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Wohnungsfürsorge Erfahrung

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orangemitminze:
Hallo. Nach einer etwas längeren Zeit habe ich von der Wohnungsfürsorge (BIMA) eine Wohnung zugesprochen bekommen. Nun bin ich in die Wohnung zum 01.12.2024 eingezogen. Bisher läuft es überhaupt nicht gut... die für mich zuständigen Bearbeiter habe ich bisher nicht gesehen. Zur Wohnungsbesichtigung wurde der Hausmeister vorgeschickt der mir keiner meiner Fragen beantworten konnte. Die zuständigen Bearbeiter antworten mir auch nicht. Nun bin ich eingezogen, aber ich habe kein Internet, da ich den Anschluss nicht finden kann und man auch nicht auf meine Frage eingeht wo diese ist; ich habe noch keinerlei Wohnungsgeberbestätigung erhalten, sodass ich mich und mein KFZ nicht ummelden kann etc.  Ich traue mich nicht einmal zu fragen, ob und von wo ich Mülltonnen her kriege (jedes Wohnung hat eigene Mülltonnen, meine Fehlen, sodass sich bei mir in der Wohnung wahrscheinlich ein Mülldepot sammeln wird. Aktuell entsorge ich meinen Müll in den kleinen Müllbehältern eines Einzelhändlers...). Ist das normal und sollte ich mich einfach noch etwas gedulden oder habe ich einfach nur faule Bearbeiter abbekommen? Wo kann ich mich ggfs. beschweren? Habe nur folgendes Kontaktformular gefunden: https://www.bundesimmobilien.de/kontakt-formular

PublicTim:
Ich hätte nur einmal eine generelle Frage zu der Wohnungsfürsorge und die Berechtigungen dort eine Wohnung in Anspruch zu nehmen. Der Berechtigtenkreis ist mir bekannt, das passt bei uns als Bundesbeamte. Wir würde innerhalb der Stadt wechseln wollen. Und wird man da eher genommen, wenn man viel oder wenig Einkommen hat?

orangemitminze:

--- Zitat von: PublicTim am 02.12.2024 15:19 ---Ich hätte nur einmal eine generelle Frage zu der Wohnungsfürsorge und die Berechtigungen dort eine Wohnung in Anspruch zu nehmen. Der Berechtigtenkreis ist mir bekannt, das passt bei uns als Bundesbeamte. Wir würde innerhalb der Stadt wechseln wollen. Und wird man da eher genommen, wenn man viel oder wenig Einkommen hat?

--- End quote ---

Das Einkommen wird als Kriterium herangezogen, wenn deine bisherige Miete mehr als 30% deines Nettoeinkommens ausmacht. Falls dem so ist, wirst du bevorzugt (gegenüber einem anderen Kandidaten bei den alle anderen Bedingungen die gleichen sind wie bei dir)

PublicTim:
Bei uns macht die aktuelle Wohnung eher 12% und die künftige Wohnung dann 17,5% aus. Also geht das hier eher auch nach Bedürftigkeit?

Kaffee247:
ich hab leider keine Antwort auf die Frage, ich kann nur aus dienstlicher Sicht bestätigen, dass die BIMA ein unzuverlässiger ****laden ist.

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