt; das sind aber Sachen der Betriebs/-/Dienstvereinbarung.

Der Tarifvertrag regelt nur die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

--- End quote ---


Ist bei uns genauso geregelt. (Landkreis in BW). Bei meinem alten Dienstherr (kreisangehörige Kommune in BW) war es aber bis 2015 wie bei @DreizehnteFee geregelt, mittlerweile aber auch wie bei @KlammeKassen

KlammeKassen:
So wie du es beschreibst, gehst du offensichtlich von starren Arbeitszeiten aus

"Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden. "

Ich gehe davon aus, dass die Person einfach so arbeitet, weil sie es so möchte oder?
Oder ist das so festgeschrieben vom Arbeitgeber?
Ich würde darauf tippen, dass dem Arbeitnehmer die Einteilung seiner Arbeitszeit frei obliegt (er halt irgendwie die 39 Stunden vollmachen muss). Teilweise werden halt Rahmenzeiten (beispielsweise 6-20 Uhr) vorgegeben, innerhalb derer nur gearbeitet werden darf. Und auch ist es teilweise so, dass bestimmte Kernarbeitszeiten (zumindest von Vollzeitkräften) abgedeckt werden müssen.

Die Dienstvereinbarung regelt, wie die Sollarbeitszeit über die Tage verteilt wird.

Der Ausgleich findet schon statt, weil eine Woche Urlaub so immer zu 39:00 Stunden führt (oder auch eine Woche krank sein).
Wenn diese Person nun ab Mittwoch krank ist bzw. Urlaub hat, macht er Plus. Das ist insofern aber ja auch korrekt, weil er montags und dienstags über der Soll-Arbeitszeit lag.

Also insofern bei euch keine starren Arbeitszeiten vorgegeben werden, ist das so korrekt. Guck mal nach einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung, wie es dort geregelt wird

Iunius:

--- Zitat von: KlammeKassen am 21.11.2024 08:10 ---So wie du es beschreibst, gehst du offensichtlich von starren Arbeitszeiten aus

"Montags 10,5 Studen,
Dienstags 10,
Mittwochs 6,
Donnerstags 6 und
Freitags 7 Stunden. "

Ich gehe davon aus, dass die Person einfach so arbeitet, weil sie es so möchte oder?
Oder ist das so festgeschrieben vom Arbeitgeber?
Ich würde darauf tippen, dass dem Arbeitnehmer die Einteilung seiner Arbeitszeit frei obliegt (er halt irgendwie die 39 Stunden vollmachen muss). Teilweise werden halt Rahmenzeiten (beispielsweise 6-20 Uhr) vorgegeben, innerhalb derer nur gearbeitet werden darf. Und auch ist es teilweise so, dass bestimmte Kernarbeitszeiten (zumindest von Vollzeitkräften) abgedeckt werden müssen.

Die Dienstvereinbarung regelt, wie die Sollarbeitszeit über die Tage verteilt wird.

Der Ausgleich findet schon statt, weil eine Woche Urlaub so immer zu 39:00 Stunden führt (oder auch eine Woche krank sein).
Wenn diese Person nun ab Mittwoch krank ist bzw. Urlaub hat, macht er Plus. Das ist insofern aber ja auch korrekt, weil er montags und dienstags über der Soll-Arbeitszeit lag.

Also insofern bei euch keine starren Arbeitszeiten vorgegeben werden, ist das so korrekt. Guck mal nach einer Dienst- bzw. Betriebsvereinbarung, wie es dort geregelt wird

--- End quote ---

Hier besteht offensichtlich ein Missverständnis:

Die Dienstpläne hier sind durch den Arbeitgeber festgelegt. Es gibt weder Gleitzeit noch Vertrauensarbeitszeit.
Und es gibt keine Dienstvereinbarung, sondern der Arbeitgeber nutzt für die Dienstplangestaltungen ausschließlich sein Direktionsrecht.

 - wenn es eine entsprechende Dienstvereinbarung gäbe würde ich hier nicht fragen :) -

Um das zu verdeutlichen: mag sein, dass es bei anderen auch so gehandhabt wird (auf Basis einer Dienstvereinbarung ja auch möglich) aber ich habe in meiner Prüfung hier Personen die sich in 3 Wochen je ihren kürzesten Arbeitstag Urlaub genommen haben um dann aus den gutgeschriebenen Stunden zwei weitere freie Tage zu generieren.
Und ich hab hier Personen die mit 20 Stunden im Minus sein sollen (geht ja auch nicht, Dienstvereinbarung fehlt) weil sie an 4 Tagen krank waren.

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