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Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit

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tv-landschaft:
Könnte man die Stelle extern für ein Jahr besetzen? Dann kann man dem ungeliebten Azubi eben keine Stelle anbieten. Solche erzwungenen Dinge helfen ja auch niemandem...

Ansonsten ist denn eine neue Probezeit erlaubt? Die Aufgaben ändern sich ja auch im Vergleich zur Ausbildung und wenn es dann nicht passt  könnte man sich so trennen. Aber keine Ahnung ob das so geht.

FearOfTheDuck:

--- Zitat von: Strictum am 27.11.2024 16:52 ---Übergangsweise ist gut....es ist doch dann eine Dauerstelle. Und leider gibt es wirklich nur diese eine freie Stelle in den nächsten Jahren.

--- End quote ---

Krass, dass ihr das so einschätzen könnt. Wie viele Mitarbeiter hat euer AG denn?

Maggus:

--- Zitat von: tv-landschaft am 27.11.2024 20:56 ---Könnte man die Stelle extern für ein Jahr besetzen? Dann kann man dem ungeliebten Azubi eben keine Stelle anbieten. Solche erzwungenen Dinge helfen ja auch niemandem...

Ansonsten ist denn eine neue Probezeit erlaubt? Die Aufgaben ändern sich ja auch im Vergleich zur Ausbildung und wenn es dann nicht passt  könnte man sich so trennen. Aber keine Ahnung ob das so geht.

--- End quote ---

Es gibt keine Probezeit bei Übernahme aus der Ausbildung!
Einer Neueinstellung um gesetzliche Schutzregelungen zu umgehen, darf der Personalrat gar nicht nicht zustimmen!

tv-landschaft:

--- Zitat von: Strictum am 27.11.2024 16:44 ---Im konkreten Fall gäbe es einen frisch ausgelernten Facharbeiter den der AG behalten möchte und einen Auszubildenden der in die Haupt JAV gewählt worden ist. Ich vermute dass der JAV Azubi Vorrang auf den Platz hätte.....

--- End quote ---

Was hat der Azubi denn für Arbeitsleistungen/Krankheitstage. Wenn es da keine Auffälligkeiten gibt wird es wahrscheinlich schwierig. Selbst wenn ein Arbeitsort im Azubivertrag genannt ist, könnt ihr aber vermutlich einen Arbeitsplatz woanders anbieten, wenn ihr das irgendwo habt (Zweigstelle zum Beispiel). Außerdem muss die Tätigkeit auch nicht genau die Ausbildungstätigkeit abbilden, es kann auch eine "andere als die erlernte Tätigkeit" sein. Notfalls geht dann wahrscheinlich auch E5 und an der Pforte sitzen oder Post sortieren.

Spaßbremse86:
Ja :( ich kann den nicht löschen.

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