Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehalt nach Höhergruppierung / Wegfall von Zulagen
Mars:
Guten Tag,
ich möchte gerne Experten zu folgendem Sachverhalt befragen:
Derzeit arbeite ich in e13/5 mit 2 Zulagen = +420€
Ich plane eine Bewerbung auf eine Führungsposition die mit A15/zugehörige Entgeldgruppe bewertet wird. Nun zu meinem Problem:
- Die Zulagen sind an meine jetzige Tätigkeit gebunden und fallen somit weg.
- mit einer Eingruppierung in die 15/4 (Zurückstufung um eine Stufe TVL) würde ich gerade mal 19€ mehr Verdienst als vorher haben > ist das zulässig?
- Muss ich erst (wie eine Beamtenlaufbahn) die Stufe 14 durchschreiten und verliere pro Höhergruppierung immer eine Erfahrungsstufe, also insgesamt zwei E13 > E14 > E15?
- Gibt es bei einer höherwertigen Position in irgendeiner Weise einen Mindestabstand zum persönlichen Verdienst der Vorstufe?
Herzlichen Dank!
MoinMoin:
--- Zitat von: Mars am 18.12.2024 16:40 ---Guten Tag,
ich möchte gerne Experten zu folgendem Sachverhalt befragen:
Derzeit arbeite ich in e13/5 mit 2 Zulagen = +420€
Ich plane eine Bewerbung auf eine Führungsposition die mit A15/zugehörige Entgeldtgruppe bewertet wird. Nun zu meinem Problem:
- Die Zulagen sind an meine jetzige Tätigkeit gebunden und fallen somit weg.
- mit einer Eingruppierung in die 15/4 (Zurückstufung um eine Stufe TVL) würde ich gerade mal 19€ mehr Verdienst als vorher haben > ist das zulässig?
--- End quote ---
Du bekommst einen Garantiebetrag von 180€ wenn der Eingruppierungsgewinn zu niedrig ist.
Du kommst von der EG13/6 in die EG15/4
Dein Eingruppierungsgewinn ist >180€ also bekommst du keinen Garantiebetrag, denn die Zulagen zählen bei den Rechnungen nicht.
--- Zitat ---- Muss ich erst (wie eine Beamtenlaufbahn) die Stufe 14 durchschreiten und verliere pro Höhergruppierung immer eine Erfahrungsstufe, also insgesamt zwei E13 > E14 > E15?
--- End quote ---
Nein
--- Zitat ---- Gibt es bei einer höherwertigen Position in irgendeiner Weise einen Mindestabstand zum persönlichen Verdienst der Vorstufe?
--- End quote ---
Nein
--- Zitat ---Herzlichen Dank!
--- End quote ---
Bitte
Mars:
Vielen Dank!
Gibt es einen Grund, warum die Zulagen nicht berücksichtigt werden? Sie machen immherhin einen Teil meines (Vor)gehaltes aus? Mit dem Garantiebetrag ist der "Gewinn" 100€ laut Rechner (wird das wie eine Zulage gerechnet und gilt nur, solange ich in der 15/4 bin?)
Das ist wirklich ernüchternd - sich sollte mir das nochmal überlegen, auch wenn die Stelle reizvoll und erreichbar ist. Das zusätzliche Arbeitsvolumen ist immens!
SamFisher:
Dann handel doch bei der neuen Stelle auch entsprechende Zulagen aus.
MoinMoin:
--- Zitat von: Mars am 18.12.2024 17:23 ---Vielen Dank!
Gibt es einen Grund, warum die Zulagen nicht berücksichtigt werden?
--- End quote ---
Ja, weil die Höhergruppierung sich nach dem Tabellenentgelt und nicht nach widerruflichen Zulagen richtet.
--- Zitat ---Sie machen immherhin einen Teil meines (Vor)gehaltes aus?
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Und können dir auch auf der neuen Stelle widerruflich gewährt werden.
--- Zitat ---Mit dem Garantiebetrag ist der "Gewinn" 100€ laut Rechner (wird das wie eine Zulage gerechnet und gilt nur, solange ich in der 15/4 bin?)
--- End quote ---
Die REchnung kann ich nicht nachvollziehen, du bekommst ~270€ mehr Tabellenentgeld, erhälst also keinen Garantiebetrag und hättest durch den Wegfall der Zulage also 150€ weniger. Bruttoeinkommen.
--- Zitat ---Das ist wirklich ernüchternd - sich sollte mir das nochmal überlegen, auch wenn die Stelle reizvoll und erreichbar ist. Das zusätzliche Arbeitsvolumen ist immens!
--- End quote ---
Also entweder Zulage verhandeln oder 4 Jahre mit dem Mindereinkommen leben und dann gesichert mehr Geld verdienen, der BreakEven sollte so nach 4 Jahren und 3 Monaten erreicht sein.
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