Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Geltende Arbeitszeiten nach Stundenreduzierung ständig über den Haufen geworfen
Alpenverwaltung:
--- Zitat von: Tagelöhner am 27.11.2024 18:48 ---
Wird auf dieses Schreiben im Vertrag explizit Bezug genommen oder war es loses Beiwerk, dessen Empfang du auch nie bestätigt hast? Dann würde ich das getrost ignorieren...andernfalls war es halt dein Fehler, dich auf diese Bedingungen einzulassen.
Du hättest es nicht akzeptieren müssen und stattdessen notfalls deine Teilzeitansprüche anwaltlich durchsetzen lassen können. Dein Arbeitgeber bzw. dessen Vertreter sind offensichtlich eher von minderer Qualität.
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Im Vetrag wird nicht darauf Bezug genommen. Und ja, der Arbeitgeber hat gar keine Qualität.
ElBarto:
Die Formulierung im Schreiben würde ich eher so verstehen, dass die ganze Teilzeitregelung bei betrieblichen Erfordernissen widerrufen werden kann. Also nicht nur mal einen Freitag sondern wieder komplett auf 39h.
Fraglich ob sich das mit dem Recht auf Teilzeit vereinbaren lässt.
Ansonsten würde ich es halten wie die Vorredner. Mach eine Liste der anfallenden Arbeiten und lasse den Chef entscheiden was Priorität hat.
Wenn Du bei jeder Gelegenheit Freitags arbeiten sollst dann nehme ich an, dass entsprechend Überstunden auf dem Arbeitszeitkonto aufgelaufen sind. Diese müssen auch irgendwie abgebaut werden.
Mache eine Überlastungsanzeige, begründe warum Du dich überlastet fühlst und warum das Arbeitspensum auch mit 2 Vollzeitkräften nicht zu schaffen ist.
Gibt es Gründe warum die Arbeit nicht mit 2 VZKs zu schaffen ist? Sind es in den letzten Jahren mehr Aufgaben oder mehr Fälle geworden? Oder wurden ausscheidende Kollegen nicht ersetzt?
MoinMoin:
--- Zitat von: ElBarto am 28.11.2024 07:05 ---Die Formulierung im Schreiben würde ich eher so verstehen, dass die ganze Teilzeitregelung bei betrieblichen Erfordernissen widerrufen werden kann. Also nicht nur mal einen Freitag sondern wieder komplett auf 39h.
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Sehe ich auch so, bin aber kein Jurist.
--- Zitat ---Fraglich ob sich das mit dem Recht auf Teilzeit vereinbaren lässt.
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Da man Vertragsfreiheit hat, hätte man so etwas nicht unterschreiben müssen, in sofern geht das schon klar würde ich meinen.
Ansonsten hätte der AG den TZ Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen können und man hätte klagen müssen.
Wenn der AG von der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (Mo-Do 34h) abweichen möchte so nennt sich dass angeordnete Mehrarbeit (die ersten Stunden bis zur VZ Stundenzahl und danach Überstunden), zu der man tarifvertragliche verpflichtet ist §6 Absatz 5 (und als TZ nur sofern es arbeitsvertraglich geregelt ist oder man dem zustimmt, beides kann ich nicht aus dem AV rauslesen)
Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.
TVOEDAnwender:
--- Zitat ---Diese Anordnung ist jedoch idR in der Mitbestimmung vom PR, also sollte der Ag auf die Idee dem TE an einem Freitag arbeiten zu lassen, dann würde ich zunächst auf die Überstunden Zuschläge verweisen und beim PR nachfragen, ob er dem zugestimmt hat.
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Bis zur 40. Stunde gibt es für TZ-Kräfte keinerlei Zuschläge für Mehrarbeit.
UNameIT:
--- Zitat von: Alpenverwaltung am 27.11.2024 18:13 ---Der geänderte Arbeitsvertrag enthält ein zusätzliches Schreiben, in welchem steht, dass die "Reduzierung der Arbeitszeit stets widerrufen werden kann, wenn die betrieblichen Erfordernisse es verlangen". Diese Formulierung birgt für mich eine eingefordert Flexibilität, deren Ausmaß für mich nicht kalkulierbar ist.
Anders wurde es nicht genehmigt und es wird erwartet, dass ich bei jedem Urlaub und jeder Erkrankung und auch während der Reha meines Arbeitskollegen trotz meiner Reduzierung jeden Freitag arbeite.
Spreche ich zusätzlich an, dass das Arbeitspensum derart und dauerhaft hoch ist, dass es auch in 39 Stunden nicht bewältigt werden kann, dann werde ich auf meinen Wunsch verwiesen, die Arbeitszeit reduziert zu haben.
Mein Vorschlag war, dass meine übrigen Stunden und die des Kollegen (30 statt 39) für eine weitere Arbeitskraft ausgeschrieben werden bzw aufgestockt nach einer Personalbedarfserhebung. Dies stößt auf Ausreden und taube Ohren.
Wie gehe ich damit um? Es heißt, dann müssen man eben schneller arbeiten, ich wollte ja reduzieren.
Macht es Sinn, bei Ignoranz durch den Arbeitgeber, Arbeiten auflaufen zu lassen, wenn die Zeit nicht dazu reicht? Muss ich eine Gefährdungsanzeige machen? Und kann ich in dieser auch auf die Gefährdung meiner Gesundheit durch fehlende Maßnahmen der Referatsleiterin hinweisen?
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Also es gibt imt TVÖD §6 Abs. 5 die Regelung: Die Beschäftigten sind im Rahmen begründeter betrieblicher/dienstlicher Notwendigkeiten zur Leistung von Sonntags-, Feiertags-, Nacht-, Wechselschicht-,
Schichtarbeit sowie - bei Teilzeitbeschäftigung aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung - zu Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit verpflichtet.
Das heißt für Mehrarbeit braucht man immer deine Zustimmung. Arbeitest du übrigens dauerhaft bzw. regelmäßig mehr hat das übrigens die Auswirkung als wenn es eine Vertragsveränderung gab.
Haufe führt aus:
--- Zitat ---Die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit ist im Arbeitsvertrag zu vereinbaren.
Nach der Rechtsprechung sind Arbeitsverträge unzulässig, bei denen sich der Arbeitgeber vorbehält, nach Bedarf die Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit festzulegen. Eine variable Ausgestaltung der Dauer der zu leistenden Arbeit lässt das BAG nur in eng begrenztem Rahmen zu.
Ist im Arbeitsvertrag eine geringere Stundenzahl festgelegt als tatsächlich regelmäßig geleistet wird, so liegt eine schlüssige Vertragsänderung über den Umfang der Arbeitszeit vor.
..... Teilzeitbeschäftigte sind zur Leistung von Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Überstunden und Mehrarbeit nur verpflichtet, wenn dies arbeitsvertraglich ausdrücklich vereinbart ist oder im jeweiligen Einzelfall die Zustimmung vorliegt (§ 6 Abs. 5 TVöD)
--- End quote ---
Die LAge der Arbeitszeit ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag (bsp. Mo-Do.) . Übrigens: Wenn dein AG dich an einem Freitag beschäftigen will MUSS das mit der Personalabteilung (und Zustimmung Personalrat) abgeklärt sein. Den du bist nur von Mo-Do. versichert. Das heißt der Freitag muss für solche Fälle grundsätzlich nachversichert werden.
Ich würde mir eine Beratung beim Personalrat holen, eine Überlastungsanzeige stellen und bei jedem Freitag bei deinem Vorgesetzten darauf bestehen, dass er das bitte der Personalabteilung meldet, da du sonst nicht versichert arbeitest.
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