Autor Thema: Angabe im Bewerbungsformular rechtlich bindend = Verzicht auf Rechte  (Read 3718 times)

clarion

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Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

kraemerchen

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Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

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Hab nur keine Rechtsgrundlage oder Urteile gefunden, aus denen das explizit hervorgeht.

maiklewa

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Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

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Hab nur keine Rechtsgrundlage oder Urteile gefunden, aus denen das explizit hervorgeht.

Ist doch ganz easy! Art. 33 (2) GG!

Wenn eine Behörde meint, sich darüber hinwegsetzen zu können, dann darf sie sich nicht wundern, wenn das ordentlich und dann zu Recht nach hinten los geht. Und als Dienststellenleitung würde ich mir dann mal überlegen, wer da was verzapft hat.

Wer nach einem "nein" mit der Überprüfung der Bewerbungsunterlagen aufgehört hat, dann kann das nur einen Grund geben. Und da bin ich jetzt mal neugierig, ob ihr das genauso seht und auf denselben Grund kommt.

Und dieser Nachsatz, den @carriegross von einer Nachbarbehörde erwähnt hat. WTF!? Sorry, aber wie bescheuert muss man sein? Der ganze Nachsatz ist eine Diskriminierung!

josi

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Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

Dachte ich auch, aber wenn es darum geht, ob in einem Online-Bewerbungsformular ein nein ausreicht, dass ein AG im ÖD die Bewerbungsunterlagen auf eine Schwerbehinderung überprüfen muss. Ich habe nichts gefunden, aus dem hervorgeht, dass er es muss.

atal

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Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.

Dachte ich auch, aber wenn es darum geht, ob in einem Online-Bewerbungsformular ein nein ausreicht, dass ein AG im ÖD die Bewerbungsunterlagen auf eine Schwerbehinderung überprüfen muss. Ich habe nichts gefunden, aus dem hervorgeht, dass er es muss.

Kann man auch nichts finden. Gibts nicht.

Aber vllt hat @clarion was Gegenteiliges? ;-)

clarion

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@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

atal

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@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Achso.

Das geht wohl nur mit lesen! ;-)

Dachte, Du hättest da irgendwelche Kommentierungen.

BewerberTvoD

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@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Bei 100 Bewerbungen kann man die gar nicht lesen.
Ich gehe im ersten Durchgang auch nur extrem grob drüber und suche gezielt nach einer handvoll Schlüsselinformationen um möglichst schnell die allermeisten direkt auszusortieren. Gelesen werden nur die Bewerbungen die ins Vorstellungsgespräch kommen.
Dank online meetings kann man sich sehr viele Leute in kurzer Taktung anschauen und die engere Auswahl nimmt man sich dann nochmal in Ruhe vor.

carriegross

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@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Bei 100 Bewerbungen kann man die gar nicht lesen.
Ich gehe im ersten Durchgang auch nur extrem grob drüber und suche gezielt nach einer handvoll Schlüsselinformationen um möglichst schnell die allermeisten direkt auszusortieren. Gelesen werden nur die Bewerbungen die ins Vorstellungsgespräch kommen.
Dank online meetings kann man sich sehr viele Leute in kurzer Taktung anschauen und die engere Auswahl nimmt man sich dann nochmal in Ruhe vor.

Also pfeifst Du auf die aktuelle Rechtsprechung?!

clarion

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Wieso kann man 100 Bewerbungen nicht lesen? Liest Du keine Romane?

In welchen Jobs gibt es überhaupt noch 100 Bewerbungen?

MoinMoin

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@atal, wie meinen?

Ich stelle hier nur die Frage, wie man aus Hunderte Bewerbungen 6 bis 8 besten Kandidaten für Vorstellungsgespräche rausfischen will, wenn man die Unterlagen nicht liest?

Bei 100 Bewerbungen kann man die gar nicht lesen.
Ich gehe im ersten Durchgang auch nur extrem grob drüber und suche gezielt nach einer handvoll Schlüsselinformationen um möglichst schnell die allermeisten direkt auszusortieren. Gelesen werden nur die Bewerbungen die ins Vorstellungsgespräch kommen.
Dank online meetings kann man sich sehr viele Leute in kurzer Taktung anschauen und die engere Auswahl nimmt man sich dann nochmal in Ruhe vor.
Dann liest du also doch 100 Bewerbungen. Auch wenn du sie nur überfliegst.

johnnyb

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Ich klinke mich mal hier ein, da wir zzt. auch eine sehr ähnliche Diskussion bei uns haben von wegen Einführung Online-Bewerbungsformular auf unserer Homepage oder bei einem Dritten.

Die Rechtslage wurde hier noch nicht abschließend erörtert, oder!?

Ist nun z. B. ein "Nein" in einem Online-Bewerbungsformular bzgl. Schwerbehinderung so rechtlich bindend, d. h., befreit das den AG im ÖD so von weiteren Pflichten des Lesens und Überprüfens auf eine Schwerbehinderung in den Bewerbungsunterlagen?

clarion

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Nein befreit es nicht, da es keine Verpflichtung gibt, dass man eine Schwerbehinderung nur auf eine ganz bestimmte Art und Weise offenbaren muss, um seine Rechte wahrnehmen zu können. Auf der sicheren Seite seid ihr nur, wenn ihr alles lest.

johnnyb

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Nein befreit es nicht, da es keine Verpflichtung gibt, dass man eine Schwerbehinderung nur auf eine ganz bestimmte Art und Weise offenbaren muss, um seine Rechte wahrnehmen zu können. Auf der sicheren Seite seid ihr nur, wenn ihr alles lest.

Danke.

Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage, aus der das so explizit hervorgeht oder man quasi den Umkehrschluss ableiten kann?

clarion

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Ich wüsste nicht, dass das SGB IX eine Formvorschrift macht, wie eine Behinderung mitzuteilen wäre.