Autor Thema: Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer  (Read 5222 times)

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« am: 19.12.2024 21:39 »
Hallo liebe community,
Es würde mir sehr helfen, wenn ihr mir eure Meinung zu diesem Thema sagen könntet.

Ich bin ein frischgebackener Lehrer und zwischen meinem Studium und meinem Referendariat gab es ein leeres Semester, in dem ich einen Job finden musste. Nach einer Anzeige, die ich aufgegeben hatte, wurde ich von einer Firma kontaktiert, die mit der Währungsumrechnung für Kunden zu tun hatte. Ich hatte zugesagt, aber innerhalb von zwei Wochen wurde mein Konto von der Bank gesperrt und ich fand heraus, dass es sich bei der Firma um einen Betrug handelte. Ich kontaktierte die Polizei und fragte sie, ob sie Informationen über diese Firma hätten und ob die Art von Arbeit, die sie verlangten, illegal sei. Sie sagten mir, dass sie nichts über das Unternehmen hätten und dass es nicht illegal sei. Ich habe trotzdem aufgehört, weil ich woanders ein neues Bankkonto eröffnen musste. Nach einiger Zeit, während meiner Referendariatszeit, kam es zu einem Ermittlungsverfahren, weil zwei Kunden der Firma sich über Überweisungen beschwerten, die nicht stattgefunden hatten. Ich musste einen Anwalt einschalten und nach einigen Monaten wurde ich für unschuldig erklärt und sogar die Polizei gab an, dass ich ein Ziel der betrügerischen Firma sei.
Das Landesamt weiß davon und es ist in meiner Akte vermerkt.


Vor zwei Monaten habe ich mich in einem anderen Bundesland beworben, weil mir eine Stadt gefallen hat, und mir wurde eine Stelle angeboten. Es gibt natürlich eine Aussage, in der man gefragt wird, ob man in der Vergangenheit schon einmal ein Ermittlungsverfahren gehabt hat. Ich unterschrieb, dass dies nicht der Fall war, schickte aber gleichzeitig ein weiteres Dokument, in dem ich erklärte, was passiert war und die Antwort der Staatsanwaltschaft und der Polizei, in der stand, dass der Fall abgeschlossen war und ich ein Opfer war. Mein Führungszeugnis ist auch leer. Aber in meiner Akte ist natürlich auch die Erklärung des letzten Bundesamtes für Bildung zu dieser Tat enthalten.
Meine Frage ist folgende. Habe ich noch die Möglichkeit zu lehren und einen Platz zu bekommen. Oder wird mir das die Hoffnung nehmen, dass ich den Beruf noch ausüben kann?

Vielen Dank im Voraus.

ike

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 417
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #1 am: 20.12.2024 16:08 »
Ich halte es für fraglich, ob die Frage nach irgendwelchen Ermittlungsverfahren gegen einen überhaupt zulässig ist.
Das kann jeder Nachbar kommen und einen anzeigen und es wird gegen einen ermittelt.
Wenn nur ermittelt wird, ist man ja nicht schuldig gesprochen worden.

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #2 am: 20.12.2024 20:32 »
Vielen Dank für die Antwort!

Die Frage, ob es ein Ermittlungsverfahren gibt, ist Teil des Bewerbungsverfahrens in allen Bundesländern. Ich finde das genauso fraglich wie Sie, vor allem, da das Wichtigste das Einführungszeugnis ist. Aber im Moment kann ich ihr Anmeldeverfahren nicht ändern. Vielleicht wird die KI eines Tages die Aufgaben der Verwaltung übernehmen und bestimmen, was effizient zu tun ist.

Was mich beunruhigt, ist nicht die Tatsache, dass es ein Ermittlungsverfahren gegeben hat, sondern die Art des Ermittlungsverfahrens. Und in meinem Fall geht es nicht darum, dass sich ein Nachbar über etwas beschwert hat. Sondern um eine Arbeit, bei der eine Firma nicht existiert, weil sie im Internet ist, und die ihre Kunden betrügt, indem sie die Identität eines Dritten wie mich (und andere...) verwendet. Mein Anwalt verteidigte einen anderen Herrn, der im selben Fall wie ich war, von dem die Kunden der Firma aber mehr als 60.000 Euro verlangten.


2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,918
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #3 am: 21.12.2024 02:31 »
Du warst in einen Geldwäscheprozess eingebunden. Wenn die Ermittlungen gegen Dich eingestellt wurden, steht einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nichts entgegen.

