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Datenschutzvergehen?
wakesys:
Exakt das ist passiert. Es steht eine Abmahnung im Raum, da der SGL bereits darauf hingewiesen wurde und er nach wie vor so vorgeht.
MoinMoin:
--- Zitat von: wakesys am 16.12.2024 16:15 ---Exakt das ist passiert. Es steht eine Abmahnung im Raum, da der SGL bereits darauf hingewiesen wurde und er nach wie vor so vorgeht.
--- End quote ---
Und warum stellst du wissentlich hier eine so lückenhafte Sachverhaltsschilderung rein?
wakesys:
Weil man vielleicht eine unvoreingenommene Meinung dazu möchte, wo schlicht aufgrund des ursprünglichen Vorwurfs geurteilt wird? Gibt ja offensichtlich nicht nur einen Ansatz das anzugehen.
Herbert Meyer:
Aus der Perspektive eines Datenschutzbeauftragten: Krankschreibungen sind personenbezogene Daten einer sogenannten besonderen Kategorie und besitzen einen herausgehobenen Schutzstatus. Die Kenntnis über eine Krankschreibung muss auf einen möglichst kleinen Kreis beschränkt sein. Deshalb bietet sich eine Meldung an den Datenschutzbeauftragten an, alternativ ist auch eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde möglich. Die Datenschutzaufsichtsbehörden beraten in der Regel auch in der Frage, ob der vorliegende Sachverhalt bereits eine Abmahnung produzieren sollte.
wakesys:
Vielen Dank Herr Meyer :)
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