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Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen

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InternetistNeuland:

--- Zitat von: BalBund am 28.12.2024 09:21 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 00:24 ---
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

--- End quote ---

Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

--- End quote ---

Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

beamtenjeff:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 12:08 ---
--- Zitat von: BalBund am 28.12.2024 09:21 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 00:24 ---
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

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Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

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Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

--- End quote ---

Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?

InternetistNeuland:

--- Zitat von: beamtenjeff am 28.12.2024 12:16 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 12:08 ---
--- Zitat von: BalBund am 28.12.2024 09:21 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 00:24 ---
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

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Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

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Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

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Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?

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Ich hatte das Glück, dass ich als Anwärter gesund war und keine Leistungen von der Beihilfe benötigt hatte. Allerdings waren meine Anwärterbezüge insgesamt so niedrig, dass ich ohne Wohngeld meine Wohnung nicht hätte halten können. Selbst mit Wohngeld lag ich noch unter Grundsicherungsniveau. Dies ist ja leider bei Anwärtern so möglich, da für diese keine Mindestalimentation gilt.

beamtenjeff:

--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 12:22 ---
--- Zitat von: beamtenjeff am 28.12.2024 12:16 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 12:08 ---
--- Zitat von: BalBund am 28.12.2024 09:21 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.12.2024 00:24 ---
Wer verfassungswidrig besoldet wird KANN seine Situation nicht "im Griff" haben. Deine Kommentare in dieser Hinsicht sind übergriffig allen Familien gegenüber, die weniger erhalten als Grundsicherungsniveau.

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Diese Aussage ist auf so vielen Ebenen falsch, dass ich gar nicht weiß, wo ich anfangen soll.

Ja, die Besoldung ist verfassungswidrig, aber deswegen kann man seine Finanzen nicht im Griff haben? Das ist der Duktus von Putintrollen, die das Land schlechtreden wollen, mehr aber auch nicht. Basis einer soliden Finanzplanung ist immer noch das verfügbare, nicht zwingend das zustehende Netto.
Wenn es allein aus evident verfassungsrechtlich widrigen Umständen dazu kommt, wäre eine (schnelle) Klage höchst aussichtsreich, da hier ein Gutteil des Instanzenweges übersprungen werden könnte, das sehe ich aber bisher in keinem Musterverfahren.

Über die Notwendigkeit und Erwartung, einen Monatsbezug verfügbar zu haben um die Arztrechnungen vorzufinanzieren habe ich bereits ausgeführt, das ist anerkannter Stand der Rechtsprechung, wenn der Beamte also keine 1.8 - 3,5k zur Seite legt dafür, fällt das leider in seinen persönlichen Risikobereich.

Ansonsten kenne ich Casa und seine Spezialisierung aus Thüringen auch aus einem anderen Forum und finde, auch wenn er hier etwas ausschweifend war, dass dein Vorwurf ziemlich haltlos ist.

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Kannst du bitte das Urteil oder Beispiele für die "schnelle Klage" hier posten?

Ich kann dir sagen, dass mir als Anwärter Wohngeld ausgezahlt wurde. Die Wohngeldbescheide habe ich alle noch.

--- End quote ---

Danke für deine Beiträge hier bisher, das ist total unter gegangen...
Interessant, dass du letztlich Wohngeld genehmigt bekommen hast. War der Sachverhalt also auch so oder ähnlich, dass die Beihilfeseite hier nicht schnell genug für eine Erstattung gesorgt hat?

--- End quote ---

Ich hatte das Glück, dass ich als Anwärter gesund war und keine Leistungen von der Beihilfe benötigt hatte. Allerdings waren meine Anwärterbezüge insgesamt so niedrig, dass ich ohne Wohngeld meine Wohnung nicht hätte halten können. Selbst mit Wohngeld lag ich noch unter Grundsicherungsniveau. Dies ist ja leider bei Anwärtern so möglich, da für diese keine Mindestalimentation gilt.

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Also zwar eine andere Baustelle, aber je nach Auslegung könnte hier durchaus die gleiche Rechtsgrundlage greifen. Ich verstehe auch nicht, warum man Miete & Co hier anders bewerten sollte als Ausgaben für Gesundheit & Co, die genauso zum existenziellen Grundbedarf gehören. Man stelle sich nun vor, du hättest hier auch noch entsprechend exorbitante Auslagen bei der Beihilfe gehabt....vielleicht wäre dir die Wohnung gekündigt worden und du wärst in die Obdachlosigkeit gerutscht und hättest dann noch ironischerweise dein Amt verloren, weil die "wirtschaftlich geordneten Verhältnisse" nicht mehr gegeben wären.

Ich kann das alles nicht mehr.... ;D

Umlauf:
Nachdem bis September die Beihilfe bis zu 6 Wochen dauerte, hat der letzte von Ende November nur 11 Tage benötigt.
Nach und nach werden die einzelnen Behörden auf die neuen Systeme beim BVA umgestellt.

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