Autor Thema: [BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde  (Read 5391 times)

ewlike

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Hallo zusammen,
ich bin Beamter einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ich wurde nach Besuch des Amtsarztes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Über die Versetzung in den Ruhestand habe ich lediglich eine Urkunde mit folgendem Text erhalten: "XXX wird mit Wirkung vom XXX in den Ruhestand versetzt (Dienstsiegel, Unterschrift Bürgermeister)"
Ist das so in Ordnung? Grundsätzlich bin ich mit der Versetzung in den Ruhestand einverstanden, das war auch so abgesprochen. Wenn ich im Internet suche ist dort unter anderem die Rede von einer Zuruhesetzungsverfügung mit Urkunde wobei der Urkunde teilweise nur deklaratorische Wirkung zugeschrieben wird. Außerdem ist davon die Rede, dass mir die beabsichtigte Zurruhesetzung bekanntzugeben ist und mir 30 Tage Frist für Einwendungen einzuräumen sind. Die Personalstelle hat mit mir diesbezüglich telefoniert und auch per E-mail mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt hat und dass das zum XX Datum beabsichtigt ist, jedoch ohne Hinweis auf die 30 Tage Frist oder Rechtsfolgen und ohne Rechtsbehelfsbelehrung usw.
« Last Edit: 01.12.2024 14:58 von Admin »

Admin

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bitte immer das ISO-Länder-Kürzel im Betreff in eckigen Klammern voranstellen oder [Allg] wenn nicht zuordenbar. Das dient zum einen der besseren Lesbarkeit innerhalb des Forums, zum anderen werden dadurch die Top-Themen auf der jeweiligen Übersichtsseite der Landesbeamten selektiert.
Wir haben das Kürzel nun nachträglich hinzugefügt.

siehe auch:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,110973.0.html
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Casa

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Zitat
Hallo zusammen,
ich bin Beamter einer Gemeinde in Baden-Württemberg. Ich wurde nach Besuch des Amtsarztes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Über die Versetzung in den Ruhestand habe ich lediglich eine Urkunde mit folgendem Text erhalten: "XXX wird mit Wirkung vom XXX in den Ruhestand versetzt (Dienstsiegel, Unterschrift Bürgermeister)"
Ist das so in Ordnung? Grundsätzlich bin ich mit der Versetzung in den Ruhestand einverstanden, das war auch so abgesprochen. Wenn ich im Internet suche ist dort unter anderem die Rede von einer Zuruhesetzungsverfügung mit Urkunde wobei der Urkunde teilweise nur deklaratorische Wirkung zugeschrieben wird. Außerdem ist davon die Rede, dass mir die beabsichtigte Zurruhesetzung bekanntzugeben ist und mir 30 Tage Frist für Einwendungen einzuräumen sind. Die Personalstelle hat mit mir diesbezüglich telefoniert und auch per E-mail mitgeteilt, dass der Gemeinderat der Versetzung in den Ruhestand zugestimmt hat und dass das zum XX Datum beabsichtigt ist, jedoch ohne Hinweis auf die 30 Tage Frist oder Rechtsfolgen und ohne Rechtsbehelfsbelehrung usw.


Okay und was gibts zu beanstanden?
Möchtest du eine Rechtsbehelfsbelehrung, um dann binnen Monatsfrist keinen Widerspruch zu erheben?

An der Schilderung habe ich nichts auszusetzen, wenn es um die Wirksamkeit der Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit geht.
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Landesdiener

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Ich kenne es so: es gibt ein Schreiben mit Urkunde. Das wichtige ist die Urkunde und wann diese zugeht. Wenn das Ganze "auf Antrag" läuft, gibt es keine Anhörung. Ist es "von amtswegen", also im Zweifel gegen den Willen des Beamten, ist vorher eine Anhörung erforderlich.

