Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenausschreibung intern viele Unklarheiten
MaLa:
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 10:21 ---Ja die Aussage ist das sie ja nicht auf ewig gewählt sind und deshalb auch nicht mit dem Amtsleiter auf Konfrontation gehen können.
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NA dann mal so schnell wie möglich wieder abwählen, wenn ihnen nicht klar ist, das sie die Rechte der AN gegenüber dem AG vertreten sollen.
UNameIT:
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 10:19 ---
--- Zitat von: Schokokeks am 18.12.2024 10:04 ---Wie groß ist denn eure Kommune/Stadt?
Je kleiner die Verwaltungseinheit, desto größer ist in der Regel die selbsternannte Macht des Herrschers Bürgermeisters und dessen Annahme, alles nach eigenem Ermessen zu bestimmen...
Aber mal davon ab, der Bewerbungsprozess hat immer den gleichen Regeln zu folgen, sonst ist die Besetzung entsprechend anfechtbar, egal, was der "Häuptling" gerne hätte...
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Also wir sind ein Regiebetrieb des eines Bezirks. Der Regiebetrieb hat 1300 Mitarbeiter also nicht so klein. Wir haben überlegt ob wir mit den Informationen zum Dienstherrn (Bezirk) gehen sollten aber das wäre natürlich ins eigene Knie geschossen denn ich denke das wir dann leider keine schöne Zeit hier mehr haben werden.
Der Stellenplan wird ja vom Bezirk genehmigt aber angeblich kann man intern die Stellen halt besetzen wie man will. So die Aussage. Also wie bereits erwähnt wenn eine genehmigte Stelle als Stv. Leiter Personal vorhanden ist kann der Leiter des Regiebetriebes auch einen Mitarbeiter der EDV Abteilung diese Stelle geben und intern bleibt er in der EDV Abteilung.
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Könnt ihr das ganze nicht anonym einreichen? Oder es reicht ein Mitarbeiter ein, der gar kein Interesse an der Stelle hat für die anderen? Und falls dann Mobbing seitens des Amtsleiters kommt wieder dem Bezirk melden.
Aber nein, das vorgehen ist nicht rechtens. Die Stellenbesetzung ist am Ende dann auch komplett anfechtbar.
Bubi11:
Vielen Dank für die Hilfe.
Mir ging es darum ob das ganze dann nicht doch im Sand verläuft weil es rechtlich/gesetzlich doch korrekt ist. Das wurde nun geklärt und wir können uns mit dem befassen wie man den Dienstherrn darüber informiert beim Bewerbungsprozess sehr genau hinzuschauen. Vermutlich über eine anonyme Info.
Aktuell läuft ja die Bewerbungsphase noch bis 31.12. (Diese Info ist vermutlich unbeabsichtigt durchgesickert).
Auf den Betriebsrat können wir vermutlich nicht zählen.
Eine der Drei Bewerber welche genau die Anforderungen erfüllt ist sogar noch Schwerbehindert. Das dürfte für zusätzlichen Zündstoff sorgen.
I am fine:
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 10:21 ---
--- Zitat von: I am fine am 18.12.2024 09:40 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 09:18 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.12.2024 09:13 ---Wenn sich jemand bewirbt und er bei der Bestenauslese vorne ist und jemand wesentlich schlechteres soll die Stelle bekommen, dann kann der BR/PR sehr wohl etwas machen.
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Ja der Betriebsrat wurde bereits eingeschaltet aber die Aussage war das der Amtsleiter intern machen kann was er will und sie keinen Ärger haben wollen.
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Mit uns als Personalrat wäre die Stelle so gar nicht ausgeschrieben worden. Hier besteht Mitbestimmungsrecht, der Amtsleiter kann natürlich nicht machen was er will!!
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Ja die Aussage ist das sie ja nicht auf ewig gewählt sind und deshalb auch nicht mit dem Amtsleiter auf Konfrontation gehen können.
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Aber der Betriebs-/Personalrat wird doch nicht vom Amtsleiter gewählt, sondern von der Belegschaft?! Was ist denn das für ein Verständnis von diesem Amt?
Bubi11:
--- Zitat von: I am fine am 18.12.2024 11:00 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 10:21 ---
--- Zitat von: I am fine am 18.12.2024 09:40 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 09:18 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.12.2024 09:13 ---Wenn sich jemand bewirbt und er bei der Bestenauslese vorne ist und jemand wesentlich schlechteres soll die Stelle bekommen, dann kann der BR/PR sehr wohl etwas machen.
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Ja der Betriebsrat wurde bereits eingeschaltet aber die Aussage war das der Amtsleiter intern machen kann was er will und sie keinen Ärger haben wollen.
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Mit uns als Personalrat wäre die Stelle so gar nicht ausgeschrieben worden. Hier besteht Mitbestimmungsrecht, der Amtsleiter kann natürlich nicht machen was er will!!
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Ja die Aussage ist das sie ja nicht auf ewig gewählt sind und deshalb auch nicht mit dem Amtsleiter auf Konfrontation gehen können.
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Aber der Betriebs-/Personalrat wird doch nicht vom Amtsleiter gewählt, sondern von der Belegschaft?! Was ist denn das für ein Verständnis von diesem Amt?
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Das kann ich nicht sagen. Es heißt man verhandelt immer mit dem Amtsleiter und da werden dann Kompromisse eingegangen. Ist wohl ziemlich Komplex.
Mal bekommt der Betriebsrat was und mal der Amtsleiter. Von uns werden die sicher nicht mehr gewählt das ist klar.
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