Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Vorgehensweise Frage nach höherem Gehalt/Eingruppierung/Erfahrungsstufe

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Sara:
Bei meinem ersten Weggang war ich TV-L 9 Stufe 4 bzw. wäre gerade in Stufe 5 gekommen.

Wieder eingestellt wurde ich mich TV-L 9 Stufe 4. Gewünscht hätte ich mir eine höhere Stufe. Ich musste nicht eingearbeitet werden und ich konnte in den 2 Jahren meiner Abwesenheit weitere Erfahrung sammeln und war bei dem anderen AG in TV ÖD SuE Gruppe 12 in Stufe 4 eingruppiert.

Laut Entgeltordnung wäre aufgrund der schwierigen Klientel bei meiner erneuten Rüpckkehr zum alten AG eine Einstufung in TV-L 10 möglich gewesen.
Es geht mir auch nicht um eine rückwirkende Korrektur, sondern um eine zukünftige Besserbezahlung und Anerkennung meiner Tätigkeit.

FearOfTheDuck:
Und wie weit wendet der AG den TV nun an? Das ist eine entscheidende Frage. Da du von EG 9 und TVL sprichst, stellt sich die Frage um so mehr.

Sara:
1:1

cyrix42:
Wenn das so in deinem Arbeitsvertrag steht, dann fordere auch deine dir entsprechend dem Arbeitsvertrag zustehende Bezahlung ein. Notfalls muss ein Arbeitsgericht mit einer Eingruppierungsfeststellungsklage über die korrekte Eingruppierung entscheiden. Verhandelbar ist da nichts; die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Vertragsparteien, sondern ergibt sich aus der Entgeltordnung.

Dafür muss aber der TV-L eben auch entsprechend Anwendung finden. Falls sich dein Arbeitsvertrag nur auf bestimmte Regelungen (und z.B. explizit oder implizit nicht auf die Entgeltordnung) des TV-L bezieht, kannst du zwar verhandeln, hast aber eben auch kein Anrecht auf die dort geregelte Eingruppierung.

Sara:
Und eine praktische Frage: kann ich jetzt eine Erhöhung zum 1.12. erbitten oder muss ich eine Frist einhalten? Gibt es Empfehlungen dazu?

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