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Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit

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Strictum:
Im konkreten Fall gäbe es einen frisch ausgelernten Facharbeiter den der AG behalten möchte und einen Auszubildenden der in die Haupt JAV gewählt worden ist. Ich vermute dass der JAV Azubi Vorrang auf den Platz hätte.....

Fragmon:
Das ist ja eine komplett andere Frage.

Wenn ihr nur eine Stelle habt und zwei Personen, wobei einer Mitglied der JAV ist, so müsst ihr diesen nehmen, wenn er einen Antrag auf Übernahme stellt. Die Ausgestaltung dazu findest du in deinem landesspezifischen Personalratsgesetz.

Ihr könnt auch den zweiten Facharbeiter einstellen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es, wenn es bei euch eine JAV gibt, keine weitere freie Stelle gibt, die man übergangsweise nutzen könnte.

Weil du ausgelernt und Azubi so unterscheidest. Ist der JAV zeitgleich mit der Ausbildung fertig?

Strictum:
Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

Fragmon:

--- Zitat von: Strictum am 27.11.2024 16:52 ---Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

--- End quote ---

Stellenreste aufgrund von Teilzeiten lassen sich, wenn man will immer zusammenkratzen, um einen guten Auszubildenden zu halten.

Wann wird denn das JAV Mitglied fertig? Hat er schon den Antrag auf Übernahme gestellt?

Strictum:
Leider gibt es keinen Rest im Moment. Der Auszubildende wird im Februar fertig und stellt den Antrag im Januar. Einem befristeten Jahresvertrag hat der PR nicht zugestimmt.

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