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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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Casa:

--- Zitat ---Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
--- End quote ---


Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.

Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?

Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?

BalBund:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 00:24 ---
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

--- End quote ---

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

Ozymandias:
Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.

Ansonsten muss man halt auch mal eine Mahngebühr schlucken. So schlimm ist das auch nicht.

InternetistNeuland:

--- Zitat von: Casa am 28.12.2024 09:07 ---
--- Zitat ---Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
--- End quote ---


Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.

Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?

Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?

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Ich kenne einige Kollegen die während sie noch Anwärter waren Wohngeld erhalten haben, da die Anwärterbezüge nicht ausreichten, um die eigene Wohnung bezahlen zu können.

Auch diese Kollegen die unter Grundsicherungsniveau liegen sind von der Beihilfe abhängig und können eben keine 2.000€ zur Seite legen. Da wird jeden Monat jeder Cent aufgebraucht zum leben.

beamtenjeff:

--- Zitat von: Casa am 27.12.2024 21:53 ---
--- Zitat ---Was willst du uns jetzt mit deinem Roman über dein Lebenswerk erzählen?

Wir können das Ganze abkürzen und uns darauf einigen, dass es viele Beamtenfamilien gibt, bei denen die Rücklage aus ~ 0-1000€ besteht. Und nun? Hinzu kommt, dass man mit Kindern auch deutlich mehr Ausgaben für Behandlungen & Co gegenübersteht als der durchschnittliche kinderlose Beamte. Ich hatte in einem Monat 5000€ Auslagen, das übersteigt sogar deutlich meine Monats-Besoldung. Und jetzt? Was ist jetzt dein Punkt?

Ich denke, dass dieses System der systematischen Zahlungsunfähigkeit nicht mehr zeitgemäß ist und abgeschafft gehört. Es ist diskriminierend und herabwürdigend. Ein weiterer Fall für das Bundesverfassungsgericht und ich möchte wetten, dass dieses Thema so auch innerhalb der nächsten 10 Jahre dort landen wird - irgendeine/r wird hier klagen.
--- End quote ---

Das ist nicht annäherend mein Lebenswerk.

Wichtig ist sich über seine finanzielle Situation Gedanken zu machen und diese im Griff zu haben. Der alleinverdienende verheiratete Beamte mit 2 Kindern ist nicht erst seit gestern Beamter oder im Berufsleben. Die 2 Kinder fielen auch nicht urplötzlich vom Himmel.

In den allermeisten Fällen steht am Anfang eine Berufsbildung oder ein Studium. Anschließend verdient der kinderlose und unverheiratete Beamte Geld, welches er allermeist nur für sich ausgeben muss. Später kommen Kinder dazu.
Wer nach der Ausbildung und 1-2 Jahren Tätigkeit als Beamter, bspw. im mD mit 18-20 Jahren oder nach dem Abitur 20-22 Jahren, kein nur geringfügiges Bar- oder Giralvermögen besitzt, hat seine Finanzen womöglich nicht im Griff.


Für pauschales Gemecker ist hier kein Platz.

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So pauschal wie die Beihilfe ihre Bescheide erst nach 3 Monaten bearbeitet, so pauschal darf hier auch gemeckert werden. Unabhängig davon entscheidest du auch nicht, wofür hier in diesem Forum Platz ist und wofür nicht. Es geht hier in diesem Thread nicht darum, dass man seine Besoldung mit Luxusartikeln verprasst, sondern dass auf Beamten-Familien durchaus nicht selten auch mal Monate mit Auslagenspitzen von 5.000€ und mehr zukommen - ich hatte das selbst so erlebt. Und das setzt sich auch nicht immer aus EINER Rechnung zusammen bzw. kann dann über Finanzdienstleister liquidiert werden, sondern sind teilweise 20-30 Leistungen mit Kleinstbeträgen welche direkt abgerechnet werden.

Deine Implikationen und Lebensratschläge sind einfach unangenehm und höchst anmaßend - es grenzt an Fremdscham, vor allem deine Aufstellung deiner privaten Haushaltsführung lässt tief blicken und man bekommt unweigerlich den Eindruck, dass hier jemand ohne Lebenserfahrung den Lebensberater spielt.



--- Zitat von: Casa am 28.12.2024 09:07 ---
--- Zitat ---Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.
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Es tut mir leid, dass du meine Aussagen als übergriffig empfindest, tatsächlich sind sie es nicht.

