Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
2strong:
Angeblich wurde ja explizit nach zurückliegenden Ermittlungsverfahren gefragt. Üblich ist ja eher, sich nach laufenden Verfahren zu erkundigen.
Clearmind:
Ja, ich wurde während des Bewerbungsverfahrens danach gefragt. Ich habe die Art der Erklärung in die angehängte Datei eingefügt.
Als ich meine Bewerbung abgeschickt habe, habe ich diese Art von Dokument unterschrieben. Und ich habe die zusätzlichen Dokumente, die die Art des Ermittlungsverfahrens sowie die polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Erklärung beschreiben, ausgedruckt und angehängt.
Ich hätte das Ermittlungsverfahren auch völlig ignorieren können. Aber ich denke, dass das Risiko besteht, dass die Antwort nicht ehrlich ist. Und dann hat natürlich auch der neue Arbeitsgeber das Recht, Zugang zu der Akte der Person zu erhalten. Daher erschien es mir fairer, dies anzugeben, als so zu tun, als ob ich es nicht wüsste, während ich das Dokument unterzeichne.
2strong:
Dann wurde ja gar nicht nach abgeschlossenen gefragt, sondern, wie vermutet, nach anhängigen, also laufenden Verfahren. Hier hättest Du mit "nein" antworten müssen.
Clearmind:
Und ich habe mit Nein geantwortet.
Die Antwort im ersten Bundesland wurde jedoch zurückgewiesen.
Hier ist sie nun:
Im Rahmen der Vorbereitung Ihrer Einstellung haben wir den Inhalt Ihrer Personalakte aus dem Vorbereitungsdienst zur Kenntnis genommen. Gegen Sie wurde eine strafrechtliche Untersuchung eingeleitet.
Wir ziehen daher unser Angebot zurück.''
Ich hoffe nur, dass dies bei der nächsten Bewerbung anders sein wird. Ich habe keine Lust mehr, ihnen nachzulaufen. Ich war in ihrem Büro und sie haben sich nicht bereit erklärt zu antworten.
2strong:
Du solltest schriftlich vorgehen. So eine Entscheidung trifft ja nicht die Sachbearbeiterin, mit der Du in direktem Kontakt stehst. Wenn das Verfahren eingestellt wurde, darf es kein Hinderungsgrund sein. Sonst dürften viele Kollegen nie ins Amt gekommen sein.
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