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[NI] Widerspruch wegen aA: kein Verzicht auf Einrede der Verjährung

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Tyrion:

--- Zitat von: clarion am 23.11.2024 20:52 ---Und wie erzwinge ich den Verzicht auf Einrede der Verjährung?

Bis 2022 hat der Dienstherr ja verzichtet, nun aber nicht mehr, sicherlich mit Hintergedanken

--- End quote ---

Erzwingen kannst du den Verzicht nicht, zumal auf Ministerialebene entschieden wurde, ab dem Jahr 2023 keine Verzichtserklärungen zur Verjährungseinrede bei aA mehr abzugeben. Es bleibt dir unbenommen, rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist für das Jahr 2023 Untätigkeitsklage zu erheben.

Zu den Widersprüchen ab dem Jahr 2023 sollen bald neue Informationen an alle Widerspruchsführer erfolgen. Da aktuell noch kein Handlungsbedarf besteht, kannst du auch erst einmal die Reaktion auf deine Eingabe abwarten.

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