Autor Thema: Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen  (Read 19818 times)

SGLBund

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #90 am: 23.05.2025 21:06 »
Die Ärzte/Verrechnungsstellen sind teilweise sehr kulant bei längeren Zahlungsfristen.
Eventuell der bessere Weg als sich mit der Beihilfestelle rumzuärgern.

Wird nur mit Medikamenten schwierig - Apotheken wollen das Geld immer sofort. Von daher müsste es doch eine Lösung mit der Beihilfe geben, zumindest ein (regelmäßiger) Vorschuss oder in der Art

Nein, ich bekomme meine Medikamente auf Rechnung. Also zumindest die kostenintensiven. Einfach immer bei der gleichen Apotheke kaufen und mit denen Kauf auf Rechnung vereinbaren.

Ich weiß gar nicht warum hier immer über das BVA gemeckert wird. Wir können doch froh sein, dass die schon seit Jahren nicht in der Lage sind ordentlich Beihilfe festzusetzen und die Rechnungen nur noch durchwinken. Bei meinen Rechnungen der Physiotherapeuten haben die schon gefühlt 3-4 Jahre nichts mehr auf die Höchstbeträge gekürzt und aktuell winken die wohl auch wieder die Rezepte einfach so ohne Prüfungen durch.

Ein Mitarbeiter hatte heute seinen Bescheid in der App, da wurden ihm selbst die nicht verschreibungspflichtigen Medikamente bezahlt und Eigenanteile haben die auch bei keinem Medikament abgezogen. 

Mir graut eher vor dem Tag, an dem die mal so richtig Ärger bekommen und wieder anfangen ihre Vorschrift umzusetzen. Dann geht es nämlich wieder los mit Kürzungen auf Höchstbeträge, Faktoren und was die früher nicht noch alles beanstandet hatten. Möchte nicht wissen wie viele Millionen die auf die Weise bundesweit unters Volk bringen. Die müssen scheinbar genug im Haushalt haben.

Umlauf

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #91 am: 25.05.2025 01:10 »
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.

Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???

Tut mir echt leid für dich. Ich bin Tarifbeschäftigter und daher nicht betroffen.
Aber gut, wenn du 30.000 Rücklage hast. Ist ja nicht so, dass solche Rechnungen nicht vorkommen.

dregonfleischer

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #92 am: 26.05.2025 16:47 »
Ich bin angestellter aber solche rechnungen kommen mir sehr hoch vor ausser man hat nen Herzinfarkt oder so

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #93 am: 27.05.2025 10:29 »
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.

Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???

Bin mir unsicher ob dein Beitrag ironisch gemeint ist.

Hast du dir mal Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen angeguckt und wie sich diese die letzten Jahrzehnte entwickelt haben? Nein? Dann mach das mal. Dann wüsstest du, dass selbst viele Arbeitnehmer monatlich von der Hand in den Mund leben. Aber darauf könnte man sogar ohne Daten kommen, wenn man sich mal ein wenig umhört und sieht, wie die Miet-Entwicklung und Preisentwicklung generell ist, und das in Kontext mit der eigenen Real-Lohn-Entwicklung setzt. Sofern du natürlich Millionen auf dem Konto hast und/oder glücklich geerbt hast, mag dein Blick auf dieses Thema etwas getrübt sein.

HochlebederVorgang

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #94 am: 27.05.2025 10:35 »
Direktabrechnung möglich? Habe ich im Bekanntenkreis sowohl bei Krankenhaus als auch bei Apotheke erlebt. Aber Land, nicht Bund.

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #95 am: 27.05.2025 10:36 »
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.

Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???

Bin mir unsicher ob dein Beitrag ironisch gemeint ist.

