Nö, das sag ich dem garantiert nicht. Aber ein AG kann genauso unbegründet eine aO Kündigung aussprechen (passiert ja auch schon mal, sonst gäbe es nicht so viele arbeitsgerichtliche Urteule darüber). Und die Rollenverteilung ist nun mal so: Kündigt der AG dem AN zu Unrecht, kann er Kündigungsschutzklage einreichen mit dem Ziel der Weiterbeschäftigung. I.d.R. enden aber die meisten Kündigungsschutzklagen trotzdem mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (selbst wenn der AN gewinnt, was ziemlich oft der Fall ist, insbesondere bei aO Kündigungen) gegen Zahlung einer Abfindung.
Es ist halt umgekehrt so, dass der Arbeitgeber halt nicht viel gegen eine Kündigung durch den AN tun kann. Gegen die ordentliche Kündigung kann er eh nix machen und wenn man ehrlich ist auch nichts gegen die außerordentliche Kündigung (eine Klage des AG dagegen wäre aus meiner Sicht Geldverschwendung). In dem Video vom Fernsehanwalt heißt es als Tipp für die Arbeitgeber: "Reisende soll man nicht aufhalten." Dem ist fast nix hinzuzufügen.