Wenn du die Einzige bist, die in Frage kommt, warum definierst du dann dem AG nicht die Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitszeit?
Du arbeitest jetzt Vollzeit! Willst du denn die Arbeitszeit reduzieren, wenn die andere Kollegin vielleicht mehr vielleicht weniger wiederkommt? Einseitig seitens des AG die vertragliche Arbeitszeit reduzieren, ist nicht.
Wenn du also weiterhin Vollzeit arbeiten möchtest, wäre das die Bedingung. Wie der AG das dann mit den Stellen und auch der anderen Kollegin regelt, ist seine Sache. Ansonsten muss er sich jemand anderen suchen. Im Rahmen des Direktionsrechtes, kann er eventuell (lässt sich mit den Angaben nicht beurteilen) dir die Aufgaben dann zuweisen, aber nicht, dass du in Teilzeit musst, wenn es der anderen Kollegin passt wiederzukommen.
Er könnt dir dann zB zeitlich 90% Arbeit auf Stelle 1 und 10% auf Stelle 2 zuweisen.