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Gehalt nach Höhergruppierung / Wegfall von Zulagen

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Albeles:

--- Zitat von: Mars am 18.12.2024 17:23 ---Vielen Dank!

Gibt es einen Grund, warum die Zulagen nicht berücksichtigt werden? Sie machen immherhin einen Teil meines (Vor)gehaltes aus? Mit dem Garantiebetrag ist der "Gewinn" 100€ laut Rechner (wird das wie eine Zulage gerechnet und gilt nur, solange ich in der 15/4 bin?)

Das ist wirklich ernüchternd - sich sollte mir das nochmal überlegen, auch wenn die Stelle reizvoll und erreichbar ist. Das zusätzliche Arbeitsvolumen ist immens!

--- End quote ---

Das ist so nicht richtig! Du hast zur Zeit keinen spürbaren Gewinn, aber solltest Du noch in den Genuss der Endstufe kommen, unterscheidet sich dein Gehalt pro Jahr um 12.000€+
Zudem kannst Du ja auf der neuen Stelle wieder eine Zulage verhandeln. Wie hoch dein Gewinn am Ende ist, hängt natürlich auch von deinem Alter ab. Solltest Du allerdings noch lange Arbeiten müssen, dürfte auch deine Rente davon ordentlich profitieren.
Klar ist eine höhere Stelle oft mehr Arbeit, aber das kann man ja abwägen was einem das Wert ist.

Capo:
Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage wird bei der Höhergruppierung zur Berechnung Berücksichtigt siehe §17(4)

MoinMoin:

--- Zitat von: Capo am 19.12.2024 11:02 ---Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage wird bei der Höhergruppierung zur Berechnung Berücksichtigt siehe §17(4)

--- End quote ---
Ich gehe davon aus, dass es sich um eine Zulage nach §16.5 handelt, die leider nicht berücksichtigt wird.

Capo:
Ich hatte es auch nur der Vollständigkeitshalber erwähnt da wir ja nicht wissen welche Zulagen gezahlt werden.

Mars:
Danke für die interessanten Antworten.

Ich lese gerne weiter mit und will auch noch ein paar Informationen liefern:
Ich bin angestellte Lehrkraft in Sachsen (als Sachsen 2019 verbeamtet hat, war ich 3 Montate zu alt  :'( ) und habe noch 17 Jahre zu arbeiten  :o

Derzeit bin ich Seminar- und Fachleiter und an diese Stelle ist die eine Zulage geknüpft = 240€.
In Sachsen erhalten alle angestellten Lehrkräfte in E13 eine Zulage von 180€ als "Schmerzensgeld" für die Nichtverbeamtung. Aber nur in E13.
Damit ist eindeutig, dass ich diese spezifischen Zulagen als Schulleiter in spe (sollte die Bewerbung erfolgreich sein) nicht erhalten kann.

Auf welcher Grundlage ließen sich denn andere Zulagen verhandeln? Immerhin liegt mein Gehalt dann auch mit E15/4 ungefähr dort, wo eine verbeamtete Lehrkraft nach dem Referendariat beginnt....

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