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[BW] Haftung Personalrat

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MoinMoin:

--- Zitat von: Versuch am 04.12.2024 09:28 ---Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.

--- End quote ---
Inwiefern muss der PR tätig werden.
Warum klagt ihr nicht selber?

Organisator:

--- Zitat von: Versuch am 04.12.2024 09:28 ---Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.

--- End quote ---

und das ist sein gutes Recht. Auch wenn es für dich unbefriedigend klingt, kann der PR selbst entscheiden, wo er  außerhalb der rechtlich vorgegeben Maßnahmen aktiv wird.

Versuch:

--- Zitat von: MoinMoin am 04.12.2024 09:35 ---
--- Zitat von: Versuch am 04.12.2024 09:28 ---Es geht hier um eine ganze Gruppe, die formal (=Funktionsamt) einer höheren A Besoldung ausübt, für das es eine Verwaltungsvorschrift gibt, aber für die das Statusamt nicht ausgeschrieben würd.
Für eine vergleichbare Gruppe, für die die gleiche VwV gilt, aber schon.

Hier wird also diskriminiert
Trotz Rechtsgutachten will der PR nicht tätig werden.

--- End quote ---
Inwiefern muss der PR tätig werden.
Warum klagt ihr nicht selber?
[/quotware der letze Weg.

M.m.n. sollte  die Personalvertretung dafür da sein auf das Problem aufmerksam zu machen und es zu lösen (versuchen)
--- End quote ---

clarion:
Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.

Versuch:

--- Zitat von: clarion am 04.12.2024 17:50 ---Da Beamte kein Recht auf Beförderung haben, würde ich interessieren auf welcher Rechtsgrundlage sich das Gutachten stützt.

--- End quote ---
Es argumentiert, dass die Gruppe die Stelle im Funktionsamt ausübt, man das Statusamt aber nicht ausschreibt.
Dies müsste man eigentlich aber nach einer gewissen Zeit,, vor allem da es für vergleichbare Gruppen regelmäßig ausgeschrieben wird.

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