Dass es aktuell Beamte gibt, die unter Grundsicherungsniveau besoldet werden, bezweifle ich. Über den 15%-Abstand lässt sich diskutieren. Im Übrigen gibt es Grundsicherungsempfänger, die mit dem verfügbaren Geld leben können.
Solange man selbst kurzfristig keine Änderung der finanziellen Situation herbeiführen kann, muss man mit den Gegebenheiten leben und sich anpassen. Was ist die Alternative?

Und eine ganz "verrückte" Idee wäre - unabhängig vom Gesetz - sich nicht mit dem Alleinversorgermodell zu begnügen und der Ehepartner trägt etwas zum Familieneinkommen bei. Vielleicht muss man sich, wie jeder Nichtbeamte, aber auch vor dem Kinderkriegen überlegen, kann ich mir Kinder leisten und wenn ja, wie viele und wie (un)komfortabel wird das für mich aus finanzieller Sicht?

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Eine noch verrückte Idee wäre es, mal über den eigenen Tellerrand zu schauen und auch die Fakten hinsichtlich der Entwicklung der Lebenshaltungskosten und des Reallohnindex zu verfolgen bzw. darüber hinaus auch die Geburtenrate in Dtl. Dann würde man vielleicht auch feststellen, dass es rückblickend schleichend immer mehr zu einer Königsdisziplin verkommen ist, Kinder groß zu ziehen und vor allem zu finanzieren. Ganz sicher wird beim Familienwunsch niemand die wirtschaftliche Entwicklung seiner Heimat für die nächsten 25 Jahre mit einbeziehen. Eine noch viel verrückte Idee wäre es auch Statistiken zu sehen, die zeigen, dass kaum eine Mutter noch zuhause sitzt und das Alleinverdienermodell weitestgehend der Vergangenheit angehört. Meine Frau z.B. war nach der Geburt des 1. Kindes nach wenigen Wochen direkt wieder bei 40 Std. und hat alles unter einem Dach bekommen - das war eine absolute Spitzenleistung. Und dennoch konnten wir, wie so viele andere Familien, kaum Rücklagen bilden. Miete, Betreuung, Essen, Mobilität und Versicherungen fordern monatlich ihren Tribut. Abschließend wäre die verrückteste Idee vermutlich, mal die Entwicklung der Kosten für den Posten Gesundheit zu betrachten, auch hier in Abhängigkeit von Besoldungsentwicklung und RÜcklagenquote des durchschnittlichen Bürgers - vielleicht ist dann noch die gedankliche Transferleistung möglich, dies im Kontext des Beihilfe-Systems zu betrachten.

Das wäre doch verrückt, wenn man dann zu einem ganz anderen Blickwinkel dieses Themas kommt.


--- Zitat von: Ozymandias am 28.12.2024 09:59 ---Übrigens kann man auch ganz einfach bei den Ärzten oder Abrechnungstellen um Stundung bitten. Oftmals ist dieser Punkt sogar schon in den Online-Anfragen vorgefertigt zu finden.
Die gewähren das relativ einfach und ohne Probleme. Natürlich nicht bei jeder kleinen Rechnung.

Ansonsten muss man halt auch mal eine Mahngebühr schlucken. So schlimm ist das auch nicht.

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Klar, ich räume jedes Mal für 20€ Auslösegebühren mein Depot, damit ich an meine ganz "großen" Reserven ran komme. Und dann nehm ich zur Not natürlich noch die 10€ Mahngebühren mit, mach mich beim Arzt unbeliebt und darf evtl beim nächsten Mal direkt an der Rezeption zahlen. Den Schufa-Eintrag kann ich dann natürlich auch für viele Monate ignorieren...

Was die Möglichkeit der Finanzierung angeht, habe ich weiter oben und auch bereits zuvor etwas geschrieben - diese Möglichkeit besteht eben ganz oft nicht, vor allem bei Kleinstbeträgen, die sich dann eben trotzdem innerhalb von 3-4 Monaten auf einen mittleren 4-stelligen Betrag summieren.

Merkt ihr Leute eigtl. noch was ihr hier für weltfremdes Zeug schreibt?



--- Zitat von: BalBund am 28.12.2024 09:21 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 00:24 ---
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

--- End quote ---

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

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Wo hast du denn hier die Rechtssprechung ausgeführt? Kannst du bitte einen Link hier hinterlassen? Das würde mich sehr interessieren welche Urteile es dazu gibt - darauf zielte letztlich ja auch mein 1. BEitrag ab. Danke dir!

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