Autor Thema: Was bedeutet "Mitteilung bzw. Anerkennung der Laufbahnbefähigung."  (Read 3614 times)

AlexBea

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Hallo liebes Forum,

ich möchte mich auf eine Stellenausschreibung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bewerben. Für Beamte wird dort unter anderem gefordert:

- Urkunde, aus der die aktuelle Amtsbezeichnung hervorgeht;
- aktuellste Beurteilung;
- Mitteilung bzw. Anerkennung der Laufbahnbefähigung.

Der letzte Punkt ist mir nicht klar. Wie komme ich an so etwas?
Ich habe frisch meinen Master abgeschlossen, arbeite aber noch im gD.

Die Nummern aus der Stellenausschreibung sind leider alle tot...

Vielen Dank und VG

Organisator

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Letzteres bekommst du von deiner aktuellen Dienststelle, sobald du die Laufbahnbefähigung erlangt hast.
Für den hD ist neben der Bildungsvoraussetzung (Master) noch eine hauptberufliche Tätigkeit im hD notwendig. Vgl. hierzu BBG und BLV.

Greif

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@AlexBea
Organisator verweist auf § 21 BLV in Verbindung mit § 24 BLV.
Durch die hauptberufliche Tätigkeit auf einem Dienstposten, der in der Ausschreibung für § 24 geöffnet war, kannst Du diese Laufbahnbefähigung absolvieren. Den Anhalt für die Dauer entnimmst Du § 21 BLV.

In der von Dir erwähnten Ausschreibung möchte die BLE also die Creme abschöpfen, da sie Personen sucht, welche bei einem anderen Dienstherren mindestens 30 Monate erfolgreich absolviert aber noch nicht die Bewährungszeit abgeschlossen haben. Das klingt schon fast etwas unsportlich.

Greif

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Gestern fand Powernapster die passenden Worte, um es kurz zusammenzufassen.

AlexBea

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Danke euch vielmals für eure Antworten...dann kann ich mir wenigstens die Bewerbung sparen :)

Organisator

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Danke euch vielmals für eure Antworten...dann kann ich mir wenigstens die Bewerbung sparen :)

hast du eine Laufbahnausbildung im gD gemacht? und wenn ja, in welcher Richtung?

Nautiker1970

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Ich denke nicht, dass Du Dir die Bewerbung sparen kannst/solltest. Die von Dir zitierten Kriterien sind erstmal nur für die Bewerber von Bedeutung, die sich bereits in einem Beamtenverhältnis befinden. (Hintergrund: Die reibungslose und unmittelbare Übernahme des verbeamteten Bewerbers soll dadurch vorbereitet/erleichtert werden.)
Ansonsten gilt aber regelmäßig Folgendes:
Formal erfüllst Du mit Deiner Ausbildung bereits die tarifrechtlichen Voraussetzung für eine Tätigkeit im h. D. des Bundes. Der Weg wäre nun Folgender:
Einstellung als TB, danach 2,5 Jahre auf dem Dienstposten als TB im h. D. tätig sein, dadurch Erlangung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Einstellung als Beamter im h. D. (siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__21.html) bzw. für Dich konkret dann die Möglichkeit, den Statuswechsel vom TB im h. D. zum Beamten im h. D. zu vollziehen bzw. vollziehen zu lassen
(Natürlich hat man auf einen Statuswechsel keinen gebundenen Anspruch. Aber die Dienstherren sind oft durchaus selbst daran interessiert, aus TBen Beamte zu machen. Und insbesondere in Ministerien und Oberbehörden ist man für die Art der Personalentwicklung sehr zugänglich.)
« Last Edit: 20.12.2024 11:36 von Nautiker1970 »

Nautiker1970

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Ach ja, falls Du bereits verbeamtet bist (im g. D.) läuft das Ganze natürlich etwas anders. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist dann § 24 BLV maßgeblich. https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__24.html Ändert aber nichts daran, dass Du m. E. bewerbungsfähig bist und der Versuch bei starkem Interesse an dem Dienstposten alle mal lohnt. Du würdest dann den neuen h. D. Posten zunächst weiter als g. D.-Beamter wahrnehmen  und nach 2,5 Jahren Erfahrungszeit plus sechs Monate Bewährungszeit in den h. D. aufsteigen.
Falls Du aus der Beamten g.D.-Schiene kommst musst Du also leider ggf. finanziell vorübergehend ein Nachteil gegenüber der Variante schlucken, sofort als TB im h. D. einzusteigen. Aber wenn Du bereits verbeamtet bist, musst Du das dann leider in Kauf nehmen, es sei denn - wovon ich dringend abraten würde - du steigst aus dem g. D.-Beamtenverhältnis aus, machst den Job als TB und steigst dann nach 2,5 Jahren direkt wieder bzw. neu in den Beamtenstatus im h. D. ein)
« Last Edit: 20.12.2024 11:53 von Nautiker1970 »

AlexBea

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Danke euch vielmals für eure Antworten...dann kann ich mir wenigstens die Bewerbung sparen :)

hast du eine Laufbahnausbildung im gD gemacht? und wenn ja, in welcher Richtung?

