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Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit

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Strictum:
Durch den Tarif ist es ja so, dass Auszubildende wenn sie in die Jugend und Auszubildendenvertretung gewählt werden, den nächsten freien Job zugesprochen bekommen. Gibt es Möglichkeiten dies abzuwehren wenn es Auszubildende oder frisch ausgelernte Personen gibt die besser geeignet sind?

Fragmon:
Du hast als JAV Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes AV. Der Rest wird durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers entschieden. Wirst du als fähiger Mitarbeiter eingeschätzt, darfst du vielleicht mitreden. Wirst du nur unbefristet übernommen aufgrund der Funktion wird man dir das anbieten was frei ist. Du kannst dieses Angebot ausschlagen und / oder dich auf andere Stellen bewerben.

Ein Anspruch auf freie Platzwahl gibt es nicht.

Rowhin:
Ich gehe mal davon aus, dass du es von Seite des AG / Einstellenden abwehren möchtest, und eben nicht von Seiten des Auszubildenden?

Strictum:
Ja die Frage bezog sich auf die Sicht des AG.
Wenn der betreffende Auszubildende in den Haupt JAV gewählt wurde dann ist es so dass er den ersten passenden Job annehmen muss ?

Organisator:

--- Zitat von: Strictum am 27.11.2024 16:26 ---Ja die Frage bezog sich auf die Sicht des AG.
Wenn der betreffende Auszubildende in den Haupt JAV gewählt wurde dann ist es so dass er den ersten passenden Job annehmen muss ?

--- End quote ---

Nein, muss er nicht. Er kann auch keinen Job annehmen. Möchte der Azubi weiterhin beschäftigt werden, entscheidet der AG - wie Fragmon schrieb - im Rahmen seines Direktionsrechts.

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