Autor Thema: Aufstiegsmöglichkeit nicht für Tarifbeschäftigte eröffnet (nur Beamte)  (Read 2816 times)

oesimaus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Leider habe ich mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden, daher ein neues Thema (Bereich TVöD-VKA)

In unserem Rathaus wurde eine Stelle sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte in EG 9 c bzw. BesGr. 10 ausgeschrieben.
Auch die Möglichkeit des Aufstiegs von der 2. in die 3. QE wurde eröffnet, jedoch nur für die Gruppe der Beamten (modulare Qualifizierung) und nicht für die Gruppe der Beschäftigten (im Rahmen des BL II).

Der AG beruft sich auf die von ihm zu steuernde und gewünschte Personalentwicklung.

Kann hier eventl. der Bewerbungsverfahrensanspruch der beschäftigten KollegInnen verletzt sein, die von der Möglichkeit des Aufstiegs ungeachtet Ihrer Leistungen ausgeschlossen sind?
Leider erbrachte meine Suche - auch zu Urteilen - kein Ergebnis.

Schokokeks

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 198
Quereinsteiger mit Hang zum Monk

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Ich sehe es so:  Die Stelle ist ausgeschrieben Punkt.
Nebenversprechen, wie Aufstiegsmöglichkeit, Home Office oder Vertragsentfristung lesen sich nett, sind aber nicht einklagbar, denke ich.
[PKW-Verkaufsanzeige....  "Dieser Text und die genannten Eigenschaften des Autos sind nicht Bestandteil des Verkaufsvertrages.]

Und bitte... nicht alles, was einem einen Vorteil bringt, bedeutet auch gleichzeitig für andere einen Nachteil. Gerade Tarifler für die ja KEINE Laufbahn(grenzen) bestehen und die grenzenlos aufsteigen können, sollten sich priviligiert und nicht benachteiligt fühlen.

TVOEDAnwender

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 696
Leider habe ich mit der Suchfunktion nichts passendes gefunden, daher ein neues Thema (Bereich TVöD-VKA)

In unserem Rathaus wurde eine Stelle sowohl für Beschäftigte als auch für Beamte in EG 9 c bzw. BesGr. 10 ausgeschrieben.
Auch die Möglichkeit des Aufstiegs von der 2. in die 3. QE wurde eröffnet, jedoch nur für die Gruppe der Beamten (modulare Qualifizierung) und nicht für die Gruppe der Beschäftigten (im Rahmen des BL II).

Der AG beruft sich auf die von ihm zu steuernde und gewünschte Personalentwicklung.

Kann hier eventl. der Bewerbungsverfahrensanspruch der beschäftigten KollegInnen verletzt sein, die von der Möglichkeit des Aufstiegs ungeachtet Ihrer Leistungen ausgeschlossen sind?
Leider erbrachte meine Suche - auch zu Urteilen - kein Ergebnis.

Da es den Aufstieg nur im Beamtenbereich gibt, kann der Dienstherr ihn auch logischerweise nur den Beamt/-innen anbieten.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,428
Ich sehe es so:  Die Stelle ist ausgeschrieben Punkt.
Nebenversprechen, wie Aufstiegsmöglichkeit, Home Office oder Vertragsentfristung lesen sich nett, sind aber nicht einklagbar, denke ich.
[PKW-Verkaufsanzeige....  "Dieser Text und die genannten Eigenschaften des Autos sind nicht Bestandteil des Verkaufsvertrages.]

Und bitte... nicht alles, was einem einen Vorteil bringt, bedeutet auch gleichzeitig für andere einen Nachteil. Gerade Tarifler für die ja KEINE Laufbahn(grenzen) bestehen und die grenzenlos aufsteigen können, sollten sich priviligiert und nicht benachteiligt fühlen.

Du kannst mit einem Master natürlich bis EG15 kommen, nützt dir aber nichts, wenn es diese Stellen in den Gemeinden überhaupt nicht gibt - oftmals ist in Gemeinden bei EG12 ohnehin Schluss, ob da deshalb unbegrenzte Aufstiege möglich ist, sei mal dahingestellt. Und wenn es um den A II geht, reicht dieser im Normalfall auch nur bis EG 12, und ohne AII ist im Normalfall bei EG9a Schluss; also unbegrenzter Aufstieg vielleicht dann, wenn man dicke mit dem Bürgermeister ist

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Soweit zur bekannt Theorie....  hatten wir alles schon im Forum.

