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Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit

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Maggus:

--- Zitat von: tv-landschaft am 28.11.2024 10:10 ---Was hat der Azubi denn für Arbeitsleistungen/Krankheitstage. Wenn es da keine Auffälligkeiten gibt wird es wahrscheinlich schwierig. Selbst wenn ein Arbeitsort im Azubivertrag genannt ist, könnt ihr aber vermutlich einen Arbeitsplatz woanders anbieten, wenn ihr das irgendwo habt (Zweigstelle zum Beispiel). Außerdem muss die Tätigkeit auch nicht genau die Ausbildungstätigkeit abbilden, es kann auch eine "andere als die erlernte Tätigkeit" sein. Notfalls geht dann wahrscheinlich auch E5 und an der Pforte sitzen oder Post sortieren.

--- End quote ---

Ganz schön wenig Ahnung für soviel Meinung!
Wir reden hier von einem auslernenden Auszubildenden, d.h. er hat einen Beruf erlernt und ihm müssen dann auch Aufgaben übertragen werden, die eine Ausbildung voraussetzen. Hilfstätigkeiten oder Anlerntätigkeiten entsprechen diesem nicht - und es sind ja entsprechende Tätigkeiten vorhanden.

Vielleicht sich mal lieber Gedanken machen, wie ein ordentlicher Umgang mit Beschäftigten aussehen sollte, als Ideen zu entwickeln wie gegen Gesetz und Tarifvertrag verstoßen werden kann. Solche Arbeitgeber haben keine Mitarbeiter verdient!

tv-landschaft:

--- Zitat von: Maggus am 28.11.2024 10:45 ---
--- Zitat von: tv-landschaft am 28.11.2024 10:10 ---Was hat der Azubi denn für Arbeitsleistungen/Krankheitstage. Wenn es da keine Auffälligkeiten gibt wird es wahrscheinlich schwierig. Selbst wenn ein Arbeitsort im Azubivertrag genannt ist, könnt ihr aber vermutlich einen Arbeitsplatz woanders anbieten, wenn ihr das irgendwo habt (Zweigstelle zum Beispiel). Außerdem muss die Tätigkeit auch nicht genau die Ausbildungstätigkeit abbilden, es kann auch eine "andere als die erlernte Tätigkeit" sein. Notfalls geht dann wahrscheinlich auch E5 und an der Pforte sitzen oder Post sortieren.

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Ganz schön wenig Ahnung für soviel Meinung!
Wir reden hier von einem auslernenden Auszubildenden, d.h. er hat einen Beruf erlernt und ihm müssen dann auch Aufgaben übertragen werden, die eine Ausbildung voraussetzen. Hilfstätigkeiten oder Anlerntätigkeiten entsprechen diesem nicht - und es sind ja entsprechende Tätigkeiten vorhanden.

Vielleicht sich mal lieber Gedanken machen, wie ein ordentlicher Umgang mit Beschäftigten aussehen sollte, als Ideen zu entwickeln wie gegen Gesetz und Tarifvertrag verstoßen werden kann. Solche Arbeitgeber haben keine Mitarbeiter verdient!

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achja?


--- Zitat ---Der Arbeitgeber muss einem Jugend- und Auszubildendenvertreter, der rechtzeitig seine Übernahme verlangt, auch eine andere als die erlernte Beschäftigung anbieten. Ist eine Übernahme im Ausbildungsberuf nicht möglich, muss er prüfen, ob ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
--- End quote ---
Quelle:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~Arbeitgeber-muss-JAV-Uebernahme-bestmoeglich-pruefen~.html

Im Fall von OP ist der "vakante" Arbeitsplatz aktuell sogar von einem frisch ausgelernten Facharbeiter belegt, zumindest lese ich das so raus. Und nochmal: was bringt es wenn man gezwungen wird einen Azubi unbefristet zu übernehmen, mit dem man als AG unzufrieden ist? Und Ausbildung gilt idR ab EG5, wo soll also das Problem sein Tätigkeiten der EG5 anzubieten? Post sortieren oder Pforte wäre ansonsten vermutlich eher EG3, die Aufwertung findet also statt. Und es war nur ein Beispiel!

Albeles:
Ich finde es auch etwas befremdlich, dass sich Leute in einem Forum schlau machen, wie sie ihren Mitarbeiter am besten los werden können. Ein AG sollte schon selbst wissen, welche tariflichen Gegebenheiten er beachten muss um Gesetzeskonform zu agieren!

But just my two cents  ;)

troubleshooting:

--- Zitat von: Albeles am 28.11.2024 10:53 ---Ich finde es auch etwas befremdlich, dass sich Leute in einem Forum schlau machen, wie sie ihren Mitarbeiter am besten los werden können. ...

--- End quote ---

Das war ja auch nicht die Frage. Dem Azubi soll ja nicht gekündigt werden. Es wurde statt dessen gezielt gefragt, welche Möglichkeit es gäbe, die Stelle mit dem den "Wunschkandidaten" zu besetzen?

Dazu bin ich wiederum der Meinung, dies Forum ist nicht auf Arbeitnehmer(rechte) beschränkt. Oder, habe ich in den Forenregeln etwas übersehen?

Maggus:

--- Zitat von: troubleshooting am 28.11.2024 12:17 ---
--- Zitat von: Albeles am 28.11.2024 10:53 ---Ich finde es auch etwas befremdlich, dass sich Leute in einem Forum schlau machen, wie sie ihren Mitarbeiter am besten los werden können. ...

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Das war ja auch nicht die Frage. Dem Azubi soll ja nicht gekündigt werden. Es wurde statt dessen gezielt gefragt, welche Möglichkeit es gäbe, die Stelle mit dem den "Wunschkandidaten" zu besetzen?

Dazu bin ich wiederum der Meinung, dies Forum ist nicht auf Arbeitnehmer(rechte) beschränkt. Oder, habe ich in den Forenregeln etwas übersehen?

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Titel: Zwangsübernahme durch JAV Tätigkeit
Daraus ist m.E. schon ersichtlich, dass es darum geht einem Auszubildenden der einen gesetzlichen Anspruch auf Übernahme hat diesen gesetzlichen Anspruch zu verwehren.
In den weiteren Threads wird ausgeführt, dass es aktuell nur eine freie Stelle (auch auf absehbare Zeit) gibt.

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