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Stellenausschreibung intern viele Unklarheiten

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I am fine:
Und das macht der Personalrat so mit?
Warum zieht man das vor der Genehmigung des Stellenplans nicht glatt? Es wird ja Gründe geben, warum in der Personalabteilung eine ganze Stelle unbesetzt bleiben kann und und in der EDV eine höher dotierte Stelle benötigt wird.
Bekommt der Mitarbeiter denn auch mehr Verantwortung als seine Kollegen? Ansonsten ist eine Höhergruppierung doch gar nicht zulässig.
Sehr merkwürdig, das Ganze!

MoinMoin:

--- Zitat von: Bubi11 am 19.12.2024 11:00 ---Der Stellenplan gibt dies nicht her.

--- End quote ---
Dann darf die Arbeit auch nicht verteilt werden, denn Tarifrecht bricht Stellenplan.
Ein Arbeitsgericht interessiert sich nicht für Stellenpläne, dass ist Beamtengedöns.

Wenn da bei euch jemand freiwillig für weniger Geld arbeitet, als ihm tariflich zusteht, dann kann man das machen.
Wenn da aber ein Amtsleiter illegal mehr Geld an einzelne verteilt, als denen zusteht, dann ist das Veruntreuung öffentlicher Mittel.
Wenn die Person allerdings EG11 Tätigkeiten übertragen bekommen hat und nicht nach EG11 bezahlt wird und der Amtsleiter über diesen Winkelzug die korrekte Bezahlung erreichen will, dann ist es natürlich keine Veruntreuung.

Allerdings dürfte eine Personaler, der sich auf die Stelle bewirbt wegen Bestenauslese die Stelle auch bekommen müssen, da kann sich der Amtsleiter gehackt legen.


KlammeKassen:

--- Zitat von: MoinMoin am 19.12.2024 11:29 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 19.12.2024 11:00 ---Der Stellenplan gibt dies nicht her.

--- End quote ---
Dann darf die Arbeit auch nicht verteilt werden, denn Tarifrecht bricht Stellenplan.
Ein Arbeitsgericht interessiert sich nicht für Stellenpläne, dass ist Beamtengedöns.


--- End quote ---

Das wollte ich auch gerade vortragen.
Der Stellenplan ist für Angesstellte sowas von egal - der Angestellte ist entspsrechend seine auszuführenden Tätigkeiten eingruppiert. Wenn sie die Stelle also "billig" besetzen wollen, müssen die Aufgaben auf der Stelle geändert werden. Oder aber der Arbeitgeber äußert öffentlich bewusst eine falsche Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung: Beispielsweise Masterstudium Ingenieur soll in EG4. Hiergegen könnte man aber direkt klagen, da sehr offensichtlich die Rechtsmeinung des Arbeitgebers falsch ist.

Auch die Haushaltslage spielt bei der Eingruppierung keine Rolle! Auch wenn Arbeitgeber gerne äußern, dass Höhergruppierungen nicht möglich sind wegen der Kassenlage........ Bullshit. Es zählen nur die rechtmäßig übertragenen Tätigkeiten für die Eingruppierung.

Also wie MoinMoin sagt, Stellenplan ist nur für Beamte relevant

Bubi11:
Vielen Dank an alle.
Mir hilft das sehr weiter und ich werde weiter berichten. Kann nicht so lange dauern weil die Bewerbungsfrist eh nur 2 wochen ist. Im Februar sollte alles durch sein.
Auf jeden Fall wird wohl der Dienstherr im Bewerbungsprozess integriert sein.

clarion:
Falls der Menschen in der EDV eine E11 entsprechende Tätigkeit ausübt, hat er oder sie unabhängig vom Stellenplan Anspruch auf eine E11 Bezahlung.  Oder aber man möchte den Menschen in der EDV fördern, weil man ihn oder sie für einen besonders fähigen Mitarbeiter hält. Dann muss man eine Stellenausschreibung so anfertigen, dass er oder sie genau ins Anforderungsprofil passt. So wie es beschrieben ist, ist die Story geradezu abenteuerlich.

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