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #4 am: 21.12.2024 12:26 »
Ja, das dachte ich auch. Aber es wird Sie überraschen, denn ich habe mich für zwei verschiedene Bundesländer beworben. Das Landesamt des ersten Landes, in dem ich mein Referendariat gemacht habe und in dem ich dieses Ermittlungsverfahren hatte, hat mich abgelehnt. Ich dachte zunächst wie Sie, aber da ich die Ablehnung erhalten habe, bin ich gekommen, um Ihre Meinung zu hören. Deshalb verlasse ich mich jetzt auf das Zweite Bundesland. Das Ermittlungsverfahren ist nicht der Grund, warum ich mich für eine andere Stadt entschieden habe. Es sind vor allem die schwierigen Ereignisse, die in den letzten Jahren passiert sind.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,918
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #5 am: 21.12.2024 13:48 »
Liegen vielleicht andere Hinderungsgründe vor? Zum Beispiel im Hinblick auf Staatsangehörigkeit, politische Betätigung, Vorerkrankungen, Fächerkombination, "schwierige Ereignisse" in den letzten Jahren?

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #6 am: 21.12.2024 14:13 »
Ich beteilige mich an keiner politischen Aktivität, weder rechts noch links. Ich habe keine Vorerkrankungen. Ich habe die komplette medizinische Untersuchung vor dem Referendariat gemacht und sie war perfekt. Ich weiß nicht, was Sie mit schwierigen Ereignissen meinen, aber ansonsten gab es das Covid, ich hatte einen Fahrradunfall und natürlich hat mich die Sache mit dem Ermittlungserfahren wegen des Anwalts viel Geld gekostet, aber ansonsten habe ich mich wieder erholt. Das Referendariat war mehr oder weniger die schwierigste Phase für mich wegen des großen Schlafmangels, aber ich habe es gut überstanden. Ich bin tatsächlich ausländischer Herkunft und war in Sachsen, aber ich glaube nicht, dass das etwas damit zu tun hat. Die Einheimischen waren oft korrekt.Ich habe natürlich kein Recht, beamtet zu werden, da ich eine ausländische Staatsangehörigkeit habe.

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #7 am: 21.12.2024 14:28 »
Es hat auch nichts mit der Fächerkombination zu tun, da ich bereits eine volle Stelle von der Schule für meine beiden Fächer erhalten habe. Ich bin auch kein Anhänger einer Religion.
Das Einzige, was ich sagen kann, ist, dass die Mitarbeiter, die für die Aufnahme zuständig sind, ruppig sind. Ich bin zu ihnen gegangen und habe sie um eine Erklärung gebeten. Und bevor ich überhaupt hineinging, sagten sie mir, dass es nichts an ihrer Entscheidung ändern würde und dass ich meine Zeit verschwenden würde.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,918
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #8 am: 21.12.2024 21:15 »
Ich beteilige mich an keiner politischen Aktivität, weder rechts noch links. Ich habe keine Vorerkrankungen. Ich habe die komplette medizinische Untersuchung vor dem Referendariat gemacht und sie war perfekt. Ich weiß nicht, was Sie mit schwierigen Ereignissen meinen...
Du hattest selbst "schwierige Ereignisse" in den vergangenen Jahren erwähnt, deshalb fragte ich. Wenn der Hinderungsgrund nicht in der Staatsangehörigkeit, nicht in politischer Betätigung und nicht in der Fächerkombination begründet liegt, bleibt ja nicht mehr viel, außer möglicherweise im persönlichen Verhalten. Vorstrafen liegen auch keine vor? Und Dir wurde auch gar keine Begründung genannt?

Im Zweifel würde ich es "einfach" in einem anderen, größeren Bundesland versuchen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,864
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #9 am: 21.12.2024 21:58 »
Ich würde bei Frage nach einem Ermittlungsverfahren mit Nein antworten. Da Dein Führungszeugnis sauber ist, steht einem Dasein als Lehrer nicht entgegen.

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #10 am: 21.12.2024 22:46 »

[/quote]
Du hattest selbst "schwierige Ereignisse" in den vergangenen Jahren erwähnt, deshalb fragte ich. Wenn der Hinderungsgrund nicht in der Staatsangehörigkeit, nicht in politischer Betätigung und nicht in der Fächerkombination begründet liegt, bleibt ja nicht mehr viel, außer möglicherweise im persönlichen Verhalten. Vorstrafen liegen auch keine vor? Und Dir wurde auch gar keine Begründung genannt?

