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Beförderung während Aufstiegsverfahren

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Killerdackel12:
Ich habe 2020 den Aufstieg nach § 38 BLV gemacht und war zu diesem Zeitpunkt bereits A9 und hatte eine Stelle A9+Z. Im Rahmen des Aufstiegsverfahrens wurde ich auf einen A9/A11 Posten umgesetzt und meine alte A9+Z Stelle wurde neu besetzt.
Im Dezember 2021 wurde meine Punktzahl freigegeben und ich habe dann, während des Aufstiegsverfahrens, die Einweisung in A9+Z bekommen, obwohl ich auf keiner A9+Z Stelle mehr saß. Entsprechend wurde ich ab diesem Zeitpunkt auch nach A9+Z besoldet.
Da ich nach dem Aufstieg "nur" A9 war, habe ich bis zu meiner Beförderung nach A10 die Ausgleichszulage in Höhe der Amtszulage bekommen (wurde auch nicht abgeschmolzen, da sie Bestandteil des Grundgehaltes ist).

Es ist also tatsächlich möglich (Zollverwaltung)

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