Autor Thema: Wechsel TVÖD Bund zu TV-L  (Read 1562 times)

kate

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Wechsel TVÖD Bund zu TV-L
« am: 27.11.2024 16:22 »
Hallo in die Runde,

Ich überlege einen Wechsel von einer Stelle im TVÖD Bund zu einer Stelle im TV-L. Die Entgeltgruppe wäre identisch. Die Stufe (6) würde ich natürlich gerne behalten. Ist das immer so das man die behält, oder nur manchmal so und man sollte sie in den Vertrag hinein schreiben lassen?
Gibt es bei so einem Wechsel noch andere Möglichkeiten als kündigen und neue Probezeit, oder sind die eher unrealistisch?

Danke vorab und VG
KT

MoinMoin

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Antw:Wechsel TVÖD Bund zu TV-L
« Antwort #1 am: 27.11.2024 16:35 »
Ein Arbeitgeberwechsel bedingt immer eine Kündigung und einen neuen AV
Der neue AG kann natürlich auf Probezeit und auf die Wartezeit vom KSchG verzichten, nur warum sollte er?
Und die Stufe 6 bekommt man nur wenn der AG es auch will, Anrecht hat man bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung nur auf Stufe 3, also unbedingt vor Vertragsabschluss klären und im AV fixieren.

Organisator

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Antw:Wechsel TVÖD Bund zu TV-L
« Antwort #2 am: 27.11.2024 16:36 »
Wenn die Tätigkeiten im Wesentlichen unverändert fortgesetzt werden können besteht Anspruch auf Stufe 3. Stufe 6 kann im Vorfeld verhandelt werden.

Bei einem Arbeitgeberwechsel (wie hier) ist immer eine Kündigung / Neueinstellung erforderlich.

kate

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Antw:Wechsel TVÖD Bund zu TV-L
« Antwort #3 am: 09.12.2024 13:06 »
Danke für eure Antworten.
Das heißt dieser Part hier aus dem TV-L
Zitat
"Der Arbeitgeber kann bei Einstellung von Beschäftigten im unmittelbaren An-schluss an ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 34 Absatz 3 Satz 3 und
4) die beim vorherigen Arbeitgeber nach den Regelungen des TV-L, des TVÜ-Länder oder eines vergleichbaren Tarifvertrages erworbene Stufe bei der Stufen-zuordnung ganz oder teilweise berücksichtigen"
ist nur dazu da das ein neuer AG das tun kann, nicht tun muss, richtig. Ach es wär ja auch sonst zu einfach  :(

MoinMoin

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Antw:Wechsel TVÖD Bund zu TV-L
« Antwort #4 am: 09.12.2024 13:08 »
Korrekt, kann nicht muss und du musst es einfach vor Abschluss einfordern, denn du kannst den AV unterschreiben, du musst ihn nicht unterschreiben, wenn er diese Kann-Regel nicht nutzt

Organisator

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Antw:Wechsel TVÖD Bund zu TV-L
« Antwort #5 am: 09.12.2024 14:06 »
Wie im übrigen Leben auch - man lotet aus, was einem etwas wert ist, was der andere zu geben bereit ist und kommt dann zu einer Entscheidung.

Hier ist es sogar noch einfacher, durch den Tarif sind die Rahmenbedingungen gesetzt und man weiß schon im Vorfeld, was der öffentliche Arbeitgeber anbieten könnte, wenn man ihn denn dazu auffordert.