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Beförderung während Aufstiegsverfahren
Rocknrollmops:
Moin,
bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)
Thomber:
--- Zitat von: Rocknrollmops am 25.11.2024 09:11 ---Moin,
bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)
--- End quote ---
Das heißt also, dass die Teilnahme am Aufstieg (sehe ich, wie eine Fortbildung) nicht nur keine positive, sondern sogar eine negative Wirkung hat? Das finde ich etwas befremdlich, denn durch die Teilnahme am Aufstiegsverfahren setzt man sich doch sehr positiv von anderen ab oder? Und dann wird ein anderer, die nicht gut genug für den Aufstieg ist befördert.... Na ja, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Rocknrollmops:
--- Zitat von: Thomber am 25.11.2024 13:38 ---
--- Zitat von: Rocknrollmops am 25.11.2024 09:11 ---Moin,
bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)
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Das heißt also, dass die Teilnahme am Aufstieg (sehe ich, wie eine Fortbildung) nicht nur keine positive, sondern sogar eine negative Wirkung hat? Das finde ich etwas befremdlich, denn durch die Teilnahme am Aufstiegsverfahren setzt man sich doch sehr positiv von anderen ab oder? Und dann wird ein anderer, die nicht gut genug für den Aufstieg ist befördert.... Na ja, es gibt nichts, was es nicht gibt.
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nuja, die Polizeizulage schmilzt um 20% pro Jahr ab, die Erfahrungsstufe läuft aber weiter und auf (gar nicht all zu) lange Sicht hast du einen glasklaren Vorteil, da du bis A13 kommen kannst und im Moment fleißig befördert wird. Entsprechend könnten Aufsteiger mit der ersten Beurteilung direkt A10 werden, da sie keine Probezeit haben.
Wenn's bei mir gut läuft kommt ich im Juli raus und werde mit Stichtag 28.(?).2.2026 gut genug beurteilt um dann im Verlauf der Beförderungen davon zu profitieren.
Rheini:
--- Zitat von: Thomber am 25.11.2024 13:38 ---
--- Zitat von: Rocknrollmops am 25.11.2024 09:11 ---Moin,
bin aktuell im 3. Jahr des Regelaufstiegs und mir wurde gesagt, dass Beförderungen nicht erfolgen, da man sich aufgrund der Abwesenheit auf dieser Stelle nicht bewähren kann. (Zollverwaltung)
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Das heißt also, dass die Teilnahme am Aufstieg (sehe ich, wie eine Fortbildung) nicht nur keine positive, sondern sogar eine negative Wirkung hat? Das finde ich etwas befremdlich, denn durch die Teilnahme am Aufstiegsverfahren setzt man sich doch sehr positiv von anderen ab oder? Und dann wird ein anderer, die nicht gut genug für den Aufstieg ist befördert.... Na ja, es gibt nichts, was es nicht gibt.
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Insbesondere da ja man auch den Aufstieg vergeigen kann und dann? Hinte anstellen?
Rocknrollmops:
Offizielle Aussagen gibts dazu nicht aber mir ist zu Ohren gekommen, dass die, die den Aufstieg verkacken, anschließend schnell A9 werden. Ob was dran ist, wie das umgesetzt wird etc.: keine Ahnung. Mir auch egal, darüber mach ich mir keine Sorgen ;)
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