Man sollte im Rahmen der Bestenauslese eh immer die Unterlagen vollständig lesen.
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Hab nur keine Rechtsgrundlage oder Urteile gefunden, aus denen das explizit hervorgeht.
Ist doch ganz easy! Art. 33 (2) GG!
Wenn eine Behörde meint, sich darüber hinwegsetzen zu können, dann darf sie sich nicht wundern, wenn das ordentlich und dann zu Recht nach hinten los geht. Und als Dienststellenleitung würde ich mir dann mal überlegen, wer da was verzapft hat.
Wer nach einem "nein" mit der Überprüfung der Bewerbungsunterlagen aufgehört hat, dann kann das nur einen Grund geben. Und da bin ich jetzt mal neugierig, ob ihr das genauso seht und auf denselben Grund kommt.
Und dieser Nachsatz, den @carriegross von einer Nachbarbehörde erwähnt hat. WTF!? Sorry, aber wie bescheuert muss man sein? Der ganze Nachsatz ist eine Diskriminierung!