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Amtsleiter möchte Krankenschein

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Nachfragenhilft:
Hallo liebe Mitglieder,
zu meiner Frage:
Ende 2024 ist die elektronische Krankschreibung ja Normalität.
Doch aufgrund (ich denke) von Überprüfungen möchte nun der Amtsleiter meines Amtes den Krankenschein immer zukünftig zugeschickt haben.
Das Personalamt sieht ihn ja Digital wenn sie ihn auf meine Krankmeldung hin bei der Krankenkasse abrufen.
Das ich dem Amtsleiter den Krankenschein zuschicken solle, erfolgte bei einer Rücksprache vom Amtsleiter mit dem Personalamt.

Meine Frage: Ist das rechtmäßig, also muss ich dem Amtsleiter dem Krankenschein zusenden?

Es wird ja eigentlich nur gesagt man muss die Dauer der Krankschreibung dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, was ich auch nach dem Arztbesuch immer mache.

Mein Bauchgefühl sagt die Amtsleitung möchte den Krankenschein haben um so den Krankenstand zu mindern oder zu sehen bei welchem Arzt man war, da er die Dauer ja durch meine Mitteilung nach dem Arztbesuch weiß.
Mehr steht ja auch nicht auf dem Krankenschein.


Vielen Dank!!!!

Fragmon:
Zunächst ist es davon abhängig, was in eurer Dienstvereinbarung geschrieben steht. GGf. wird es so gehandhabt, dass die Krankmeldungen über die Ämter gesammelt und dann geschlossen dem Personalamt übersandt werden. Wenn das nicht der Fall ist, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz:

§ 5 (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.

Sprich du musst es dem Arbeitgeber mitteilen. Sprich, der Organisationseinheit, welche die Personalmaßnahmen durchführen kann. Sprich man muss es überwiegend dem Personalamt zusenden.

Eine Übersendung an den Amtsleiter halte ich für nicht zulässig, es sei denn es wird in der Dienstvereinbarung so gehandhabt.

McOldie:
Seit dem 1. Januar 2023 sind Beschäftigten nur noch dazu verpflichtet, die Krankheit dem Arbeitgeber gegenüber unverzüglich anzuzeigen bzw. sich (je nach Regelung) sofort oder später durch einen Arzt krankschreiben zu lassen.
Die AU-Bescheinigung erfolgt elektronisch.
Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung dann von der Krankenkasse abrufen.
Der Arbeitnehmer kann für seine Unterlagen und ggf. für einen Störfall, sich vom Arzt auch eine schriftliche AU-Bescheinigung ausstellen lassen. Der Arbeitnehmer ist m.E. aber nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit noch einmal mit einer AU-Bescheinigung in Papierform zu belegen.

Nachfragenhilft:
Da ich schon seit mehreren Jahren in dieser Kommune tätig bin und sich nie beschwert wurde o.ä. bin ich mir sicher dass es dazu keine Dienstvereinbarung gibt.
Es kommt mir wirklich wie eine Kurzschlussreaktion der Amtsleitung vor, da es aktuell einen erhöhten Krankenstand zu verzeichnen gibt.

Seit mehreren Jahren ist der Ablauf:

Krank?
Zum Arzt gehen und Krankschreibung holen.
Dann dem Personalamt bescheid geben und denen den Krankenschein vorlegen (zur Zeit des schriftlichen Krankenschein) und dem Amtsleiter also 1. Vorgesetzten bescheid geben, dass man krank ist und wie lange.

Deswegen wunderte mich so diese Mitteilung...
Vor allem müsste es ja dann auch nicht nur bei mir sondern in der ganzen Kommune so gehandhabt werden!

Fragmon:
Personalamt anrufen und nachfragen, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Maßnahme getroffen wurde. Wenn keine Aussage, dann ist dein nächster Anruf beim Personalrat.

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