Praktisch hätte bei dir eine Anhörung mit den Postlaufzeiten und Fristen für eine ein bis zweimonatige Verzögerung geführt. Also länger aktive Bezüge, später Pension.

ewlike

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Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel die zahlt wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde. Um das nachzuweisen wäre es mir schon lieber wenn es in der Urkunde oder der 'Verfügung' steht. So wie es jetzt ist habe ich Bedenken, dass die Versicherung nicht anerkennt, dass ich WEGEN Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

ohjeee

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Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel die zahlt wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde. Um das nachzuweisen wäre es mir schon lieber wenn es in der Urkunde oder der 'Verfügung' steht. So wie es jetzt ist habe ich Bedenken, dass die Versicherung nicht anerkennt, dass ich WEGEN Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.
naja, ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, bescheinigt ja der Amtsarzt, der dann dazu rät, den Beamten in den Ruhestand zu versetzen.
Ich kenne es aber auch so, dass eine Urkunde + Bescheid ausgehändigt wird. Im Bescheid steht die Entscheidung, auf wann in Ruhestand wegen DU versetzt wird und im Sachverhalt dazu, seit wann krank, seit wann amtsärztliches Gutachten des Gesundheitsamtes (medizinische Gutachtenstelle) und am beten aus dem Gutachten zitiert grob was er hat (seelische, psychische, internistische,.... Erkrankung...) und "deshalb ist damit zu rechnen, dass der Beamte auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine bisherigen Dienstpflichten zu erfüllen".
Verweis auf §26 Beamtenstatusgesetz, §43 f. LBG, Beschluss des GR,... Dann Rechtsbehelfsbelehrung und gut ist.

Casa

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Ich habe eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beamtenklausel die zahlt wenn ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werde. Um das nachzuweisen wäre es mir schon lieber wenn es in der Urkunde oder der 'Verfügung' steht. So wie es jetzt ist habe ich Bedenken, dass die Versicherung nicht anerkennt, dass ich WEGEN Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde.

Dann soll die Behörde die DU schriftlich bestätigen. Erst einmal wäre aber zu klären was im Versicherungsvertrag steht bzw. was die Versicherung an nachweisen möchte. Das wäre bestenfalls bereits einige Zeit vor der DU passiert, um die Zahlungen aus der Versicherung rechtzeitig zu erhalten.
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ewlike

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Die Versicherung will die Verfügung und Urkunde über die Versetzung in de dauernden Ruhestand.

Casa

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Die Versicherung will die Verfügung und Urkunde über die Versetzung in de dauernden Ruhestand.

Frag, ob die Urkunde, ggf. zusammen mit der letzten Statusurkunde, reicht. Mir fällt für einen Beamten der Laufbahn A nur die DU als Grund der Versetzung in den Ruhestand ein.

Will die Versicherung immer noch die Verfügung, wende dich an die Behörde.
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Landesdiener

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Hast du denn einfach mal nach einem Schreiben gefragt? Je nach Größe deiner Kommune ist eine Zurruhesetzung wegen DU kein alltägliches Geschäft.

Gebetsmuehle

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Zumindest in NRW ist die Verfügung und der Zeitpunkt der Bekanntgabe relevant - Urkunde nur deklaratorisch. Die §§ 43 ff. LBG BW lesen sich sehr ähnlich.

frankundfrei

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ich gehe mal davon aus, dass du NUN ja ruhegehalt beziehst, dann frag doch mal das lbv oder den kvbw, auf wessen rechtsgrundlage sie dir denn das ruhegehalt eines dienstunfähigen (wird ja gesondert der höhe nach berechnet) auszahlen.
Was hat denen denn gereicht, dass die diesbzgl. die dienstunfähigkeit akzeptieren.
und/oder frag doch mal deine BU Versicherung, ob und was sie sehen will und das fragst du dann erff. bei dem dienstherrn an.
*** memento mori ***

Casa

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Zumindest in NRW ist die Verfügung und der Zeitpunkt der Bekanntgabe relevant - Urkunde nur deklaratorisch. Die §§ 43 ff. LBG BW lesen sich sehr ähnlich.

Dass die Urkunde nur deklaratorisch ist, ergibt sich nicht aus den Normen.
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ewlike

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Wenn ich nun dagegen vorgehen will muss ich Widerspruch einlegen, oder? Und da es keine Rechtsbehelfsbelehrung gibt hab ich auch mehr als einen Monat Zeit!? Oder gilt im Beamtenrecht etwas anderes?

ewlike

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Könnte mir jemand (s)eine Verfügung über die Zurruhesetzung (natürlich anonymisiert) wegen Dienstunfähigkeit zukommen lassen? Das würde mir sehr helfen!