Ich wollte nur daran erinnern, dass das berufliche Vorankommen als TB einfacher ist. (btw. je kleiner die Behörden desto weniger Beamte in Relation zu den TB)

Fakt ist, dass TB nach Tätigkeit bezahlt werden und jeder, der mal bei E5 oder E6 gestartet ist kann auch (bei uns aber auch überall) bis E12 sich hocharbeiten OHNE Master. Und selbst über E12 gilt:  Es ist nach Tätigkeit zu bezahlen.
  Theoretisch kannst du auch einen E2-Kollegen auf eine AT15 Stelle setzen und dann bekommt er auch AT15 bzw. eine Stufe darunter. Beamte lässt man dahingehend gerne auch mal 15 Monate eine höhere Stelle zusätzlich mitmachen und zahlt dafür nicht mal eine Zulage.   


Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,092
Es soll auf dieser Welt aber immer noch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis geben. Du scheinst in dieser Thematik der geborene Theoretiker zu sein.

Nur weil Tarifbeschäftigte systembedingt hier Vorteile haben können, bringt das hinten und vorne nichts, wenn in 90% der Behörden von diesen Vorteilen kein Nutzen gezogen werden kann, weil verbeamtete Entscheidungsträger auf den oberen Rängen (Funktionsstellen sind nun mal meistens Beamten vorbehalten) Methoden und Vorgehensweisen etabliert haben oder fortführen, die die eigene Zunft bevorteilen.

Und das TB nach Tätigkeit bezahlt werden, mag auf die Behörden zutreffen, die das Tarifrecht überhaupt korrekt anwenden. Meine Erfahrung ist eher, es gibt halt TB-Stellen und die werden vergeben. Was dann im Hintergrund tarifrechtlich an Tätigkeiten, Zeitanteilen usw. dran hängt, da macht sich keiner mehr einen Kopf. Und wenn man als TB anfängt diesen "Rechtsbruch" bzw. diese "Rechtsbeugung" zu hinterfragen bzw. sogar aktiv dagegen vorgeht, fällt man zügig in Ungnade und gilt als Nestbeschmutzer. Eine weitere Karriere kann man sich dann sowieso abschminken oder wird sogar noch Opfer behördenüblicher Vergraulungsstrategien um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,622
Es soll auf dieser Welt aber immer noch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis geben. Du scheinst in dieser Thematik der geborene Theoretiker zu sein.

Nur weil Tarifbeschäftigte systembedingt hier Vorteile haben können, bringt das hinten und vorne nichts, wenn in 90% der Behörden von diesen Vorteilen kein Nutzen gezogen werden kann, weil verbeamtete Entscheidungsträger auf den oberen Rängen (Funktionsstellen sind nun mal meistens Beamten vorbehalten) Methoden und Vorgehensweisen etabliert haben oder fortführen, die die eigene Zunft bevorteilen.

Und das TB nach Tätigkeit bezahlt werden, mag auf die Behörden zutreffen, die das Tarifrecht überhaupt korrekt anwenden. Meine Erfahrung ist eher, es gibt halt TB-Stellen und die werden vergeben. Was dann im Hintergrund tarifrechtlich an Tätigkeiten, Zeitanteilen usw. dran hängt, da macht sich keiner mehr einen Kopf. Und wenn man als TB anfängt diesen "Rechtsbruch" bzw. diese "Rechtsbeugung" zu hinterfragen bzw. sogar aktiv dagegen vorgeht, fällt man zügig in Ungnade und gilt als Nestbeschmutzer. Eine weitere Karriere kann man sich dann sowieso abschminken oder wird sogar noch Opfer behördenüblicher Vergraulungsstrategien um unliebsame Mitarbeiter los zu werden.
Also so wie es überall ist, wenn der Chef dich nicht mag, kriegste nichts und wenn du keinen andern Förderer in der Firma findest bist halt raus.
Ganz normal....
außer das in der pW wirschaftliche und nasenfaktor Interessen bestehen.
und in der pW nur Nasenfaktor, der durch klagen eine eingeschlagene Nase auch beim Vorgesetzen bedeuten kann.

