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[BW] Haftung Personalrat

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clarion:
Wenn Du und der Dienstherr unterschiedlich Auffassungen ha en und es sogar ein Rechtsgutachten gibt, was Dir Rechts gibt, muss Du das halt ohne den PR durchfechten.

Dir ist aber schon klar, dass ein Nachteil des Beamtentums ist, dass man kein Anrecht auf Beförderung hat, selbst dann nicht wenn man höherwertige Aufgaben übernimmt.

Organisator:

--- Zitat von: Versuch am 03.12.2024 20:33 ---Ja, Schadensersatz

--- End quote ---

Nein, der Personalrat haftet nicht für Schadenersatz.

MoinMoin:
Ist es nicht so, dass wenn der PR in der Mitbestimmung ist, er bei Ablehnung, eine qualifizierte Begründung liefern muss. Ein Nein wollen wir nicht ist da doch nicht ausreichend.
Und wenn der DH diese Begründung teilt, sie sich also zu eigen macht und entsprechend entscheidet, maximal der DH für diese gemeinsame Fehleinschätzung haftbar wäre?

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.12.2024 07:53 ---Ist es nicht so, dass wenn der PR in der Mitbestimmung ist, er bei Ablehnung, eine qualifizierte Begründung liefern muss. Ein Nein wollen wir nicht ist da doch nicht ausreichend.
Und wenn der DH diese Begründung teilt, sie sich also zu eigen macht und entsprechend entscheidet, maximal der DH für diese gemeinsame Fehleinschätzung haftbar wäre?

--- End quote ---

Letzteres auf jeden Fall. Ob der PR begründen muss ist mir nicht bekannt, nach meiner Erfahrung gibts aber immer solche Begründungen.

Hier im Sachverhalt geht es jedoch nicht um eine formal notwendige Beteiligung des PR (z.B. Mitbestimmung), sondern nur um eine verweigerte Unterstützung. Daraus können keine Schadensersatzansprüche resultieren, allein schon weil keine Pflichtverletzung vorliegt.

Versuch:
Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.

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