Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
MaLa:
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 09:48 ---
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:40 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 09:34 ---Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
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Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
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Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?
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Nein, ich denke der ist gar nicht involviert
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Mehrarbeit/Überstunden an sonst Arbeitsfreien Tagen, sind grundsätzlich Mitbestimmungsfplichtig, sofern es nicht explizit in einer DV geregelt ist, welche ja auch Mitbestimmungspflichtig ist.
An deiner Stelle würd ich die Freitagsarbeit ablehnen, sofern kein Ersatztag gegeben wird., die Reinen h von 5,5h sind ja nicht ausreichend um über Mehrarbeit einen anderen Tag frei zu machen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 09:48 ---
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:40 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 09:34 ---Also gibt es derzeitig einen PR ja oder nein?
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Jetzt schon wieder. Zur Zeit meiner Änderung keinen, daher keine Beratung über meine Änderungsmodalitäten und keine Zustimmung
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Und der PR stimmt Woche für Woche dieser angeordnete Mehrarbeit am Freitag zu?
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Nein, ich denke der ist gar nicht involviert
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Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.
Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?
Alpenverwaltung:
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 10:39 ---
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:52 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 09:48 ---
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:40 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 09:34 ---
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Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.
Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?
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Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
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MoinMoin:
Könntest du bitte etwas bei deinen Zitationen darauf achten es richtig zu machen und vor absenden den Vorschau Knopf verwenden?
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 12:17 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 10:39 ---Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, sondern nur die mündliche Äußerung? bzw. kein Rechtskräftige Anweisung, da der PR nicht beteiligt wurde.
Warum machst du es dann? Was soll denn passieren, wenn du Freitags nicht erscheinst?
Eine rechtskräftige Abmahnung kann es nicht geben.
Ansonsten fordere die Auszahlung deiner bestehenden Überstunden inkl. Zuschläge
Was sagt die Personalabteilung dazu, dass hier Kosten verursacht werden?
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Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
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Wenn sie es nicht genehmigen wollen, müssen sie es ordentlich begründen können, wir haben auch für den Bürgermeister noch einen Rechtsstaat 8) und du hast einen gesetzlichen Anspruch auf TZ
--- Zitat ---- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
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Also du kannst es eskalieren lassen, in dem du einfach Freitags nicht kommst, sofern nichts schriftliches vorliegt.
oder
Du kannst deinen SGL mündlich mitteilen, dass du erfahren hast, dass du nicht versichert bist, wenn du nicht nachweislich zur Mehrarbeit aufgefordert wirst. Wenn du da noch einen drauflegen willst, dann stellst du fest, dass da der PR in der Mitbestimmung ist.
--- Zitat ---- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
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Klar und dann geht es vors Gericht, ob dir deine TZ verwehrt werden darf.
UNameIT:
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 29.11.2024 09:40 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 29.11.2024 09:34 ---
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Also es gibt keinen Nachweis darüber, dass du Freitags arbeiten sollst, so
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Also mein Vorgehen wäre nun nach den Rückmeldungen:
-Personalakte einsehen, was dort ggf an Notizen zur Sache steht (Man wollte meine Stundenreduzierung schon gar nicht genehmigen)
- schriftliche Aufforderung zur Arbeit an Freitagen einfordern von der SGL (Bislang wollte man mir die nicht geben und meinte "wenn Notwendigkeit bestünde, das müsse ich entscheiden, der Laden muss halt Laufen") Motto der SGL bei heiklen Dingen: schriftlich gibt's nix, dann wird man nicht fest genagelt.
- Abwägung ob ich diesen Krieg beginnen will. Denn das wird es definitiv mit ggf. der Folge, dass meine Stundenreduzierung widerrufen wird (aufgrund des Schreibens) und dann geht's rund
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Mit anderen Worten, du lässt es mit dir machen und dein Kollege nicht.
Es gibt 2 Fragen die du dir stellen musst:
1. Was ist wichtiger Frieden mit dem Chef oder die eigene Gesundheit, denn wenn du so weiter machst geht es zu 100% auf deine Gesundheit
2.was bringt dir ein Teilzeitantrag, wenn du nicht Teilzeit arbeitest?
Was du nun machen kannst,
-Bei der nächsten Vertretung, auf dem Zettel vermerken, das Freitags außerhalb deiner Arbeitszeiten liegt und du daher an einem Freitag keine Vertretung gewährleisten kannst. Sollst du die Vertretung auch an dem entsprechenden Freitag übernehmen, brauchst du dafür die schriftliche (!) Anordnung der Personalabteilung (!)
- Arbeit nach Vorschrift, alle Termine absagen, die außerhalb deiner Arbeitszeiten liegen. Mach es richtig, wie dein Kollege. Bei nachfragen auf deinen Überstundenstand hinweisen.
- wenn dein Chef dir sagt, der Laden muss laufen, damit antworten, das er die Verantwortung dafür hat und dafür bezahlt wird das der Laden läuft. Du hingegen wirst nur dafür bezahlt 30h die Woche zu arbeiten. Ansonsten bitten um schriftliche Anordnung der Personalabteilung, damit du sichergehen kannst, dass du versichert bist, sowie die Mehrarbeit angemessen vergütet wird.
- falls dir jemand mit Abmahnung droht, darauf hinweisen, dass sie bitte zu beweiszwecken schriftlich erfolgen soll. Und immer erklären, das du diese Arbeitsrechtlich überprüfen lassen wirst.
- Dir eine gute Rechtschutz für Arbeitsrecht anschaffen oder einer Gewerkschaft beitreten, die diese beinhaltet.(Bitte vor Beitritt prüfen)
- gegebenenfalls intern woanders hinbewerben
Es ist am Ende dein Recht: Was können Arbeitnehmer im Falle einer Abmahnung tun?
Der Arbeitnehmer kann den Arbeitgeber auffordern, die ungerechtfertigte Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und ggf. auch darauf klagen. Oder er gibt seine Gegendarstellung bzw. Stellungnahme zur Personalakte. Auch die Einschaltung des Betriebsrats ist denkbar.
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