Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vorgehensweise Frage nach höherem Gehalt/Eingruppierung/Erfahrungsstufe

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Sara:
Hallo zusammen,

ich bin in meiner aktuellen beruflichen Situation schon länger etwas unzufrieden.
Zur Situation:
ich bin vor ca. 5 Jahren zu einem ehemaligen langjährigen Arbeitgeber auf Anfrage zurück gekehrt. Angestellt bin ich bei einem eingetragenen Verein, der größtenteils vom Bundesland finaniert wird, Eingruppierung erfolgt in Anlehnung an TV-L.
Bei der Einstellung habe ich leider finanzielle Abstriche gemacht, da man mir sagte, es sei kein Geld da (wegen festgelegtem Haushalt) um mich in eine Eingruppierung zu bringen, die ich mindestens bei meinem ersten Weggang gehabt hatte. Somit fehlte mir mindetsens eine höhere Erfahrungsstufe. Zwischenzeitlich war ich bei einem anderen Arbeitgeber nach TVöD 3 Entgeltgruppen höher eingestuft.

Mittlerweile bin ich schon über 5 Jahre zurück und aufgrund anderer Gegebenheiten wächst Unmut. Bevor ich nun kurzerhand kündige würde ich eigentlich noch gerne erst anfragen, ob ich eine Gehaltserhöhung/andere Eingruppierung bekommen könnte.
Ich will es wenigstens versucht haben.

Frage: wie würdet Ihr vorgehen und auf was sollte ich achten?
Die Jahre bzgl- Renteneinzahlung fehlen wir bereits... ich hab es einfach versäumt shcon früher aktiv zu werden, bzw. habe micih klein gehalten.

Ich bedanke mich vorab!
Sara

FearOfTheDuck:
Hingehen; fragen, was möglich ist; sagen, was nötig ist. Es könnte auch helfen, dass man seinen Wechselwunsch äußert, sollte denn die Situation so bleiben.

MoinMoin:
Die sollen dir 2 Stufen mehr auf Basis von §16 zahlen.
Das ist tarifkonform und locker möglich, wenn der AG möchte und er Angst haben muss das er dich verliert.

cyrix42:
Moin,

Gehaltsverhandlungen in deinem Verein und deren mögliche Erfolgsaussichten kannst nur du bewerten. Was man hier sagen kann, ist, dass die Eingruppierung im TV-L sich nach der Entgeltordnung des TV-L richtet. Dort (Anlage A zum TV-L) wird definiert, welche dauerhaft auszuübenden Tätigkeiten wie bewertet werden. Daraus leitet sich dann die Eingruppierung der Tätigkeit und mithin die Bezahlung der entsprechend Beschäftigten ab. Verhandlungsspielraum gibt es dabei nicht.

Ob aber auf dein Arbeitsverhältnis der TV-L inklusive seiner Entgeltordnung Anwendung findet, kannst aber auch wieder nur du sagen.

cyrix42:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.11.2024 15:24 ---Die sollen dir 2 Stufen mehr auf Basis von §16 zahlen.
Das ist tarifkonform und locker möglich, wenn der AG möchte und er Angst haben muss das er dich verliert.

--- End quote ---

Wir wissen doch gar nicht, welche Teile des TV-L in dem betroffenen Fall Anwendung finden. Ggf. ist es auch einfach nur ein "wir zahlen die Tabellenentgelte der EG X Stufe Y", oder so -- unabhängig vom ganzen Rest, den der TV-L ausmacht. "Angelehnt an" kann ziemlich viel (oder wenig) heißen...

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