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[BW] Verfügung über Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit Urkunde

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Gebetsmuehle:
Zumindest in NRW ist die Verfügung und der Zeitpunkt der Bekanntgabe relevant - Urkunde nur deklaratorisch. Die §§ 43 ff. LBG BW lesen sich sehr ähnlich.

frankundfrei:
ich gehe mal davon aus, dass du NUN ja ruhegehalt beziehst, dann frag doch mal das lbv oder den kvbw, auf wessen rechtsgrundlage sie dir denn das ruhegehalt eines dienstunfähigen (wird ja gesondert der höhe nach berechnet) auszahlen.
Was hat denen denn gereicht, dass die diesbzgl. die dienstunfähigkeit akzeptieren.
und/oder frag doch mal deine BU Versicherung, ob und was sie sehen will und das fragst du dann erff. bei dem dienstherrn an.

Casa:

--- Zitat ---Zumindest in NRW ist die Verfügung und der Zeitpunkt der Bekanntgabe relevant - Urkunde nur deklaratorisch. Die §§ 43 ff. LBG BW lesen sich sehr ähnlich.
--- End quote ---

Dass die Urkunde nur deklaratorisch ist, ergibt sich nicht aus den Normen.

ewlike:
Wenn ich nun dagegen vorgehen will muss ich Widerspruch einlegen, oder? Und da es keine Rechtsbehelfsbelehrung gibt hab ich auch mehr als einen Monat Zeit!? Oder gilt im Beamtenrecht etwas anderes?

ewlike:
Könnte mir jemand (s)eine Verfügung über die Zurruhesetzung (natürlich anonymisiert) wegen Dienstunfähigkeit zukommen lassen? Das würde mir sehr helfen!

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