Autor Thema: Beihilfe für Bundesbeamte die von der BAV betreut werden  (Read 7543 times)

SGLBund

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BVA und deren Beihilfe App, eine Geschichte für sich. Bearbeitungsdauer ist unterirdisch.

Ich warte heute noch auf die Erstattung meiner Rechnung die ich in der zweiten Januarwoche eingereicht habe.

mima1958

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Schreiben die selber: http://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html

Hinweis
Aufgrund des aktuell sehr hohen Antragsaufkommens sowie einer Systemumstellung an einigen Standorten kann die Bearbeitungsdauer bei mehr als 4 Wochen liegen.

Sehen Sie bitte von Sachstandsanfragen ab.

Reichen Sie Ihre Dokumente in gut lesbarer Qualität ein.

Verzichten Sie unbedingt auf die doppelte Einreichung Ihrer Unterlagen, auch nicht auf verschiedenen Wegen (App und Papier).

Wir danken für Ihr Verständnis.

Nautiker1970

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Schreiben die selber: http://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html

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Aufgrund des aktuell sehr hohen Antragsaufkommens sowie einer Systemumstellung an einigen Standorten kann die Bearbeitungsdauer bei mehr als 4 Wochen liegen.

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Wenn es bei der BAV (also dem anderen Beihilfe-"Dienstleister") in den vergangenen vier, fünf Jahren mal nur vier Wochen gedauert hat, habe ich das gefeiert. Von daher, schlimmer geht immer. Und ich bin wirklich gespannt, ob die PBeaKK, die dann also ab April für den Geschäftsbereich des BMDV die Beihilfe übernimmt, die vertragliche Vorgabe, innerhalb von zehn Tagen liefern zu müssen, einhalten wird.

Gerechterweise muss ich aber OT einräumen, dass die HUK auch nicht mehr so fix ist, wie ich es jahrelang gewohnt war. Deren Schnelligkeitsgarantie (also das "strafbewährte" Versprechen eine max. Bearbeitungsdauer von zwei Wochen) habe ich viele Jahre nie in Anspruch nehmen können dürfen/müssen. Nun könnte ich das andauernd (wenn es nicht so nervig wäre, wegen der 10 Euro dann jedes Mal die Hotline bemühen zu müssen und dort (was früher auch nicht so war) mindestens 10 Minuten in der Warteschleife geparkt zu werden).
« Last Edit: 20.02.2025 08:32 von Nautiker1970 »

amy1987

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Schreiben die selber: http://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Gesundheit-Vorsorge/Beihilfe/beihilfe_node.html

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Aufgrund des aktuell sehr hohen Antragsaufkommens sowie einer Systemumstellung an einigen Standorten kann die Bearbeitungsdauer bei mehr als 4 Wochen liegen.

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Wir danken für Ihr Verständnis.

Wenn es bei der BAV (also dem anderen Beihilfe-"Dienstleister") in den vergangenen vier, fünf Jahren mal nur vier Wochen gedauert hat, habe ich das gefeiert. Von daher, schlimmer geht immer. Und ich bin wirklich gespannt, ob die PBeaKK, die dann also ab April für den Geschäftsbereich des BMDV die Beihilfe übernimmt, die vertragliche Vorgabe, innerhalb von zehn Tagen liefern zu müssen, einhalten wird.

Gerechterweise muss ich aber OT einräumen, dass die HUK auch nicht mehr so fix ist, wie ich es jahrelang gewohnt war. Deren Schnelligkeitsgarantie (also das "strafbewährte" Versprechen eine max. Bearbeitungsdauer von zwei Wochen) habe ich viele Jahre nie in Anspruch nehmen können dürfen/müssen. Nun könnte ich das andauernd (wenn es nicht so nervig wäre, wegen der 10 Euro dann jedes Mal die Hotline bemühen zu müssen und dort (was früher auch nicht so war) mindestens 10 Minuten in der Warteschleife geparkt zu werden).

Insidertip: Einfach mit der nächsten Einreichung einen handgeschriebenen Schriebs abfotografieren: "Bitte um Auszahlung des Schnelligkeitsgrantiebetrages für Leistungsabrechnungen vom xx.xx.xxxx und yy.yy.yyyy." Dauert 30 Sekunden und bringt mir jährlich um die 100€ ein.

Nautiker1970

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Insidertip: Einfach mit der nächsten Einreichung einen handgeschriebenen Schriebs abfotografieren: "Bitte um Auszahlung des Schnelligkeitsgrantiebetrages für Leistungsabrechnungen vom xx.xx.xxxx und yy.yy.yyyy." Dauert 30 Sekunden und bringt mir jährlich um die 100€ ein.

Super Tipp, vielen herzlichen Dank!

Pendler1

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"Schnelligkeitsgrantiebetrag" ??

Noch nie gehört, auch nicht bei BVA, BAV und der Postbeamtenkrankenkasse/Beihilfe gefunden.

Und was es noch so tolle Tipps gibt! Ich bin PKV/Beihilfe seit über 50 Jahren, also auf diesem Gebiet "geschult und gestählt".

Diese ganzen Tricks mit Rechnungsaufteilungen, Zahlungszielgesprächen, Kostenvoranschlägen, Arztgesprächen usw. habe ich mir schnell abgewöhnt, ist nur nervige Bürokratie.

Ich zahle Rechnungen gleich und reiche sie irgendwann gesammelt bei PKV u. Beihilfe ein, kommen schon mal ein paar tausend € zusammen. Und bin nie enttäuscht worden. Mal zahlt die Beihilfe alles, mal die PKV, manchmal zahlen sogar beide alles😁

Widerspruch bei der Beihilfe (BAV) musst ich tatsächlich nur einmal einreichen - da hat die Augenklinik einen groben Schnitzer gemacht, wurde von der Beihilfe dann anstandslos sofort bezahlt (die PKV hat ohne meckern gleich alles bezahlt).

