In meiner Bundesoberbehörde wurde Variante 1 tatsächlich bereits mehrfach praktiziert. Während ein weiterer Kollege, der als TB (mit Masterabschluss) auf einer g. D. Stelle eingestellt wurde, auf eigenen Wunsch darauf verzichtet, im g. D. verbeamtet zu werden. Motivlage: Die Stelle, auf der er sitzt, soll demnächst in den h. D. gehoben werden. Und wenn das dann passiert ist, will der Kollege "ohne Umweg" Beamter im h. D. werden. Und bei diesem Taktieren macht die Dienststelle wohlwollend mit.
Fazit also : Die Aussage von Greif "Eine wirkliche Auswahl hat man nicht. Die neue Behörde setzt die Spielregeln fest und trifft die Entscheidungen." muss nicht immer gelten. Es gibt unter Umständen bei der Art und Weise von Personalentscheidungen und Stellenbesetzungen durchaus mehrere Handlungsoptionen und auch Behörden, die ihrem Personal insoweit entgegenkommen und also Wahlmöglichkeiten eröffnen. Im Zweifel muss man im Auswahlgespräch einfach mal in Ruhe darüber reden. Dann kann man immer noch entscheiden, ob man den Wechsel zu den in Aussicht gestellten Bedingungen wagen will, oder nicht.
Auch bzgl. der Annahme von Greif, dass bzgl. der von Dir thematisierten Ausschreibung bei der Einstellung bereits eine anerkannte beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung vorliegen muss, diese also ein sogen. zwingendes Auswahlkriterium ist, habe ich meine Zweifel. In der allgemeinen Verwaltung ist es regelmäßig doch so, dass Stellen sowohl für Beamte als auch für TB geöffnet sind. Ich weiß zwar auch, dass es hiervon in beide Richtungen aus haushalterischen Gründen Ausnahmen geben kann, aber normalerweise ist das nicht der Fall. Jedenfalls würde ich insoweit den Ausschreibungstext nicht auf die Goldwaage legen und Dir - wie ja auch Greif es getan hat - tatsächlich raten, Dein Glück zu versuchen