Autor Thema: [Allg] Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht  (Read 3916 times)

HochlebederVorgang

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Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
« Antwort #15 am: 17.12.2024 09:32 »
Das Schlimmste ist, dass immer so getan wird, Deutschland ginge zugrunde, wenn man Richter/Staatsanwälte oder Beamte im h.D. vernünftig bezahlen würde. In Bezug auf viele Verwaltungseinheiten sind das vielleicht 1-2% aller Stellen.

Da kommen dann Finanzminister und sagen: Die oben haben ja "genug". (Ist ja bisschen mehr als der tatsächliche Bedarf).

Wenn es noch ein bisschen weiter so läuft, kann man selbst als Jurist ungefähr alles andere machen, Hauptsache nicht Beamter oder Richter.

Chris86

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Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
« Antwort #16 am: 17.12.2024 21:03 »
Schreibfehler Deutschland 😉

AVP

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Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
« Antwort #17 am: 18.12.2024 12:14 »
Das Schlimmste ist, dass immer so getan wird, Deutschland ginge zugrunde, wenn man Richter/Staatsanwälte oder Beamte im h.D. vernünftig bezahlen würde. In Bezug auf viele Verwaltungseinheiten sind das vielleicht 1-2% aller Stellen.

Da kommen dann Finanzminister und sagen: Die oben haben ja "genug". (Ist ja bisschen mehr als der tatsächliche Bedarf).

Wenn es noch ein bisschen weiter so läuft, kann man selbst als Jurist ungefähr alles andere machen, Hauptsache nicht Beamter oder Richter.

Die häufigste in allen Haushaltsplänen zusammen ausgebrachte Planstelle ist A13 hD. Und zwar zu 95+% im Ressorts der Kultusministerien. Nämlich alle Lehrer. Daher ist ein Anheben der Besoldung im hD auch richtig teuer, denn 10%+ bei A 13 sind ~600€ je Planstelle, 10% in A6 sind eher ~350€.

HochlebederVorgang

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Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
« Antwort #18 am: 18.12.2024 14:18 »
Ich spreche ab A15.

HochlebederVorgang

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Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
« Antwort #19 am: 18.12.2024 14:19 »
Ich weiß auch nicht, ob bei A13 nicht die Furcht besteht, dass die Leute dann noch weniger arbeiten.

AVP

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Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
« Antwort #20 am: 18.12.2024 17:37 »
Ich spreche ab A15.

Ab A15 wird natürlich tatsächlich dünner, da kann man allerdings auch recht gut mit Stellenhebungen arbeiten wenn es Nachwuchsprobleme gibt, sind ja nicht so viele. Gerade in den Ministerien bei uns gibts mehr B2/3 Stellen als A15/16, so hat man das Problem dann gelöst

HochlebederVorgang

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Antw:Institutioneller Rechtsschutz im Besoldungsrecht
« Antwort #21 am: 18.12.2024 17:48 »
Ministerien, stimmt. Nur da werden gute Leute gebraucht und dort sitzen immer die Besten  ;D