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Stellenausschreibung intern viele Unklarheiten

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Bubi11:

--- Zitat von: clarion am 19.12.2024 22:22 ---Falls der Menschen in der EDV eine E11 entsprechende Tätigkeit ausübt, hat er oder sie unabhängig vom Stellenplan Anspruch auf eine E11 Bezahlung.  Oder aber man möchte den Menschen in der EDV fördern, weil man ihn oder sie für einen besonders fähigen Mitarbeiter hält. Dann muss man eine Stellenausschreibung so anfertigen, dass er oder sie genau ins Anforderungsprofil passt. So wie es beschrieben ist, ist die Story geradezu abenteuerlich.

--- End quote ---

Ist sie tatsächlich und du kannst dir vorstellen wie die Stimmung gerade ist.
Deswegen schreibe ich auch hier weil es eine unglaubliche Gemeinheit ist (Harmlos ausgedrückt).
Aber der Dienstherr (Also die übergeordnete Stelle) ist informiert den Bewerbungsprozess zu begleiten und zu prüfen. Ich bin gespannt wie das nun weiter geht.

Schokokeks:

--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 07:52 ---... Die Ausschreibung passt auf drei Mitarbeiter ...

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Nur interessehalber, Du bist einer dieser drei infrage kommenden Personen?

Bubi11:

--- Zitat von: Schokokeks am 20.12.2024 09:34 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 07:52 ---... Die Ausschreibung passt auf drei Mitarbeiter ...

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Nur interessehalber, Du bist einer dieser drei infrage kommenden Personen?

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Ja das bin ich. Aber auch andere sind ziemlich sauer über diese Vorgehensweise.
Der Mitarbeiter in der EDV Abteilung kann im Grunde auch nichts dafür. Wahrscheinlich würde das jeder andere auch annehmen aber der ist halt jetzt auch in der Belegschaft unten durch. Es gibt halt nicht wirklich triftige Gründe warum der eine höhere EG erhalten soll. Klar er ist gut und lange dabei aber das sind andere auch. Im Grunde macht er nicht viel andere Tätigkeiten wie seine Kollegen. Aber der Amtsleiter hält halt sehr viel von ihm persönlich.

Es ist halt allgemein jetzt schlechte Stimmung und Misstrauen in der gesamten Verwaltung.
Wir hätten ja auch schon mehrfach eine EG Prüfung angestoßen welche immer abgeblockt wurde. Also es kam gar nicht zur Prüfung weil der Amtsleiter und unser Dienstherr das abgelehnt hat. Und der Dienstherr/Bezirk muss ja dies erst anstoßen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Bubi11 am 20.12.2024 10:24 ---Es ist halt allgemein jetzt schlechte Stimmung und Misstrauen in der gesamten Verwaltung.
Wir hätten ja auch schon mehrfach eine EG Prüfung angestoßen welche immer abgeblockt wurde. Also es kam gar nicht zur Prüfung weil der Amtsleiter und unser Dienstherr das abgelehnt hat. Und der Dienstherr/Bezirk muss ja dies erst anstoßen.

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Nein, muss nicht. Die brauchen nichts ablehnen, weil sie nichts machen müssen und der Bezirk muss da auch nichts anstoßen, denn der AG (Bezirk/Amtsleiter/Dienstherr) hat sich doch schon eine Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung gemacht. Sieht man jeden Monat auf dem Lohnzettel.

Wenn man als Angestellter seine auszuübenden Tätigkeiten schriftlich vorliegen hat, dann kann man sich selber eine Rechtsmeinung bilden über die Eingruppierung bilden und fordert man das zustehende Entgelt ein und falls der AG anderer Meinung ist, dann gibt es die Möglichkeit es von einem Gericht überprüfen zu lassen.
Nennt sich Eingruppierungsfeststellungsklage.

MoinMoin:

--- Zitat von: Bubi11 am 20.12.2024 10:24 ---
--- Zitat von: Schokokeks am 20.12.2024 09:34 ---
--- Zitat von: Bubi11 am 18.12.2024 07:52 ---... Die Ausschreibung passt auf drei Mitarbeiter ...

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Nur interessehalber, Du bist einer dieser drei infrage kommenden Personen?

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Ja das bin ich. Aber auch andere sind ziemlich sauer über diese Vorgehensweise.
Der Mitarbeiter in der EDV Abteilung kann im Grunde auch nichts dafür. Wahrscheinlich würde das jeder andere auch annehmen aber der ist halt jetzt auch in der Belegschaft unten durch. Es gibt halt nicht wirklich triftige Gründe warum der eine höhere EG erhalten soll. Klar er ist gut und lange dabei aber das sind andere auch. Im Grunde macht er nicht viel andere Tätigkeiten wie seine Kollegen. Aber der Amtsleiter hält halt sehr viel von ihm persönlich.

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Wenn der Amtsleiter nach wünsch dir was verfährt und damit geltendes Tarifrecht verletzt und Gelder veruntreut (also einen Menschen der 9er Tätigkeiten ausübt 11er Entgelt gibt), dann muss man das melden und er kriegt eine Klage an den Hals.
Wo ist da das Problem, kann man anonym machen

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