Danke dir für deine Rückmeldung. Ich habe (vor dem Master) das duale Studium (B.A.) bei einer Kommunalverwaltung gemacht. Bin auch hier im gD tätig.

AlexBea

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Ach ja, falls Du bereits verbeamtet bist (im g. D.) läuft das Ganze natürlich etwas anders. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist dann § 24 BLV maßgeblich. https://www.gesetze-im-internet.de/blv_2009/__24.html Ändert aber nichts daran, dass Du m. E. bewerbungsfähig bist und der Versuch bei starkem Interesse an dem Dienstposten alle mal lohnt. Du würdest dann den neuen h. D. Posten zunächst weiter als g. D.-Beamter wahrnehmen  und nach 2,5 Jahren Erfahrungszeit plus sechs Monate Bewährungszeit in den h. D. aufsteigen.
Falls Du aus der Beamten g.D.-Schiene kommst musst Du also leider ggf. finanziell vorübergehend ein Nachteil gegenüber der Variante schlucken, sofort als TB im h. D. einzusteigen. Aber wenn Du bereits verbeamtet bist, musst Du das dann leider in Kauf nehmen, es sei denn - wovon ich dringend abraten würde - du steigst aus dem g. D.-Beamtenverhältnis aus, machst den Job als TB und steigst dann nach 2,5 Jahren direkt wieder bzw. neu in den Beamtenstatus im h. D. ein)

Danke dir für deine Rückmeldung. Das gibt mir ja doch ein gutes Stück Hoffnung... ich dachte immer die oberen Behörden sind sehr pingelig mit ihren Auswahlkriterien.
Dass ich nicht in den hD "springen" kann hatte ich mir schon fast gedacht. Eine hD Stelle ist für mich aber so attraktiv, dass ich auch 3 Jahre mit gD Besoldung klarkommen würde.

Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Zurück zum alten Dienstherrn mit alter Besoldung? Bin ja die ganze Zeit Beamter auf Lebenszeit...

Danke euch und frohes Fest!

Greif

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Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Zurück zum alten Dienstherrn mit alter Besoldung? Bin ja die ganze Zeit Beamter auf Lebenszeit...

Jetzt wird es interessant. Nautiker1970 hatte schon die beiden Möglichkeiten genannt:
  • Beibehaltung des Status BaL sowie Erwerb der Laufbahnbefähigung und Bewährung auf dem hD-DP
  • Erwerb der Laufbahnbefähigung und Bewährung auf einem E14/E14 DP als TB mit anschließender Verbeamtung im hD
Mir sind Behörden bekannt, in denen Variante 1 so gut wie nie zu tragen kommt und niemand außer dem Personalbereich dann weiß warum in einem Jahrgang 25 Personen die Urkunde abgeben mussten und fünf nicht.
Vorteile liegen in der Sicherheit des Status, der nicht mehr stattfindenden amtsärztlichen Untersuchung sowie der eingesparten Probezeit.
Nachteil ist die höherwertige Tätigkeit für gleichbleibende Besoldung.

Variante 2 ist die gängige Version - vor allem bei einem Dienstherrenwechsel. Eine neue Behörde kauft sich auch nur ungern die sprichwörtliche Katze im Sack ein. Auch hier ist es intransparent warum einige Personen die Urkunde behalten können und andere als TB die Zeit zu absolvieren haben.
Vorteil ist die Entlohnung mit E13/E14.
Nachteil ist der mindestens einmalige Besuch eines Amtsarztes mitsamt Probezeit.

Eine wirkliche Auswahl hat man nicht. Die neue Behörde setzt die Spielregeln fest und trifft die Entscheidungen.

Entgegen der Annahme von Nautiker1970 sehe ich bei der skizzierten Ausschreibung aber nur geringe Chancen für Dich. Der letztgenannte Spiegelstrich, "Mitteilung bzw. Anerkennung der Laufbahnbefähigung", liest sich wie ein hartes Ausschlusskriterium.
Probiere es einfach aus. Man trauert schließlich nur den nicht genutzten Chancen hinterher und lernt aus allem anderen.