Und Wartezeiten? Über 4 - 8 Wochen rege ich mich gar nicht mehr auf.😁

Hoffentlich läuft es bei der Postbeamtenkrankenkasse genauso!

Nautiker1970

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"Schnelligkeitsgrantiebetrag" ??

Noch nie gehört, auch nicht bei BVA, BAV und der Postbeamtenkrankenkasse/Beihilfe gefunden.

Und was es noch so tolle Tipps gibt! Ich bin PKV/Beihilfe seit über 50 Jahren, also auf diesem Gebiet "geschult und gestählt".

Diese ganzen Tricks mit Rechnungsaufteilungen, Zahlungszielgesprächen, Kostenvoranschlägen, Arztgesprächen usw. habe ich mir schnell abgewöhnt, ist nur nervige Bürokratie.

Ich zahle Rechnungen gleich und reiche sie irgendwann gesammelt bei PKV u. Beihilfe ein, kommen schon mal ein paar tausend € zusammen. Und bin nie enttäuscht worden. Mal zahlt die Beihilfe alles, mal die PKV, manchmal zahlen sogar beide alles😁

Widerspruch bei der Beihilfe (BAV) musst ich tatsächlich nur einmal einreichen - da hat die Augenklinik einen groben Schnitzer gemacht, wurde von der Beihilfe dann anstandslos sofort bezahlt (die PKV hat ohne meckern gleich alles bezahlt).

Und Wartezeiten? Über 4 - 8 Wochen rege ich mich gar nicht mehr auf.😁

Hoffentlich läuft es bei der Postbeamtenkrankenkasse genauso!

Die Schnelligkeitsgarantie hat nichts mit der Beihilfe oder deren Dienstleistern (BVA, BAV oder wie sie sonst noch heißen mögen) zu tun, sondern ist ein Versprechen der privaten Krankenversicherung HUK und besagt, dass man eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro bekommt, wenn die HUK einen Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen (zzgl. etwaiger Feiertage) bearbeitet hat.

Pendler1

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@Nautiker1970

Ja, danke.

Da ich nicht bei der HUK versichert bin, musste mir das ja unbekannt sein.

Nautiker1970

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Insidertip: Einfach mit der nächsten Einreichung einen handgeschriebenen Schriebs abfotografieren: "Bitte um Auszahlung des Schnelligkeitsgrantiebetrages für Leistungsabrechnungen vom xx.xx.xxxx und yy.yy.yyyy." Dauert 30 Sekunden und bringt mir jährlich um die 100€ ein.

Nochmals vielen Dank für den Tipp. Ich habe mir zu dem Zweck nun ein Formblatt erstellt, in das ich nur noch die "xy-Daten" einsetzen muss. Das ausgefüllte Formular habe ich gemäß dem Hinweis meinen Rechnungsfotos in der App hinzugefügt. Und tatsächlich war bei der nachfolgenden Abrechnung mein Garantiebetrag aufgeführt.

Don Ursus

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***error***
« Last Edit: 24.03.2025 15:51 von Don Ursus »

Don Ursus

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Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

Nautiker1970

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Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

Danke für den Hinweis. Die Regelung hatte ich tatsächlich übersehen. Meine Recherche im BGBl ergab, dass es insoweit bisher offenbar tatsächlich keine VÖ gab. Ich habe jetzt mal bei der BAV nachgefragt. Mal sehen, ob/wann ich eine Antwort bekomme. Ich werde berichten.

Nautiker1970

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Ergebnis meiner Nachfrage: Laut Antwort der BAV erfolgt die fragliche VÖ mit der klangvollen Kurzbezeichnung "BMDVBeihÜbertrAnO" kurzfristig.

Don Ursus

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Hallo zusammen,

von dem Übergang der Zuständigkeit Beihilfe von der BAV an die PBeaKK zum 01.04.2025 habe ich heute zufällig erfahren. Ist dieser Übergang, von dem ja schon länger die Rede war, eigentlich schon im BGBl bekannt gegeben worden (§ 54 BBhV)?

Ich glaube nicht, dass zu dem Thema was im BGBl veröffentlicht werden wird. Warum auch. Jedenfalls aber hat das BMDV sein Haus und den Geschäftsbereich schon mal darüber informiert, dass laut Vertrag zwischen der PBeaKK und dem BMDV die Beihilfeanträge innerhalb von 10 Tagen bearbeitet werden müssen. Wenn das dann so kommt, wäre das jedenfalls schon mal ein deutlicher Gewinn gegenüber der Performance der BVA.

Sorry, dass ich mich jetzt erst wieder melde...
Warum im BGBl? Nun, weil es nach § 56 Abs. 2 S. 2 BBhV (nicht 54, nochmals sorry) so vorgeschrieben ist.

Na bitte, geht doch. Ist ab heute offiziell (BMDVBeihÜbertrAnO v. 26.03.2025; BGBl I Nr. 97).
Man könnte sich fragen, ob der vorherige Datenübergang rechtmäßig war - wg. fehlender Rechtsgrundlage ... aber ok, lassen wir das. Gibt Wichtigeres.

Nautiker1970

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Ich habe am 31.03. via App (was super einfach und problemlos funktioniert hat) meine erste recht umfangreiche Abrechnung bei der Postbeamtenkrankenkasse eingereicht und tatsächlich heute nun war schon das Geld (immerhin über 600 Euro) auf dem Konto! Wenn das so weitergeht, bin ich mehr als zufrieden!