Im Zweifel würde ich es "einfach" in einem anderen, größeren Bundesland versuchen.
[/quote]

Ich verstehe nicht, warum Sie schwierige ereignisse als entscheidenden Faktor ansehen. Ich habe während meiner Referendariatszeit kein Verhalten an den Tag gelegt, das Anlass zur Sorge gegeben hätte, noch habe ich auch nur einen einzigen Tag gefehlt. Ich habe gutes Feedback von meinem Schulleiter erhalten und es gab keine einzige Bemerkung zu meinem Verhalten. Auch die Mitarbeiter des Landesamts, die für die Einschreibung zuständig waren, hatten keine Informationen über mein Privatleben. Die einzigen Dokumente, die mit meinem Privatleben zu tun haben, sind das Einführungszeugnis, die Erklärung über die vorherigen Ermittlungsverfahren und die Diplome.  Und natürlich die Tatsache, dass ich in dieser Firma gearbeitet habe, wodurch das Ermittlungsverfahren entstanden ist. 

Ansonsten, ja ich habe die Entscheidung getroffen, mich in einem anderen Bundesland anzumelden.

Ich mache mir Sorgen, weil das erste Bundesland nicht angenommen hat und weil meine Arbeit Mitte Januar beginnt. Da ich aber noch auf die Antwort des neuen Landesamtes warte, kann ich meine Entscheidung, ab Januar eine Wohnung zu nehmen, nicht gegenüber einem Vermieter bestätigen. Wenn ich das nicht in den nächsten Tagen tue, ist es sehr schwierig, eine Wohnung ein oder zwei Wochen vor Arbeitsbeginn zu finden.

Haben Sie eine Ahnung, ob die Landesämter zwischen den Weihnachtsferien und Neujahr arbeiten?

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #11 am: 21.12.2024 22:53 »
Ich würde bei Frage nach einem Ermittlungsverfahren mit Nein antworten. Da Dein Führungszeugnis sauber ist, steht einem Dasein als Lehrer nicht entgegen.

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich hoffe, dass diejenigen, die für die Bewerbungen zuständig sind, das auch so sehen. Nachdem es mit dem ersten Bundesland nicht geklappt hat, könnte es ein zweites Mal passieren.

Als ich mich beim Landesamt angemeldet habe, das mich abgewiesen hat, war die Antwort, dass ich bereits ein Ermittlungsverfahren hatte. Sie hatten das kategorisch abgelehnt. Ich schickte ihnen sogar noch die Entscheidung der Staatsanwaltschaft und der Polizei, dass ich nicht schuldig sei, und sie lehnten trotzdem ab. Ihre Antwort war, dass sie bereits andere Personen für weniger abgelehnt hätten und dass es unverantwortlich sei, dass ich ohne weitere Prüfung zugestimmt hätte, für eine solche Firma zu arbeiten.

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,918
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #12 am: 21.12.2024 23:08 »
Falls das tatsächlich so sein sollte, könntest Du um einen rechtsmittelfähigen Bescheid bitte und ggf. eine Klage prüfen. Ein ergebnislos abgeschlossenes Ermittlungsverfahren kann in einem Rechtsstaat kein Einstellungshinderniss für den öffentlichen Dienst darstellen.

Clearmind

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #13 am: 21.12.2024 23:18 »
Ich habe auch darüber nachgedacht, aber ich weiß nicht, wie ich das machen soll und bei wem ich den Antrag stellen soll. Ich habe einen Anwalt gebeten, mich in dieser Sache zu verteidigen. Aber angesichts der hohen Kosten, die er für eine einfache Anmeldung verlangt, dachte ich, dass es weniger Zeit und Geld kosten würde, wenn ich mich bei einem Bundesland anmelden würde. Ich habe bereits viel Geld für den vorherigen Anwalt bezahlt, um das zu regeln, was ich mit der Firma, die mich betrogen hat, erlebt habe...

Danke für die Ratschläge. :)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,864
Antw:Ermittlungsverfahren Stelle Lehrer
« Antwort #14 am: 22.12.2024 08:37 »
Das Ermittlungsverfahren ist abgeschlossen, Du bist entlastet. Es gibt keine Pflicht, es anzugeben.