Autor Thema: Anerkennung Ausbildungszeit auf Jubiläum  (Read 1460 times)

Thomas123466

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Anerkennung Ausbildungszeit auf Jubiläum
« am: 27.11.2024 08:37 »
Hallo,

bei mir ergibt sich das Problemm, das mir mein 25 - jähriges Dienstjubiläum nicht gewährt wird. Ich habe am 01.08.1999 damals noch im BAT-O eine Ausbildung gemacht und bin seitdem immer bei dem selben Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt.
Der BAT-O hat ja damals die Ausbildungszeit für Dienstjubiläen noch anerkannt. Gibt es hier noch geltende Besitzstandsregelungen die sich aus dem daraus folgenden TVÜ bzw. TVL ergeben, sodass ich auf Antrag die Ausbildungszeit anerkannt bekomme, bzw. mir diese fürs Jubiläum angerechnet werden kann?
Die Aussage des PA ist hier schlichtweg "Nein".

Mfg

Umlauf

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Antw:Anerkennung Ausbildungszeit auf Jubiläum
« Antwort #1 am: 27.11.2024 09:45 »
Die Ausbildung wird dann für das Jubiläum anerkannt, wenn man nach §39 BAT nach Ende der Ausbildung einen Antrag auf Anerkennung gestellt hat. Da unsere Personalsachbearbeiter uns damals darauf hinwiesen, habe ich mein 25 jähriges mit Ausbildungszeit bekommen.

Ohne Antrag würde es wohl erst 3 Jahren später soweit sein.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/jubilaeumszuwendung-39-bat-21-jubilaeumsdienstzeit_idesk_PI13994_HI1424833.html

Bei Haufe steht, dass für diesen Antrag nicht die Ausschlussfrist gilt. Ob das nach Auslaufen des BAT immer noch gilt, vermag ich nicht zu sagen.
Es käme auf einen Versuch an. Mit Verweis auf den §39 BAT, der damals ja galt.

Rein unter TV-L/TVöD-Regelung wäre die Ausbildungszeit nicht mehr dabei.

Thomas123466

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Antw:Anerkennung Ausbildungszeit auf Jubiläum
« Antwort #2 am: 27.11.2024 20:58 »
folgendes habe ich dazu noch im Netz gefunden.

Gem. § 23 Abs. 2 TV-L erhält man nach einer Beschäftigungszeit von 25 Jahren ein Jubiläumsgeld. Nach TV-L zählen Zeiten der Ausbildung nicht dazu. Allerdings verweist § 34 Abs. 3 TV-L auf den § 14 TV-L-Ü und dieser wiederum auf den § 39 im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT). Demnach konnte/kann man einen Antrag stellen, dass die Ausbildungszeiten auf die Dienstzeit angerechnet werden.

mir ist hier nur nicht klar wie ich auf §14 TVÜ Länder komme, der TVL verweist in der Protokollerklärung zu § 34 Abs. 3 TV-L lediglich auf die Anlage 1 TVÜ Länder Teil C

vielleicht kann mir da ja noch jemand weiterhelfen