Hast du dir mal Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen angeguckt und wie sich diese die letzten Jahrzehnte entwickelt haben? Nein? Dann mach das mal. Dann wüsstest du, dass selbst viele Arbeitnehmer monatlich von der Hand in den Mund leben. Aber darauf könnte man sogar ohne Daten kommen, wenn man sich mal ein wenig umhört und sieht, wie die Miet-Entwicklung und Preisentwicklung generell ist, und das in Kontext mit der eigenen Real-Lohn-Entwicklung setzt. Sofern du natürlich Millionen auf dem Konto hast und/oder glücklich geerbt hast, mag dein Blick auf dieses Thema etwas getrübt sein.

Laut dem statistischen Bundesamt steigt die Sparquote jedes Jahr und liegt mit 11,1 deutlich über dem internationalen Vergleich.

Hand in den Mund wäre eher Italien mit einer Sparquote von 0,3 %

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #96 am: 27.05.2025 10:44 »
Im neuen System können einfache Falllagen schon nach einem Tag fertig sein. Also die Durststrecke wird langsam überschaubarer.

Ihr tut alLe so als wenn ihr keine Rücklagen habt ???

Bin mir unsicher ob dein Beitrag ironisch gemeint ist.

Hast du dir mal Statistiken zu Sparquoten und Rücklagen angeguckt und wie sich diese die letzten Jahrzehnte entwickelt haben? Nein? Dann mach das mal. Dann wüsstest du, dass selbst viele Arbeitnehmer monatlich von der Hand in den Mund leben. Aber darauf könnte man sogar ohne Daten kommen, wenn man sich mal ein wenig umhört und sieht, wie die Miet-Entwicklung und Preisentwicklung generell ist, und das in Kontext mit der eigenen Real-Lohn-Entwicklung setzt. Sofern du natürlich Millionen auf dem Konto hast und/oder glücklich geerbt hast, mag dein Blick auf dieses Thema etwas getrübt sein.

Laut dem statistischen Bundesamt steigt die Sparquote jedes Jahr und liegt mit 11,1 deutlich über dem internationalen Vergleich.

Hand in den Mund wäre eher Italien mit einer Sparquote von 0,3 %

Das ist richtig, die Sparquote liegt bei uns fast immer gleichbleibend für die letzten Jahre bei 11%. Man muss hier jedoch auch betrachten, wie die Entwicklung der Medianwerte für Vermögensrücklagen aussieht:

2010   ca. 15.000 €
2014   ca. 17.000 €
2017   ca. 24.000 €
2021   ca. 27.000 €
2024 (geschätzt)   ca. 30.000–35.000 €

Das heißt das Median-Vermögen hat sich in den letzten 15 Jahren gerade einmal verdoppelt, während die Ausgaben und Kosten-Indexe gerade zu explodiert sind. Kann es etwa sein, dass man hier immer weniger zurücklegen kann?

Deutschland gehört zu den EU-Ländern mit dem niedrigsten Medianvermögen:

+ Italien (Median ca. 100.000 €)

+ Frankreich (ca. 80.000–90.000 €)

+ Deutschland: 30.000–35.000 €

Im Verhältnis zur Preisentwicklung, Löhnen und den Möglichkeiten ist das Wachstum des Medianvermögens schwach. Die Unterschiede zwischen arm und reich haben sich verschärft. Wer nicht geerbt oder früh in Immobilien/Aktien investiert hat, hat meist nur geringe Rücklagen.

Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?

Vielleicht noch um den Bogen zu ende zu spannen: Beihilfe ist für manche ein Horror-Wort, für manch andere mit ordentlich Rücklagen nicht der Erwähnung wert. Letztere findet man in Dtl jedoch immer weniger.
« Last Edit: 27.05.2025 10:53 von beamtenjeff »

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #97 am: 27.05.2025 10:52 »
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?

;)

Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #98 am: 27.05.2025 10:55 »
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?

;)

Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.

Das stimmt auch, aber dieser Anteil ist ja überall berücksichtigt. Das heißt, eigtl müsste man hier von einem bereinigtem Wert ausgehen, was das Ganze vermutlich noch viel erdrückender für Dtl. aussehen lässt. Lassen wir das lieber, ansonsten fallen heir einige noch komplett vom Glauben ab ;)

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #99 am: 27.05.2025 11:27 »
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?

