Autor Thema: Stundenberechnung Elternzeitvertretung  (Read 1845 times)

Elsa89

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Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« am: 10.12.2024 21:29 »
Hallo zusammen,

ich bräuchte eure Expertise und/oder Erfahrungen.

Ich arbeite in einer öffentlichen Bildungseinrichtung mit mehreren Standorten. Nun wird zu März ein Stelle als Elternzeitvertretung frei, derzeit bin ich die einzige, die in Frage kommt.
Nun Beschäftigen mich aber einige Fragen. Die werdende Mutter möchte im Herbst 2026 zurück kommen - zu Beginn mit 30 Stunden in der Woche, danach wieder Vollzeit. Bis dahin ist alles verständlich. Sie möchte vermutlich aber früher starten - stark reduziert mit 10 Stunden die Woche. Ihr Plan ist, gewisse Aufgaben fortzuführen, die für alle Standorte nur ihr unterliegen. Nun frage ich mich aber, wie meine Stundenberechnung läuft.

Beispiel:

März 2025 - Dezember 2025 Elternzeit ohne Arbeitsstunden
ab Januar 2026 (bis Herbst) reduzierte Stunden 10/15 Stunden die Woche

Was heißt das für mich? Dass ich ab Januar 2026 auf 25/30 Stunden reduzieren muss? Schließlich sind es ja „ihre“ Stunden und ihr Aufgabenbereich. Oder arbeite ich wie gehabt Vollzeit und sie kommt „zusätzlich“ dazu?

Ich hoffe, dass ich mich erklären konnte🫣

Vielen Dank für eure Hilfe!

Organisator

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #1 am: 11.12.2024 07:59 »
Das heißt für dich, dass sich dein Arbeitgeber Gedanken machen muss, ob und ggf. welchen Personenkreis er mit der Elternzeitvertretung beauftragt. Sollte er dich dazu ansprechen, würde er sicherlich Vorschläge machen, in welchem Umfang und für was er dich gerne einsetzen möchte.

Elsa89

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #2 am: 11.12.2024 09:31 »
Danke für deine Rückmeldung.

D.h. der Vertrag könnte so aussehen?

März 2025 - Dezember 2025: 40 Stunden die Woche (Vollzeit)
Januar 2026 - z.B. August 2026: 30 Stunden die Woche (Teilzeit)

Dann in Absprache, wer welche Aufgaben übernimmt.

Richtig?

Organisator

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #3 am: 11.12.2024 13:12 »
Es könnte so sein. Es kommt allerdings zunächst darauf an, was dein Arbeitgeber für einen Plan hat. So könnte er auch entscheiden, die Aufgaben auf andere Leute aufzuteilen oder eine andere Person zu beauftragen oder oder oder...

Solltest du ausgewählt werden wäre auch noch die Frage, wer deine akutellen Tätigkeiten dann übernimmt.

Elsa89

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #4 am: 11.12.2024 14:33 »
Ja , in Ordnung, danke für die Hinweise. Das bespreche ich am Besten nochmal mit allen Beteiligten.

Meine aktuelle Stelle ist nicht problematisch, ich mache gerade den Master und müsste in 1-1,5 Jahren eh da raus (wg. Überqualifizierung), eine neue Kollegin wird demnächst eingestellt, so dass sie dann meine Aufgaben übernehmen kann.

Organisator

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #5 am: 11.12.2024 15:16 »
Dann wünsche ich dir viel Erfolg, dass es so wie du es dir wünscht auch von deinem Arbeitgeber umgesetzt wird.

Elsa89

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #6 am: 11.12.2024 16:32 »
Vielen Dank!


clarion

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #7 am: 11.12.2024 18:43 »
Die Kollegin  kann zwar wünschen, nach der Elternzeit die alten Aufgaben wahrnehmen zu dürfen, sie hat allerdings kein Anrecht darauf. Es liegt im Direktionsrecht des Arbeitgeber,die Aufgaben neu zu verteilen und die Arbeit ganz oder teilweise bei Dir zu belassen. Die Kollegin hat nur Anspruch auf eine Entgeldgruppen gerechte Tätigkeit, nicht aber auf bestimmte Tätigkeiten.

Elsa89

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #8 am: 11.12.2024 22:01 »
Ja, das stimmt schon. Allerdings hat die Kollegin bereits ihren Wunsch geäußert, der dankend von ihrer Vorgesetzten angenommen wird. Es handeln sich um Aufgaben, die nur sie für mehrere Standorte übernimmt. Dh ich müsste zumindest in diesen Bereich nicht so intensiv eingearbeitet werden. Und das kommt dem Team natürlich gelegen. Denn für die Einarbeitung haben wir vielleicht nur ein Monat - wenn’s denn klappt und für mich sind 95% ihrer Tätigkeiten komplett neu. 

Daher ja meine Frage, wie dann die Stundenverteilung aussehen könnte.

troubleshooting

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #9 am: 12.12.2024 07:42 »
Wenn du die Einzige bist, die in Frage kommt, warum definierst du dann dem AG nicht die Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit?

Du arbeitest jetzt Vollzeit! Willst du denn die Arbeitszeit reduzieren, wenn die andere Kollegin vielleicht mehr vielleicht weniger wiederkommt? Einseitig seitens des AG die vertragliche Arbeitszeit reduzieren, ist nicht.

Wenn du also weiterhin Vollzeit arbeiten möchtest, wäre das die Bedingung. Wie der AG das dann mit den Stellen und auch der anderen Kollegin regelt, ist seine Sache. Ansonsten muss er sich jemand anderen suchen. Im Rahmen des Direktionsrechtes, kann er eventuell (lässt sich mit den Angaben nicht beurteilen) dir die Aufgaben dann zuweisen, aber nicht, dass du in Teilzeit musst, wenn es der anderen Kollegin passt wiederzukommen.

Er könnt dir dann zB zeitlich 90% Arbeit auf Stelle 1 und 10% auf Stelle 2 zuweisen.

Elsa89

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #10 am: 12.12.2024 08:45 »
Danke für den Hinweis, das werde ich so mitnehmen.  :)

Elsa89

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Antw:Stundenberechnung Elternzeitvertretung
« Antwort #11 am: 16.12.2024 12:13 »
Ein kleines Update:

Die werdende Mutter kann problemlos zurückkommen - auch wenn es nur stundenweise ist. Für mich ändert sich nichts, ich bleibe bei Vollzeit. Könnte aber sein, dass ich dann 4x die Woche die Vertretung bin und 1x zu meiner ursprünglichen Abteilung gehe. Beide happy mit der Lösung. :-)