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[NI] Widerspruch wegen aA: kein Verzicht auf Einrede der Verjährung
Schlaubi:
Was gilt denn nun für die Jahre bis 2023 und für 2023/24 wenn jeweils Widerspruch eingelegt wurde?
clarion:
Zugang zu Haufe habe ich nicht. Was steht da denn drin?
Versuch:
Ich habe in Erinnerung, finde es aber nicht, dass es ein Gerichtsurteil gibt, dass der Antrag als Widerspruch gesehen werden muss.
Kleeblatt:
.....Ein stillschweigender oder konkludenter Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann – jedenfalls für Fälle nachträglichen Verzichts – nach wie vor (nur) angenommen werden, wenn der Schuldner vom Eintritt der Verjährung weiß oder zumindest mit dessen Möglichkeit rechnet und deutlich macht, er werde im Fall des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen leisten...
Nachdem der Dienstherr nicht leisten will, muss die Zustimmung zum Verzicht auf Einrede der Verjährung erzwungen werden,
das steht da
Der Dienstherr spielt mit der Verjährung, wissend, dass die Gerichte erst in Jahren entscheiden werden.
clarion:
Und wie erzwinge ich den Verzicht auf Einrede der Verjährung?
Bis 2022 hat der Dienstherr ja verzichtet, nun aber nicht mehr, sicherlich mit Hintergedanken
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