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Insgesamt gibt es mehr TB-Stellen als Beamtenstellen.
Und wenn ich lese, "die oben sind immer Beamte" kann ich sagen:
1. Nein, stimmt nicht. Bei uns gibt es 6 Abteilungen und 3 davon sind TB. Alle Beamten bei uns (weniger als 5%) waren schon Beamte, bevor sie zu uns kamen.  Bei uns gibt es KEINE (!) Verbeamtung!
2. Wen interessiert denn die Stelle des Behördenleiters oder des Abt. Leiters?  Nur sehr wenige!   Es geht für 99.9% der Beschäftigten um Stellen weiter unten und da gibt es halt klar strukturelle Vorteile für TB.   Aber das ist kein Grund, die anderen zu kritisieren, sondern höchstens die eigene Berufswahl zu hinterfragen.

Im Übrigen gilt:  Angestelle dürfen sich auf jede Stelle bewerben, Beamte nicht.   

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,563
Insgesamt gibt es mehr TB-Stellen als Beamtenstellen.
Und wenn ich lese, "die oben sind immer Beamte" kann ich sagen:
1. Nein, stimmt nicht. Bei uns gibt es 6 Abteilungen und 3 davon sind TB. Alle Beamten bei uns (weniger als 5%) waren schon Beamte, bevor sie zu uns kamen.  Bei uns gibt es KEINE (!) Verbeamtung!
2. Wen interessiert denn die Stelle des Behördenleiters oder des Abt. Leiters?  Nur sehr wenige!   Es geht für 99.9% der Beschäftigten um Stellen weiter unten und da gibt es halt klar strukturelle Vorteile für TB.   Aber das ist kein Grund, die anderen zu kritisieren, sondern höchstens die eigene Berufswahl zu hinterfragen.

Im Übrigen gilt:  Angestelle dürfen sich auf jede Stelle bewerben, Beamte nicht.   

Wie man sieht, gibt es bei der Vielzahl der Behörden entsprechend viele Unterschiede. Man muss sich also, wie auch in der Privatwirtschaft, nicht nur den passenden Job, sondern auch das passende Umfeld suchen.
Im kokreten Fall also, wo die Vorteile der jeweiligen Berufsgruppe auch genutzt werden. Ansonsten wechseln oder über die 45 Berufsjahre meckern.

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,428
Wie gesagt:
Wenn die Stellen aber gar nicht in den Sphären ausgeschrieben werden, bekommst du das natürlich auch nicht. Was bringt es dir, dass du THEORETISCH dich auf eine EG15 bewerben könntest, wenn höher als EG12 gar nicht vorhanden ist?
Willst du echt Neid haben/schüren auf so ein völlig theoretisches Konstrukt?

Ab EG13 sind bei uns nur Mediziner und Volljuristen tätig; ich kenne natürlich deren Personalakte nicht, aber ich würde mal ganz stark davon ausgehen, dass diese auch Jura und Medizin studiert haben und nicht nur Verwaltungsfachangestellte sind und sich halt als bis EG9a Qualifizierte auf eine EG14 Stelle beworben haben und genommen wurden. So wie du es schreibst, passiert das ja offenbar ständig.

Abteilungen, in denen sonst ausschließlich hohe Entgeltgruppen sitzen, gibt es ja kaum. Ggf. noch RPA und Umwelt oder Bau.
Da sitzen bei uns aber BWLer und (Bau/-Umwelt-)Ingenieure - also auch keine Verwaltungsfachangestellten..., und das diese FH-/Uni- Studienabschlüssen zu höheren Entgeltgruppen befähigen, ist wohl nicht abzustreiten

Mag sein, dass es mal Einzelfälle gibt, weil der Bürgermeister/Landrat etwas dreht, aber der Normalfall ist das, was du schreibst, jedenfalls nicht.

Die bloße theoretische Möglichkeit ist daher wenig Wert.

Du hast auch die bloße theoretische Möglichkeit, jede Woche im Lotto den Jackpot zu knacken - und das auch sogar, wenn du Beamter bist  ;)

Thomber

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 941
Jede Woche am Glücksspiel teilnehmen, was ja süchtig machen kann....  weiß nicht - klingt nicht zulässig.    ;D


@Organisator:  Gute Zusammenfassung! 

KlammeKassen

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,428
Jede Woche am Glücksspiel teilnehmen, was ja süchtig machen kann....  weiß nicht - klingt nicht zulässig.    ;)

Könnte sich aber lohnen  ;)