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Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte
MoinMoin:
--- Zitat von: BewerberTvoD am 11.12.2024 16:00 ---
--- Zitat von: clarion am 10.12.2024 19:34 ---@atal, wie meinen?
Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?
--- End quote ---
Bei 100 Bewerbungen kann man die gar nicht lesen.
Ich gehe im ersten Durchgang auch nur extrem grob drüber und suche gezielt nach einer handvoll Schlüsselinformationen um möglichst schnell die allermeisten direkt auszusortieren. Gelesen werden nur die Bewerbungen die ins Vorstellungsgespräch kommen.
Dank online meetings kann man sich sehr viele Leute in kurzer Taktung anschauen und die engere Auswahl nimmt man sich dann nochmal in Ruhe vor.
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Dann liest du also doch 100 Bewerbungen. Auch wenn du sie nur überfliegst.
johnnyb:
Ich klinke mich mal hier ein, da wir zzt. auch eine sehr ähnliche Diskussion bei uns haben von wegen Einführung Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage oder bei einem Dritten.
Die Rechtslage wurde hier noch nicht abschließend erörtert, oder!?
Ist nun z. B. ein "Nein" in einem Online-Bewerbungsformular bzgl. Schwerbehinderung so rechtlich bindend, d. h., befreit das den AG im ÖD so von weiteren Pflichten des Lesens und Überprüfens auf eine Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen?
clarion:
Nein befreit es nicht, da es keine Verpflichtung gibt, dass man eine Schwerbehinderung nur auf eine ganz bestimmte Art und Weise offenbaren muss, um seine Rechte wahrnehmen zu können. Auf der sicheren Seite seid ihr nur, wenn ihr alles lest.
johnnyb:
--- Zitat von: clarion am 17.12.2024 19:43 ---Nein befreit es nicht, da es keine Verpflichtung gibt, dass man eine Schwerbehinderung nur auf eine ganz bestimmte Art und Weise offenbaren muss, um seine Rechte wahrnehmen zu können. Auf der sicheren Seite seid ihr nur, wenn ihr alles lest.
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Danke.
Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage, aus der das so explizit hervorgeht oder man quasi den Umkehrschluss ableiten kann?
clarion:
Ich wüsste nicht, dass das SGB IX eine Formvorschrift macht, wie eine Behinderung mitzuteilen wäre.
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