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Von Bisex in Unisex Tarif wechseln - HUK Coburg Erfahrungen?
Nautiker1970:
--- Zitat von: dortu am 15.01.2025 11:41 ---Mir wurde telefonisch von der HUK mtgeteilt, dass man bei einem Tarifwechsel bis zum 01.März in den Unisex-Tarif aufgrund der vorgesehenen Beitragsanpassung derzeit auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Man müsste auch daher nicht den Fragebogen ausfüllen. Nautiker1970 falls du noch den Wechsel planst, wäre vielleicht jetzt ein günstiger Zeitpunkt dafür!?
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Nochmals vielen Dank für diesen absolut geldwerten Hinweis. Ich habe nun eben bei der HUK angerufen und wollte lediglich ein paar Fragen zu dem online generierten Antrag auf Vertragsumstellung stellen, den ich sodann zur Post tragen wollte. Der sehr freundliche und kompetente Herr ließ mich aber gar nicht zu Wort kommen und bestätigte, dass eine Gesundheitsprüfung anlässlich der aktuellen Anpassungsrunde für Tarifwechsler auf Grund einer Entscheidung seitens der Geschäftsführung ausnahmsweise nicht erfolgt. Ich könne sofort am Telefon den Vertrag für meine Frau und mich umstellen. Gesagt, getan! Meine Tarifumstellung wurde mithin sogleich mit Wirkung ab dem 1. März 2025 veranlasst und ich bekomme dies zeitnah auch schriftlich bestätigt. Vielen Dank nochmal an Dich, dortu für Deinen Hinweis. Zukünftig also mehr Leistung für meine Frau und mich, bei weniger Prämie, was will man mehr!
Max Bommel:
Hallo, gibt es bei den Tarifen Unterschiede bei der Beitragsrückerstattung?
Landesdiener:
--- Zitat von: Max Bommel am 28.01.2025 14:46 ---Hallo, gibt es bei den Tarifen Unterschiede bei der Beitragsrückerstattung?
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Im alten Tarif waren ja zwei Untertarife enthalten, Zahn und der Rest. Da war die BRE jeweils getrennt. Im neuen Tarif gibt es nur noch einen Untertarif. Sonst ist mir kein Unterschied bekannt.
Nautiker1970:
--- Zitat von: Max Bommel am 28.01.2025 14:46 ---Hallo, gibt es bei den Tarifen Unterschiede bei der Beitragsrückerstattung?
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Wenn ich es richtig sehe, unterscheidet die neue Tarifgeneration (Bund) nur noch in B (= Zusammenfassung der bisherigen Tarife für Ambulant, Stationär und Zahn) und BE2 (= Ergänzungstarif). Das bedeutet dann womöglich, dass auch die Rückerstattungsmöglichkeiten nicht mehr zwischen Ambulant und Zahn aufgesplittet sind, was natürlich schade wäre. Aber selbst wenn dem dann zukünftig so sein sollte, ist der Leistungszuwachs und der Prämiennachlass - jedenfalls für meine Frau und mich (beide Ü50) - allein schon in Sachen Brille, was zukünftig ja naturgemäß Dauerthema sein/werden wird, immer noch lukrativer, als das Verbleiben in den Bisextarifen.
Aber wie gesagt, so ganz sicher bin ich mir noch nicht, wie das dann zukünftig mit etwaigen Rückerstattungen geregelt ist.
Landesdiener:
Doch das ist sicher so, kann ich bei mir im Kundenportal zum Beispiel so einsehen. Früher auf zwei Positionen aufgeteilt, jetzt nur noch eine.
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