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Urlaubsabgeltung - Anrechnung von bereits genommenen Urlaub laut Beamtenrecht

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Koschte:
Du hast völlig recht ich meinte auch, dass ich diese Tage im Januar 2024 genommen habe. Es lässt sich nicht mehr editieren.

Ich meinte dass ich in 2024 noch 8 Tage alten Urlaub genommen habe, die aus 2023 übertragen wurden.

Es geht mir auch gar nicht um den Urlaub 2023. Es geht mir darum dass sie diese acht Tage auf den Mindesturlaub von 2024 als genommenen Urlaub anrechnen. Und diesen Mindesturlaub auch noch auf sieben Zwölftel herab kürzen

McOldie:
1. Wenn der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht auf den mögl. Verfall des Erholungsurlaubs aus 2023 nicht nachgekommen ist, besteht möglicherweise noch ein Abgeltungsanspruch, wenn Resttage übrig geblieben sind. Dies gilt auch für den Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung. Also in diesem Fall nicht klein geben.

2. Die Ausage, dass die 8 in Anspruch genommenen Urlaubstage aus 2023 auf den neuen Urlaub für 2024 angerechnet werden, entbehrt jeglicher tarifvertraglicher Grundlage.

Anspruch schriftlich mit Fristsetzung geltend machen und im Falle einer Ablehnung den Klageweg vor dem Arbeitsgericht androhen

troubleshooting:

--- Zitat von: McOldie am 04.12.2024 12:38 ---Anspruch schriftlich mit Fristsetzung geltend machen und im Falle einer Ablehnung den Klageweg vor dem Arbeitsgericht androhen

--- End quote ---

Bei weiterer Ablehnung, den Klageweg aber auch beschreiten.

Koschte:
Vielen Dank, das macht mich ganz krank. Ja, 2023 dürfte erledigt sein, der Hinweis - Pflicht ist er immer nachgekommen.

Vor allem machen sie das schon seit 34 Jahren so, solange ich im Finanzamt arbeite. Ich kenne die Diskussion von vielen ausgeschiedenen Kollegen, aber die sind nicht weitergegangen. Manche waren jahrelang krank und/oder in befristeter Erwerbsminderungsrente. Da wurde auf Null gekürzt. Oder manche hatten viel alten Urlaub im neuen Jahr genommen, mehr als der unzulässigerweise im 2. HJ. gezölftelte Mindesturlaub und mussten Geld zurückzahlen.

Denen wurde irgendwas unter die Nase gehalten, dass jedweder Urlaub anzurechnen ist, egal ob übertragen oder Freistellung oder sonstwas. Alles Tarif-Beschäftigte und die haben es hingenommen. Ich hab eine Rechtschutzversicherung, ich hoffe die trägt das mit.

troubleshooting:
Ist Arbeitsrecht drin? Wenn ja, warum sollten sie das nicht mittragen?

Dazu, ist das Risiko überschaubar. Zum Einen trägt hier jede Partei ihre Kosten, unabhängig vom Ausgang. Lediglich die Gerichtskosten trägt der/die Unterlegene. und diese sind im Verhältnis zu anderen Gerichten idR viel geringer.

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