Nautiker1970

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In meiner Bundesoberbehörde wurde Variante 1 tatsächlich bereits mehrfach praktiziert. Während ein weiterer Kollege, der als TB (mit Masterabschluss) auf einer g. D. Stelle eingestellt wurde, auf eigenen Wunsch darauf verzichtet, im g. D. verbeamtet zu werden. Motivlage: Die Stelle, auf der er sitzt, soll demnächst in den h. D. gehoben werden. Und wenn das dann passiert ist, will der Kollege "ohne Umweg" Beamter im h. D. werden. Und bei diesem Taktieren macht die Dienststelle wohlwollend mit.

Fazit also : Die Aussage von Greif "Eine wirkliche Auswahl hat man nicht. Die neue Behörde setzt die Spielregeln fest und trifft die Entscheidungen." muss nicht immer gelten. Es gibt unter Umständen bei der Art und Weise von Personalentscheidungen und Stellenbesetzungen durchaus mehrere Handlungsoptionen und auch Behörden, die ihrem Personal insoweit entgegenkommen und also Wahlmöglichkeiten eröffnen. Im Zweifel muss man im Auswahlgespräch einfach mal in Ruhe darüber reden. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man den Wechsel zu den in Aussicht gestellten Bedingungen wagen will, oder nicht.

Auch bzgl. der Annahme von Greif, dass bzgl. der von Dir thematisierten Ausschreibung bei der Einstellung bereits eine anerkannte beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung vorliegen muss, diese also ein sogen. zwingendes Auswahlkriterium ist, habe ich meine Zweifel. In der allgemeinen Verwaltung ist es regelmäßig doch so, dass Stellen sowohl für Beamte als auch für TB geöffnet sind. Ich weiß zwar auch, dass es hiervon in beide Richtungen aus haushalterischen Gründen Ausnahmen geben kann, aber normalerweise ist das nicht der Fall. Jedenfalls würde ich insoweit den Ausschreibungstext nicht auf die Goldwaage legen und Dir - wie ja auch Greif es getan hat - tatsächlich raten, Dein Glück zu versuchen

« Last Edit: 23.12.2024 11:00 von Nautiker1970 »

Nautiker1970

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Was passiert eigentlich, wenn ich mich nicht bewähre? Zurück zum alten Dienstherrn mit alter Besoldung? Bin ja die ganze Zeit Beamter auf Lebenszeit...


Deine Frage ist natürlich berechtigt, aber m. E. akademischer Natur. Eine Nichtbewährung aus persönlichen Gründen wirst Du vermutlich selbst für Dich ausschließen und eine Nichtbewährung aus fachlichen Gründen hoffentlich auch. (Man wächst mit seinen Aufgaben!). Im Übrigen wäre es so, dass Du bei Nichtbewährung einfach in Deinem Status verbleiben und bei erster passender Gelegenheit statusgerecht bei Deinem neuen Dienstherren umgesetzt würdest.

Frohe Weihnachten und alles Gute für die Bewerbung!

AlexBea

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Hallo zusammen,

ich danke euch wirklich vielmals für den detaillierten Input. Ohne euch, würde ich das ganze noch viel weniger verstehen.

Ich werde mein Glück jetzt einfach mal probieren. Wenn der fehlende Nachweis kriegsentscheidend ist, wird man mich halt ablehnen.

Danke nochmal für den hochwertigen Input. Ich musste es zwar mehrfach lesen um dabei mitzukommen, aber wirklich toll, wie fachlich hochwertig mir geholfen wurde.

Nautiker1970

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Hallo zusammen,

ich danke euch wirklich vielmals für den detaillierten Input. Ohne euch, würde ich das ganze noch viel weniger verstehen.

Ich werde mein Glück jetzt einfach mal probieren. Wenn der fehlende Nachweis kriegsentscheidend ist, wird man mich halt ablehnen.

Danke nochmal für den hochwertigen Input. Ich musste es zwar mehrfach lesen um dabei mitzukommen, aber wirklich toll, wie fachlich hochwertig mir geholfen wurde.

Schön, wenn/dass das Forum Dir helfen konnte. Danke für die dementsprechende Rückmeldung.
Melde Dich einfach nochmal, falls es weitere Fragen zum Thema gibt bzw. sich solche zukünftig ergeben sollten.