Gestern hat das Bundesarbeitsgericht geurteilt, dass Teilzeitbeschäftigte in Tarifverträgen nicht mehr diskriminiert werden dürfen.
https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/gerichtsurteil-koennte-teilzeitbeschaeftigten-mehr-geld-bringen,UW6AWuZWie verhält es sich jetzt mit dem TVÖD und folgender Passage (aus TVÖD-K)?
§7
" (6) Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die Teilzeitbeschäftigte über die vereinbarte
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
von Vollbeschäftigten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 1.1 Satz 1) leisten.
(7) Überstunden sind die auf Anordnung des Arbeitgebers geleisteten Arbeitsstunden, die über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollbeschäftigten
(§ 6 Abs. 1 Satz 1) für die Woche dienstplanmäßig bzw. betriebsüblich festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden.
(8 ) Abweichend von Absatz 7 sind nur die Arbeitsstunden Überstunden, die
a) im Falle der Festlegung eines Arbeitszeitkorridors nach § 6 Abs. 6 über
45 Stunden oder über die vereinbarte Obergrenze hinaus,
b) im Falle der Einführung einer täglichen Rahmenzeit nach § 6 Abs. 7 außerhalb der Rahmenzeit,
c) im Falle von Wechselschicht- oder Schichtarbeit über die im Schichtplan
festgelegten täglichen Arbeitsstunden einschließlich der im Schichtplan vorgesehenen Arbeitsstunden, die bezogen auf die regelmäßige wöchentliche
Arbeitszeit im Schichtplanturnus nicht ausgeglichen werden,
angeordnet worden sind.
Ist Absatz 6 jetzt ungültig? Sollte man Geld nachfordern? Kann man überhaupt Geld nachfordern und gilt dies nur für die Zukunft, ab jetzt?