Hallo,
bei mir ergibt sich das Problemm, das mir mein 25 - jähriges Dienstjubiläum nicht gewährt wird. Ich habe am 01.08.1999 damals noch im BAT-O eine Ausbildung gemacht und bin seitdem immer bei dem selben Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt.
Der BAT-O hat ja damals die Ausbildungszeit für Dienstjubiläen noch anerkannt. Gibt es hier noch geltende Besitzstandsregelungen die sich aus dem daraus folgenden TVÜ bzw. TVL ergeben, sodass ich auf Antrag die Ausbildungszeit anerkannt bekomme, bzw. mir diese fürs Jubiläum angerechnet werden kann?
Die Aussage des PA ist hier schlichtweg "Nein".
Mfg