;)

Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.

Das stimmt auch, aber dieser Anteil ist ja überall berücksichtigt. Das heißt, eigtl müsste man hier von einem bereinigtem Wert ausgehen, was das Ganze vermutlich noch viel erdrückender für Dtl. aussehen lässt. Lassen wir das lieber, ansonsten fallen heir einige noch komplett vom Glauben ab ;)

Ganz unabhängig von der tatsächlichen Sparquote sollte es aber so sein, dass die Beihilfe schnell reagiert bzw. bei hohen und ggf. wiederkehrenden Belastungen Vorschüsse gewährt. Ein entsprechendes Verfahren dafür (zumindest für die vom BVA betreuten Bundesbeamten) soll es ja laut Vorposter geben.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #100 am: 24.06.2025 22:33 »
Muss/Sollte ich den Punkt weiter ausführen, oder verstehst du worauf ich hinaus will?

;)

Habs verstanden. Gestatte mir aber noch den Hinweis, dass das Vermögen in Italien z.B. zum großen Teil in Immobilien gebunden ist, was nur auf dem Papier gut aussieht jedoch keine finanzielle Flexibilität die hier hilfreich wäre.

Das stimmt auch, aber dieser Anteil ist ja überall berücksichtigt. Das heißt, eigtl müsste man hier von einem bereinigtem Wert ausgehen, was das Ganze vermutlich noch viel erdrückender für Dtl. aussehen lässt. Lassen wir das lieber, ansonsten fallen heir einige noch komplett vom Glauben ab ;)

Ganz unabhängig von der tatsächlichen Sparquote sollte es aber so sein, dass die Beihilfe schnell reagiert bzw. bei hohen und ggf. wiederkehrenden Belastungen Vorschüsse gewährt. Ein entsprechendes Verfahren dafür (zumindest für die vom BVA betreuten Bundesbeamten) soll es ja laut Vorposter geben.

Zum Thema schnell reagieren: neuer Rekord bei mir, befinde mich aktuell in der 10. Woche. Einen Abschlag kann man nicht beantragen, sofern es nicht "stationäre Krankenhausbehandlungen, stationäre oder ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Dialysebehandlungen oder einmalig hohe Kosten für den Kauf eines Arznei- oder Hilfsmittels."  sind

Summe der Auslage: ca. 2600€

Machste nix...

xap

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #101 am: 25.06.2025 07:28 »
BVA scheint nach einer Softwareumstellung wieder zu arbeiten. Gestern Abend erhielt ich wieder einen Bescheid. Bearbeitungszeit inkl der Umstellung 3 Wochen. Prüfung und Bescheidung des Antrags scheint auch automatisiert stattgefunden zu haben. Das war ja eines der Ziele der neuen Software.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #102 am: 25.06.2025 10:40 »
BVA scheint nach einer Softwareumstellung wieder zu arbeiten. Gestern Abend erhielt ich wieder einen Bescheid. Bearbeitungszeit inkl der Umstellung 3 Wochen. Prüfung und Bescheidung des Antrags scheint auch automatisiert stattgefunden zu haben. Das war ja eines der Ziele der neuen Software.

Na toll. Dann bleibt nur zu hoffen dass alle Anträge vor der Umstellung nicht im Nirvana verschollen sind....was ein Laden..

xap

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #103 am: 25.06.2025 12:15 »
Wieso sollten die Anträge verschwinden? Der Bescheid war zu einem Antrag VOR der Umstellung. Lediglich die Bearbeitung wurde während der Softwareumstellung pausiert.

beamtenjeff

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Antw:Rechtlich gegen den Stillstand der Beihilfe vorgehen
« Antwort #104 am: 25.06.2025 13:31 »
Wieso sollten die Anträge verschwinden? Der Bescheid war zu einem Antrag VOR der Umstellung. Lediglich die Bearbeitung wurde während der Softwareumstellung pausiert.

Hat dennoch einen faden Beigeschmack.